Gemeinsames Unternehmen IMI

Die Europäische Union (EU) startet eine gemeinsame Technologieinitiative im pharmazeutischen Bereich. 2008 wurde im Rahmen dieser europäischen Initiative ein Gemeinsames Unternehmen (anschließend bezeichnet als „gemeinsames Unternehmen IMI“)für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 gegründet. Dieses Unternehmen soll private Investitionen, den Wissenstransfer und die Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen in die Forschung für die Entwicklung wirksamerer und sichererer innovativer Arzneimittel erleichtern.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 73/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel.

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dem Gemeinsamen Unternehmen IMI wird die gemeinsame Technologieinitiative (GTI) für Innovative Arzneimittel mit Blick auf die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen, innovationsorientierten Industriezweigs verwirklicht. Diese öffentlich-private Partnerschaft soll die Investitionen in diesem Bereich ankurbeln.

Das Gemeinsame Unternehmen IMI, das seinen Sitz in Brüssel hat, stellt eine Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit dar. Dieses Unternehmen wird für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 eingerichtet. Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sind die Europäische Kommission sowie die Europäische Föderation der pharmazeutischen Industrien und Verbände (EFPIA).

Jede Rechtsperson kann Mitglied des Gemeinsamen Unternehmens IMI werden, sofern sie die Forschung und Entwicklung in einem Mitgliedstaat oder einem mit dem Siebten Rahmenprogramms (7. RP) assoziierten Land unmittelbar oder mittelbar unterstützt.

Ziele

Das Ziel des Gemeinsamen Unternehmens besteht darin, die Effizienz und Wirksamkeit der Arzneimittelentwicklung zu verbessern und zu erreichen, dass der Pharmaziesektor wirksamere und sicherere innovative Arzneimittel herstellt. Hierzu will es zur Umsetzung des 7. RP beitragen und die Arzneimittelforschung und –entwicklung in den Mitgliedstaaten und den mit dem 7. RP assoziierten Ländern unterstützen. Dabei werden die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die Zusammenarbeit zwischen dem privaten Sektor und den Hochschulen gefördert.

Daneben soll durch das Gemeinsame Unternehmen die Komplementarität mit anderen Tätigkeiten im Rahmen des 7. RP gewährleistet und sein Status einer öffentlich-privaten Partnerschaft genutzt werden, um Anreize zur Erhöhung der Forschungsinvestitionen und die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor zu fördern.

Projekte und Tätigkeiten

Das Gemeinsame Unternehmen IMI unterstützt in Aussicht genommene Forschungstätigkeiten auf der Grundlage von Vorschlägen, die im Anschluss an offene, wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Hilfe einer unabhängigen Bewertung ausgewählt werden; für sie werden Finanzhilfe- oder Projektvereinbarungen abgeschlossen.

Die teilnehmenden forschungsorientierten pharmazeutischen Unternehmen, die Mitglieder von EFPIA sind, kommen nicht für Fördermittel des Gemeinsamen Unternehmens IMI in Betracht.

Arbeitsweise

Die Gremien des Gemeinsamen Unternehmens IMI sind:

Das Gemeinsame Unternehmen IMI wird von zwei externen beratenden Gremien unterstützt:

Die finanziellen Mittel des Gemeinsamen Unternehmens umfassen die Finanzbeiträge der Mitglieder, die Einnahmen, die das Gemeinsame Unternehmen IMI selbst erwirtschaftet, sowie sämtliche sonstigen Beiträge, Mittel und Einnahmen.

Die Forschungstätigkeiten werden finanziert durch nichtmonetäre Beiträge der forschungsorientierten pharmazeutischen Unternehmen, die Mitglieder von EFPIA sind, Beiträge der Mitglieder und einen gleichwertigen Finanzbeitrag der Gemeinschaft aus dem 7. RP. Dieser Finanzbeitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf maximal 1 000 Mio. EUR.

Hintergrund

Im 7. RP der Gemeinschaft ist die Einrichtung von langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaften in Form von gemeinsamen Technologieinitiativen vorgesehen. Diese GTI sind das Ergebnis der Arbeit der europäischen Technologieplattformen, die bereits mit dem 6. RP geschaffen wurden und die mit Gemeinsamen Unternehmen umgesetzt werden.

Mit der IMI-Initiative sind fünf weitere gemeinsame Technologieinitiativen geplant: in den Bereichen eingebettete IKT-Systeme (ARTEMIS), Nanotechnologien (ENIAC), Luftfahrt und Luftverkehr (Clean Sky), Wasserstoff und Brennstoffzellen (FUEL CELL) und globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES).

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens – Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 73/2008

7.2.2008 - 31.12.2017

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ABl. L 30, 4.2.2008

See also

Letzte Änderung: 05.09.2011