„Straftaten dürfen sich nicht auszahlen“

Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten sind höchst wirksame Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Mit dieser Mitteilung bekräftigt die Kommission ihr Engagement zur Unterstützung der Entwicklung von legislativen und nicht-legislativen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschlagnahme.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 20. November 2008 – Erträge aus organisierter Kriminalität: Straftaten „dürfen sich nicht auszahlen” [KOM(2008) 766 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten sowie die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich sind überaus wirksame Mittel für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Europäischen Union (EU). Bisher wurden in diesem Bereich jedoch erst bescheidene Ergebnisse erzielt, insbesondere im Vergleich zu den geschätzten Einnahmen aus organisierter Kriminalität, und die rechtlichen Verfahren in den Mitgliedstaaten wurden bisher noch nicht in vollem Umfang harmonisiert.

Der geltende EU-Rechtsrahmen besteht aus Rahmenbeschlüssen:

Diese Rahmenbeschlüsse sollen ein einheitliches Vorgehen bei der Einziehung und Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten sicherstellen. Was die Rahmenbeschlüsse 2003/577/JI und 2005/212/JI betrifft, ist die Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene nach wie vor unvollständig. Es ist noch zu früh, um die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI zu bewerten. Ein Grund für die mangelhafte Umsetzung könnte der Mangel an Klarheit und Kohärenz in den Texten sein. Daher schlägt die Kommission eine Neufassung des geltenden EU-Rechtsrahmens vor.

Gleichzeitig macht die Kommission den Vorschlag, die Diskussion auf der Grundlage der Erfahrungen der Mitgliedstaaten fortzusetzen, um einige Rechtskonzepte zu erweitern und neue Bestimmungen für die Einziehung einzuführen. Die Diskussion sollte sich auf folgende Punkte konzentrieren:

Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten muss weiter verbessert werden, um den einzelstaatlichen Behörden einen zügigen Informationsaustausch zu ermöglichen und so die Identifizierung von Erträgen aus Straftaten zu verbessern. Zu diesem Zweck ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten, mit der Umsetzung des Beschlusses des Rates 2007/845/JI fortzufahren und einzelstaatliche Vermögensabschöpfungsstellen (Asset Recovery Offices) (ARO) einzurichten. Zurzeit gibt es nicht in allen Mitgliedstaaten derartige Stellen, und sie weisen im Hinblick auf ihre Struktur, Befugnisse und Praktiken große Unterschiede auf. Die Kommission empfiehlt daher, dass ARO für alle Tätigkeiten im Rahmen von Einziehungen als nationale Kontaktstellen dienen sollen; diese Kontaktstellen sollten:

Auch die Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Einziehung muss verbessert werden. Daher wird die Kommission sich auch weiterhin für die Ratifizierung und Umsetzung der internationalen Übereinkommen, die Bestimmungen über die Einziehung von Erträgen aus Straftaten enthalten, durch die EU und die Mitgliedstaaten einsetzen:

Ziel dieser Übereinkommen ist, die internationale Zusammenarbeit bei Identifizierung, Aufspüren, Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten zu fördern. Unabhängig davon muss die Zusammenarbeit mit Drittländern weiter verbessert werden, insbesondere durch mehr Vereinbarungen über das Teilen von Vermögensgegenständen wie auch durch den Austausch bewährter Praktiken.

Die Kommission unterstützt auch begleitende nicht-legislative Maßnahmen:

Letzte Änderung: 22.05.2009