Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa

Die gemeinsame europäische Einwanderungspolitik muss einen flexiblen Rahmen zur Verfügung stellen, der die besonderen Situationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) berücksichtigt und der partnerschaftlich von den EU-Ländern und den Einrichtungen der Europäischen Union umgesetzt wird. Diese Mitteilung enthält zehn Grundsätze, auf denen die gemeinsame Politik aufbauen wird, und die notwendigen Maßnahmen für die Umsetzung dieser Grundsätze. Sie sollen sicherstellen, dass legale Einwanderung zur sozioökonomischen Entwicklung der EU beiträgt, dass die Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten aufeinander abgestimmt werden, dass die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern weiterentwickelt wird und dass illegale Einwanderung und Menschenhandel wirksam bekämpft werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 17. Juni 2008 – Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente [KOM(2008) 359 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung legt zehn gemeinsame Grundsätze mit konkreten Maßnahmen für ihre Umsetzung vor. Auf dieser Grundlage wird die gemeinsame europäische Einwanderungspolitik festgelegt. Um zu einem koordinierten und integrierten Einwanderungsansatz zu gelangen, werden diese Grundsätze im Wege des „Mainstreaming“ bei den drei Hauptzielen der Politik der Europäischen Union (EU) – Wohlstand, Solidarität und Sicherheit – berücksichtigt.

Die gemeinsame Einwanderungspolitik wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und den EU-Institutionen durchgeführt. Ein regelmäßiges Follow-up wird durch einen neuen Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus einschließlich einer jährlichen Bewertung erfolgen. Der Europäische Rat wird auf der Grundlage eines Kommissionsberichts über die Einwanderungssituation auf europäischer und nationaler Ebene Empfehlungen aussprechen.

WOHLSTAND: Beitrag der legalen Einwanderung zur sozioökonomischen Entwicklung der EU

Klare Regeln und gleiche Bedingungen

Die gemeinsame Einwanderungspolitik sollte von Klarheit, Transparenz und Fairness geprägt sein und auf die Förderung der legalen Einwanderung abzielen. Daher sollte sichergestellt werden, dass Angehörige von Nicht-EU-Ländern die notwendigen Informationen über die legale Einreise in die EU und den rechtmäßigen Aufenthalt in der EU erhalten. Außerdem sollte eine faire Behandlung der Angehörigen von Nicht-EU-Ländern, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, gewährleistet werden. Um diese Grundsätze in die Praxis umzusetzen, sollten die EU und ihre Länder:

Besserer Ausgleich zwischen Qualifikationen und Bedarf

Im Lichte der Lissabon-Strategie sollte die Förderung der Wirtschaftsmigration auf eine bedarfsorientierte Einschätzung der Arbeitsmärkte in der EU gestützt werden. Die Entwicklung auf allen Qualifikationsniveaus und Sektoren sollte in Beziehung zur wissensbasierten Gesellschaft und zum Wirtschaftswachstum betrachtet werden. Gleichzeitig sollten der Grundsatz der EU-Präferenz, das Recht der EU-Länder festzulegen, wie viele Angehörige aus Nicht-EU-Ländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, und die Rechte der Einwanderer Berücksichtigung finden. In der Praxis erfordert dies Folgendes von der EU und ihren Ländern:

Integration ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Einwanderung

Integration sollte im Einklang mit dem Gemeinsamen Rahmen für die Integration als „in beide Richtungen gehender Prozess“ gefördert werden. Die Beteiligung der Einwanderer sollte gesteigert und zugleich sollten der soziale Zusammenhalt sowie Konzepte zur Vielfalt in den Aufnahmegesellschaften entwickelt werden. Zu diesem Zweck sollten die EU und ihre Länder:

SOLIDARITÄT: Koordinierung zwischen den EU-Ländern und Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern

Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit

Die gemeinsame Einwanderungspolitik sollte sich auf die Grundsätze der Solidarität, des gegenseitigen Vertrauens, der Transparenz, der Verantwortung und der gemeinsamen Anstrengungen der EU und ihren Ländern stützen. Daher sollten sie bestrebt sein:

Effiziente und kohärente Verwendung der verfügbaren Mittel

Im Interesse der Solidarität sollten die besonderen Herausforderungen, mit denen die Außengrenzen bestimmter EU-Länder konfrontiert sind, im Finanzrahmen berücksichtigt werden. In dieser Hinsicht sollten die EU und ihre Länder:

Partnerschaft mit Nicht-EU-Ländern

Einwanderung sollte ein wesentlicher Bestandteil der externen Politikbereiche der EU sein. Die Zusammenarbeit bei allen Aspekten der Migration sollte durch Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern gefördert werden. Zu diesem Zweck sollten die EU und ihre Länder:

SICHERHEIT: Wirksame Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Eine Visumpolitik im Interesse Europas und seiner Partner

Mit einer gemeinsamen Visumpolitik sollen die Einreise legaler Besucher in das Gebiet der EU erleichtert und die innere Sicherheit gestärkt werden. Diese Visumpolitik sollte auf den Einsatz neuer Techniken und auf einen ausgedehnten Informationsaustausch zwischen den EU-Ländern gestützt werden. Um dies zu ermöglichen, sollten die EU und ihre Länder:

Integrierte Grenzverwaltung

Der Schutz der Integrität des Schengen-Raums ist unbedingt erforderlich. Daher sollte die Verwaltung der Außengrenzen verbessert werden, und die Entwicklung von Maßnahmen zur Grenzkontrolle sollte mit der Entwicklung von Maßnahmen zur Zollkontrolle und zur Vermeidung von Bedrohungen abgestimmt werden. In der Praxis sollten die EU und ihre Länder:

Verstärkte Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Null-Toleranz gegenüber Menschenhandel

Es sollte eine einheitliche Strategie zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels entwickelt werden. Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie zum Schutz von Opfern des Menschenhandels sollten geschaffen werden. Um auf diese Ziele hinzuarbeiten, sollten die EU und ihre Länder:

Wirksame und nachhaltige Rückführungsmaßnahmen

Rückführungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil einwanderungspolitischer Maßnahmen. Die massenhafte Verleihung eines legalen Aufenthaltsstatus an illegale Einwanderer sollte nicht gefördert werden; dennoch sollte die Möglichkeit, Einzelnen einen legalen Aufenthaltsstatus zu verleihen, bestehen bleiben. Daher sollten die EU und ihre Länder:

Hintergrund

Im heutigen Europa ohne Binnengrenzen ist die koordinierte Steuerung der Einwanderung von größter Bedeutung. Die EU strebt bereits seit 1999 im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) danach, dieses Ziel umzusetzen. Die Kommission ist jedoch der Meinung, dass das bisher Erreichte noch nicht ausreichend ist. Eine europaweite gemeinsame Politik ist notwendig, um den Rahmen für ein kohärentes Handeln zu schaffen. Eine Vision dieser Politik wurde in der Mitteilung der Kommission „Schritte zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik“ vom 5. Dezember 2007 dargelegt. In der Folge bestätigte der Europäische Rat die Bedeutung der Entwicklung einer gemeinsamen Politik und forderte die Kommission auf, im Jahr 2008 Vorschläge zu unterbreiten.

Letzte Änderung: 16.05.2011