Siebtes Rahmenprogramm: Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre - JRC)

Die gemeinsame Forschungsstelle (JRC) leistet in erster Linie wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Gestaltung der Politik der Europäischen Union (EU). Konkret wirkt sie als Schnittstelle zwischen der technologischen Forschung und deren praktischer Anwendung im Rahmen der Gemeinschaftspolitik. Im Zusammenhang mit dem siebten Rahmenprogramm wurde ein spezifisches Programm für die Tätigkeiten der JRC aufgestellt. Nachfolgend werden sowohl die allgemeinen Merkmale und Ziele als auch die wichtigsten Aktivitäten dieses Programms vorgestellt.

RECHTSAKT

Entscheidung 2006/975/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm Zusammenarbeit zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) [Amtsblatt L 400 vom 30.12.2006].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) führt Grundlagenforschung durch, stellt Sachkenntnis bereit und leistet wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Politikgestaltung in der Europäischen Union. Eine ihrer Hauptaufgaben ist die Förderung des Technologietransfers aus den erzielten Forschungsergebnissen, um einen industriellen Mehrwert zu schaffen und die Innovationspolitik der Gemeinschaft voranzutreiben. Die JRC wurde vor 43 Jahren gegründet, um ein europäisches Fachwissen im Nuklearbereich aufzubauen, und hat sich im Laufe der Zeit zu einer umfangreichen, vielseitigen Mehrzweck-Forschungseinrichtung entwickelt, die verwaltungsmäßig zur Europäischen Kommission gehört.

MERKMALE UND ALLGEMEINE ZIELE

Im Rahmen dieses spezifischen Programms hat die JRC die Aufgabe, die Position der Anwender im Prozess der Konzipierung, Durchführung und Überwachung der Gemeinschaftspolitik zu stärken, indem sie diese Prozesse unterstützt und erleichtert, aber auch indem sie auf neue politische Erfordernisse reagiert.

Der Schwerpunkt dieses Ansatzes liegt sowohl auf der Notwendigkeit einer „besseren Rechtsetzung", wie er in der neuen Lissabonner Strategie verlangt wird, als auch auf der Entwicklung der Mittel und Kompetenzen für die Bewältigung neu entstehender Herausforderungen. Darüber hinaus wirkt die JRC auf eine stärkere Vernetzung der wissenschaftlichen Gemeinschaft hin, indem sie

Eine Besonderheit dieses spezifischen Programms ist sein integriertes Konzept zur wissenschaftlichen und technischen Unterstützung der Politik. Dadurch sollen in vielen Bereichen bessere Kenntnisse über die Wechselwirkungen zwischen technologischem Wandel, wissenschaftlichen Entwicklungen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit einerseits und den verschiedenen Regelungs- und Politikkonzepten andererseits gewonnen werden.

Im Zusammenhang mit der Kontrolle und Bewertung des JRC-Arbeitsprogramms ist der Verwaltungsrat der JRC für die jährliche Überprüfung verantwortlich. Die JRC bewertet jedes Jahr die Ergebnisse und Auswirklungen der von ihr durchgeführten Tätigkeiten. Überdies sollen die bislang im Zweijahresrhythmus durchgeführten Erhebungen zur Zufriedenheit der Nutzer wahrscheinlich durch ein System zur permanenten Erfassung von Nutzerfeedback ersetzt werden. Darüber hinaus wird gemäß den Regeln und bewährten Verfahren der Kommission für Bewertungen zur Hälfte der Laufzeit eine Zwischenbewertung stattfinden (dreieinhalb Jahre nach Beginn des Forschungsrahmenprogramms). Diese Bewertung wird von externen Sachverständigen durchgeführt werden und vor allem auf Informationen beruhen, die im Rahmen der jährlichen Überprüfung erfasst werden. Eine Gesamtbilanz wird schließlich zum Ende des siebenjährigen Rahmengprogramms gezogen werden.

Für die Durchführung des spezifischen Programms werden für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 1 751 Millionen Euro veranschlagt.

Bei der Durchführung des 7. Rahmenprogramms einschließlich aller spezifischen Programme und der damit verbundenen Forschungstätigkeiten müssen ethische Grundprinzipien wie auch gesellschaftliche, rechtliche, sozioökonomische, kulturelle und Gleichstellungsaspekte beachtet werden.

TÄTIGKEITEN

Die Tätigkeiten der JRC werden sich hauptsächlich auf folgende politische Themen konzentrieren:

Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft

Dieser Bereich ist in fünf verschiedene Teilbereiche gegliedert:

Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation wird auf verschiedene Weise erfolgen:

Die JRC trägt folgendermaßen direkt zum Europäischen Forschungsraum bei:

Im Energiebereich verfolgt die JRC drei große Ziele:

Im Verkehrsbereich wird die JRC auf folgenden Gebieten tätig:

Außerdem wird die JRC zur Formulierung von technologiepolitischen Konzepten und Instrumenten für die Informationsgesellschaft beitragen. Ferner beteiligt sie sich an der Umsetzung der Ziele der EU-Politik, die im Zusammenhang mit diesen Technologien (z. B. Online-Handel, persönliche Sicherheit, elektronische Behördendienste usw.) oder mit den übergeordneten europäischen Strategien für Wachstum, soziale Einbeziehung und Lebensqualität stehen. Schließlich wird JRC gezielt auf die Konvergenz der Anwendungen auf dem Gebiet der Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt hinarbeiten. Ziel ist es, die potenziellen Auswirkungen der Wissenschaften und der Informationstechnologien auf die Gesellschaft in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Schutz der Privatsphäre, Eigentumsrechte und soziale Einbeziehung zu bewerten.

Die JRC wird ebenfalls ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Biowissenschaften und Biotechnologie ausbauen und dazu deren sozioökonomischen Auswirkungen untersuchen und neue Strategien und Verfahren entwickeln. Soweit es die Biotechnologie betrifft, konzentrieren sich diese Tätigkeiten vor allem auf die Gebiete Gesundheit und Landwirtschaft (einschließlich Nahrungsmittelwirtschaft).

Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen

Dieser Bereich ist in vier verschiedene Teilbereiche gegliedert:

Die JRC wird die europäische Politik in den Bereichen ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei auf drei Ebenen unterstützen: Produktionsaspekte, Umweltaspekte, Erzeuger-/Verbraucheraspekte. Das spezifische Programm soll außerdem die Qualität und Zugänglichkeit der wissenschaftlichen Daten verbessern und Verfahren für die Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen politischer Entscheidungsoptionen entwickeln helfen.

Auf dem Gebiet der natürlichen Ressourcen werden sich die Tätigkeiten der JRC auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:

Überdies wird die JRC durch folgende Maßnahmen dazu beitragen, die Umwelt- und Gesundheitspolitik mit einander zu verbinden:

In Bezug auf die Klimaänderung steht die Problematik der Treibhausgasemissionen im Mittelpunkt der JRC-Tätigkeit. Im Übrigen gehört zu ihren Aufgaben die Bewertung der Klimaauswirkungen (Überschwemmungen, Dürreperioden, Waldbrände, Stürme usw.) auf die sensibelsten Sektoren der europäischen Wirtschaft (vor allem die Land- und Forstwirtschaft). Schließlich befasst sich die JRC auch mit der Frage der Integration der Klimapolitik in andere Bereiche der Politik, um unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten für den Zeitraum nach Kyoto auszuloten.

Sicherheit und Freiheit

Dieser Bereich ist in drei Teilbereich gegliedert:

Die Unterstützung der EU-Politik im Bereich der inneren Sicherheit besteht vor allem in der Bereitstellung ihrer Fachkompetenzen zur Systemanalyse auf folgenden Gebieten:

Die JRC wird auch auf dem Gebiet der Naturkatastrophen und technologiebedingten Unfälle tätig. Sie wird insbesondere zur Verbesserung der Reaktionskapazitäten und des Krisenmanagements in der EU im Hinblick auf Schnelligkeit, Überwachung und Schadensbewertung beitragen.

Im Nahrungsmittelsektor werden die Tätigkeiten der JRC im Einklang mit dem Konzept der Rückverfolgbarkeit „vom Tisch bis zum Bauernhof" stehen. Konkret wird die JRC validierte Methoden und harmonisierte Verfahren für eine breite Palette von Lebens- und Futtermitteln bereitstellen. Gleichzeitig wird sie ihre Fähigkeiten zur Bewältigung von Lebens- und Futtermittelkrisen ausbauen.

Europa als Weltpartner

Das Thema der EU-Außenbeziehungen umfasst zwei Teilbereiche: die globale Sicherheit und die Entwicklungszusammenarbeit.

Bezüglich der globalen Sicherheit wird die JRC Unterstützung für folgende Aspekte leisten:

In Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit wird sich die JRC an der Einrichtung und am Betrieb eines Beobachtungszentrums für nachhaltige Entwicklung und Umwelt beteiligen. Dieses Zentrum wird zunächst in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) aufgebaut. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht das System für Informationserfassung und Kommunikation. Dieses System hat drei Hauptkomponenten:

Die Arbeiten des Beobachtungszentrums sollen sich vor allem am bestehenden Bedarf orientieren. Sie werden so konzipiert, dass sie von den Entwicklungsländern selbst verwaltet und genutzt werden können.

Hintergrund

Seit 1984 verfolgt die EU eine Politik für Forschung und technologische Entwicklung auf der Grundlage mehrjähriger Rahmenprogramme. Das siebte Rahmenprogramm ist das zweite seit Einleitung der Lissabonner Strategie im Jahr 2000 und muss in den kommenden Jahren eine sehr wichtige Aufgabe bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa übernehmen. Die Kommission möchte das „Dreieck des Wissens", bestehend aus den Politikfeldern Forschung, Bildung und Innovation, aufbauen, um das Wissen in den Dienst von Wirtschaftswachstum und sozialem und ökologischem Fortschritt zu stellen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2006/975/EG

1.1.2007

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ABl. L 400 vom 30.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung 2006/977/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2006 über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm [Amtsblatt L 400 vom 30.12.2006]. Diese Entscheidung betrifft die Ziele und Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) im Rahmen des spezifischen Euratom-Programms. Diese beziehen sich hauptsächlich auf Ausbildung, Wissensmanagement, kerntechnische Sicherheit, Entsorgung nuklearer Abfälle und die Auswirkungen kerntechnischer Tätigkeiten auf die Umwelt.

See also

Letzte Änderung: 12.01.2007