Spezifisches Programm „Zusammenarbeit“

Dieses spezifische Programm hat das primäre Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren aus dem Bereich der Forschung zu stärken, um der europäischen Gesellschaft konkrete Anwendungen für Wissen und Technologien zu liefern. Es soll der europäischen Gesellschaft ermöglichen, sich auf effizientere Weise künftigen sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und industriellen Herausforderungen zu stellen. Das vorliegende Dokument stellt sowohl die Merkmale und Ziele als auch die wichtigsten Leitlinien dieses Programms vor. Im Folgenden werden die Ziele, Ansätze und spezifischen Maßnahmen nach Themen geordnet einzeln aufgeführt.

RECHTSAKT

Entscheidung 2006/971/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013).

ZUSAMMENFASSUNG

Eines der wichtigsten Ziele des Siebten Rahmenprogramms ist es, Europa zum weltweiten Zentrum für Wissenschaft und Technologie zu machen. In diesem Zusammenhang soll das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ die Kooperation zwischen Universitäten, Industriezweigen, Forschungszentren und Behörden sowohl innerhalb der Europäischen Union (EU) als auch weltweit fördern.

Dieses spezifische Programm umfasst neun Themen, die den für den wissenschaftlich-technologischen Fortschritt wichtigsten Bereichen entsprechen, in denen die transnationale Zusammenarbeit gestärkt werden muss, um den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und industriellen Herausforderungen gerecht werden zu können:

Was das Budget betrifft, so wird für die Umsetzung des spezifischen Programms für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 ein Betrag von 32 413 Millionen EUR veranschlagt.

MERKMALE UND ALLGEMEINE ZIELSETZUNGEN

Das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ ist auf die mittel- bis langfristige Verwirklichung verschiedener Ziele ausgelegt, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet ausgebaut werden soll.

Es handelt sich dabei um folgende Ziele:

Der Mehrwert dieses spezifischen Programms besteht vor allem darin, Ressourcen, Disziplinen und wissenschaftliche Spitzenkompetenz zusammenzuführen. Darüber hinaus soll durch eine verbesserte Koordination nationaler politischer Maßnahmen, die EU-weite Verbreitung der Ergebnisse, die Schaffung europaweiter Forschungsteams und -netze sowie die Durchführung von Forschungsarbeiten, die im Zusammenhang mit den europaweiten Herausforderungen stehen, die Integration der Forschung und Entwicklung auf europäischer Ebene gestärkt werden.

Um die Umsetzung des Programms besser verfolgen zu können, ist die Einführung von drei Arten von Leistungsindikatoren vorgesehen:

THEMEN: LEITLINIEN

Bei den Maßnahmen zu den oben genannten neun Themen legt die EU folgende Leitlinien zugrunde:

Gesundheit

Im Bereich der Gesundheit verfolgt das Programm zwei Ziele: einerseits die europa- und weltweite Verbesserung der Gesundheitsbedingungen und andererseits die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der auf diesem Gebiet tätigen europäischen Industrien und Unternehmen.

In Bezug auf den Ansatz stehen folgende Themen im Vordergrund:

Das Thema wird drei Arten von Maßnahmen umfassen:

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 6 100 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie

Das Ziel auf diesem Gebiet ist es, durch die Zusammenführung aller Beteiligten, unter anderem aus Wissenschaft und Industrie, eine europäische wissensgestützte Bio-Wirtschaft aufzubauen. Dabei geht es hauptsächlich darum, die Forschung auf die sich wandelnden sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen abzustimmen (gesunde Ernährung, nachhaltige Entwicklung, Produktion, Klimawandel usw.).

Was den Ansatz betrifft, so stehen folgende Themen im Vordergrund:

Die Maßnahmen in diesem Bereich sind:

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 1 935 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Informations- und Kommunikationstechnologien

In diesem Bereich ist das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie ebenso wie die Adaptabilität der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu stärken, um den sich wandelnden Bedürfnissen der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden zu können.

Der gewählte Ansatz stützt sich auf:

Im Einzelnen konzentrieren sich die geplanten Maßnahmen auf:

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 9 050 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

Das Ziel in diesem Bereich besteht darin, einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und andererseits den Übergang von einer Industrie der Ressourcen zu einer Wissensindustrie zu gewährleisten.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Ansätze in Erwägung gezogen:

Was die Maßnahmen angeht, so wird der interdisziplinären Entwicklung neuer Produkte und Materialien sowie neuer Verfahren und Techniken der Vorrang eingeräumt.

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 3 475 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Energie

In diesem Themenbereich stellt der Übergang von der aktuellen, sich vorwiegend auf fossile Brennstoffe stützenden Energienutzung, zu einer nachhaltigen, diversifizierten und rentablen Energiewirtschaft, die den bevorstehenden Herausforderungen (Energieabhängigkeit, Klimawandel, Wettbewerbsfähigkeit) gewachsen ist, das wichtigste Ziel dar.

Was den Ansatz betrifft, so sollen sich die Forschungsarbeiten auf die Entwicklung rentabler Technologien konzentrieren, um sowohl die Rentabilität als auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Energiewirtschaft zu verbessern.

Die konkreten Maßnahmen sind folgende:

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 2 350 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Umwelt

In diesem Bereich besteht die prinzipielle Herausforderung darin, die nötigen Technologien zu entwickeln, um ein Gleichgewicht zwischen menschlichen Tätigkeiten und einem nachhaltigen Management der Umwelt und ihrer Ressourcen herzustellen.

Dazu wird der Akzent gesetzt auf:

Was die zu ergreifenden Maßnahmen betrifft, so sieht das spezifische Programm Forschungsarbeiten zu folgenden Themenbereichen vor, um geeignete Lösungen für künftige Herausforderungen zu finden:

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 1 890 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Verkehr

Im Bereich Verkehr ist das wichtigste Ziel, wettbewerbsfähigere, sicherere und gleichzeitig umweltfreundlichere Strukturen zu schaffen.

Was den Ansatz betrifft, so wird der Ausarbeitung und Umsetzung neuer politischer Maßnahmen, die die technologischen Fortschritte zugunsten eines nachhaltigen europäischen Verkehrswesens nutzen, der Vorrang eingeräumt. In dieser Hinsicht bietet das europäische globale Satellitennavigationssystem, das Galileo und EGNOS umfasst, ein weitreichendes Potenzial, das es zu nutzen gilt.

Sowohl im Bereich des Luftverkehrs als auch beim Landverkehr und der Schifffahrt (Schiene, Straße, Wasserwege) sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen.

Für den Luftverkehr:

Für den Landverkehr und die Schifffahrt:

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 4 160 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

Die Verbesserung der Kenntnisse im Hinblick auf die verschiedenen sozioökonomischen Herausforderungen denen sich Europa stellen muss (Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerb usw.), ist ein Ziel, das es zu erreichen gilt, um die politischen Maßnahmen auf diesen Gebieten voran zu bringen.

Dazu werden sich die Arbeiten nicht nur auf die sozioökonomische und geisteswissenschaftliche Forschung, sondern auch auf einschlägige nationale Programme stützen. Die Arbeiten sollen durch die Einrichtung geeigneter Forschungsstrukturen erleichtert werden. Darüber hinaus werden an bestimmte Gruppen (vor allem politische Entscheidungsträger) oder an die breite Öffentlichkeit gerichtete Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse ergriffen (Workshops, Konferenzen, Medien usw.).

Die Maßnahmen werden vornehmlich darin bestehen, Forschungsarbeiten zu folgenden Themenbereichen in die Wege zu leiten:

Für dieses Thema werden Mittel in Höhe von 623 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Sicherheit und Weltraum

In diesen beiden Bereichen werden mehrere Ziele angestrebt:

Im Hinblick auf die Sicherheit wird der zivilen Ebene der Vorrang gewährt. Die Forschung wird multidisziplinärer Art sein.

Sie betrifft zwei Hauptbereiche: die Entwicklung von Methoden und die Integration, Demonstration und Validierung von Technologien. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf vier Bereiche, die im Zusammenhang mit den Sicherheitsaufgaben stehen und einen europäischen Mehrwert beinhalten (Schutz vor Terrorismus und Kriminalität, Sicherheit der Infrastrukturen und öffentlichen Versorgungsleistungen, Sicherheit der Grenzen, Wiederherstellung der Sicherheit im Krisenfall), sowie auf drei Querschnittsbereiche (Integration und Interoperabilität der Sicherheitssysteme, Sicherheit und Gesellschaft sowie Koordination und Strukturierung der Forschung).

Im Bereich der Raumfahrt geht es darum, die Satellitentechnologie für die europäische Gesellschaft verfügbar zu machen (Sicherheit, Umwelt, Kommunikation) und Vorhaben zur Erforschung des Weltraums zu unterstützen.

Für die Themen Weltraum und Sicherheit werden Mittel in Höhe von 1 430 bzw. 1 400 Millionen EUR zur Verfügung gestellt.

Hintergrund

Seit 1984 betreibt die EU im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung eine Politik, die sich auf mehrjährige Rahmenprogramme stützt. Das siebte Rahmenprogramm ist das zweite seit dem Anlaufen der Lissabon-Strategie im Jahr 2000 und soll in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle für das Wachstum und die Beschäftigung in Europa spielen. Die Kommission möchte ein „Dreieck des Wissens“ aufbauen, das aus Forschungs-, Bildungs- und Innovationspolitik besteht, um das Wissen zugunsten der wirtschaftlichen Dynamik und des sozialen und ökologischen Fortschritts einzusetzen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2006/971/EG

1.1.2007 - 31.12.2013

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ABl. L 400 vom 30.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Fortschritte bei der Durchführung des Siebten Forschungsrahmenprogramms der EU [KOM(2009) 209 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Instrumente des Programms „Zusammenarbeit“ für die Verbundforschung ermöglichen der Industrie und den Hochschulen die Zusammenarbeit in einem Umfeld der „offenen Innovation“, das zum freien Verkehr von Wissen und Technologien beiträgt. Der europäische Mehrwert und die strukturierende Wirkung im Hinblick auf den EFR sind entscheidende Kriterien für die Wahl der vorrangigen Themen, unabhängig von Umfang und Einsatzbereich des Instruments.

See also

Letzte Änderung: 15.01.2010