Besserer Opferschutz im Strafverfahren

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2012/29/EU – Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz der Opfer von Straftaten

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

In der Richtlinie werden die folgenden Rechte festgelegt:

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie trat am 15. November 2012 in Kraft. Die EU-Länder mussten sie bis zum 16. November 2015 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Die Richtlinie ersetzt den EU-Rahmenbeschluss (2001/220/JI) über die Stellung des Opfers im Strafverfahren.

RECHTSAKT

Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57–73)

Letzte Aktualisierung: 15.02.2016