Sechstes Rahmenprogramm (2000-2006): Bürger und Staat in der Wissensgesellschaft

Dieses spezifische Programm zielt darauf, die europäischen Forschungskapazitäten im Bereich der Wirtschafts-, Politik-, Sozial- und Geisteswissenschaften zu mobilisieren, die erforderlich sind, um die Wissensgesellschaft und die Beziehungen zwischen ihren Bürgern einerseits und zwischen ihren Bürgern und Institutionen anderseits zu verstehen und die Probleme im Zusammenhang mit der Entstehungen dieser neuen Gesellschaft zu bewältigen.

RECHTSAKT

Entscheidung 2002/835/EG des Rates vom 30. September 2002 über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: „Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" (2002-2006) [Amtsblatt L 294 vom 29.10.2002].

ZUSAMMENFASSUNG

Hintergrund

Die Gestaltung einer gemeinsamen Vision von der gesellschaftlichen Dimension um das strategische Ziel, das sich die Europäische Union (EU) auf der Ratstagung in Lissabon gesetzt hat, Europa bis zum Jahr 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen", ist eine ständige Herausforderung für Wissenschaftler, für Forscher in den Sozial-, Geistes-, Wirtschafts- und Politikwissenschaften und für politische Entscheidungsträger.

Jeder demokratische Staat ist verpflichtet sicherzustellen, dass gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragestellungen bei seinen Forschungsaktivitäten angemessen berücksichtigt werden, und die Bürger über alle gesellschaftlichen Aspekte, die mit dem wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt in den einzelnen Bereichen verbunden sind, zu informieren.

Da der Begriff „wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft" noch relativ neu ist, in der europäischen Strategie für Aufschwung und Modernisierung aber eine zentrale Bedeutung hat, müssen zur Unterstützung der einzelstaatlichen und europäischen Politik Forschungsarbeiten und Analysen auf diesem Gebiet gefördert werden.

Zu Themen wie Staatsführung, bestimmten wirtschaftspolitischen Fragen, dem Funktionieren des Binnenmarktes oder den Folgen der gemeinsamen Währung, Beschäftigungspolitik, Fragen der Regionalentwicklung sowie Problemen der Integration sozialer Gruppen oder kultureller Minderheiten wurden umfangreiche Arbeiten aufgenommen, die fortgeführt werden müssen. Neue Fragestellungen und Untersuchungsbereiche, die unmittelbar mit der aktuellen Politik zusammenhängen, müssen gemeinsam und unter Zusammenlegung der intellektuellen Ressourcen der europäischen Länder erforscht werden.

Das sechste Rahmenprogramm und - in einem weiter gefassten Rahmen - der Aufbau eines europäischen Forschungsraums fördern die Mobilisierung und Steigerung des europäischen Forschungspotenzials im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften. Diese Maßnahmen werden es ermöglichen, das Konzept der forschungsrelevanten sozioökonomischen Fragen vor dem Hintergrund der Strategie von Lissabon weiterzuverfolgen.

Inhalt

Im Haushalt des 6. Rahmenprogramms ist diese Priorität (EN) mit 225 Mio. Euro ausgestattet. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die beiden folgenden Bereiche:

Ziel der Forschung und Wissenschaft in diesem Bereich ist es, zum Verständnis der Faktoren rund um das Wissen und der die Wissensgesellschaft betreffenden Phänomene beizutragen. Diese Maßnahmen berücksichtigen wirtschaftliche, politische, soziale, kulturelle und kognitive Aspekte des Wissens, die Dynamik und den Inhalt des Wissens und die wissenschaftlichen und technologischen Wechselwirkungen, auch mit Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Besonderes Augenmerk gilt schließlich den Problemen und Herausforderungen im Bereich der Regionalentwicklung, der Integration sozialer Gruppen oder kultureller Minderheiten, der Migration und Immigration und der Erweiterung. Die Forschungsarbeiten befassen sich insbesondere mit den folgenden Themen:

- Verbesserung der Produktion, der Weitergabe und der Nutzung des Wissens und ihrer Auswirkungen auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung;

- Entwicklung eines umfassenden Verständnisses dafür, wie eine Wissensgesellschaft die gesellschaftlichen Ziele der nachhaltigen Entwicklung, des sozialen und geografischen Zusammenhalts und der Verbesserung der Lebensqualität in der EU fördern und dabei die verschiedenen Sozialmodelle in Europa und die mit der Alterung der Bevölkerung zusammenhängenden Aspekte gebührend berücksichtigen kann;

- Entwicklung vergleichender Szenarien für ganz Europa zur Verbesserung der Grundlage, auf der die Ausarbeitung und Umsetzung der Strategien für den Übergang zu einer Wissensgesellschaft auf nationaler und regionaler Ebene beruhen.

Der zweite Bereich befasst sich, insbesondere im Zusammenhang mit der verstärkten Integration und Globalisierung sowie unter Berücksichtigung der Geschichte und des kulturellen Erbes, mit den folgenden Themen:

- Folgen der europäischen Integration und der Erweiterung der Union für die Demokratie, die Legitimität und das Funktionieren der Institutionen;

- Neufestlegung der Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche und neue Formen der Staatsführung;

- Fragen im Zusammenhang mit der Lösung von Konflikten und der Wiederherstellung von Frieden und Gerechtigkeit, einschließlich der Wahrung der Grundrechte;

- Entstehung neuer Formen der Bürgerschaft und der kulturellen Identität, Formen und Auswirkungen der Integration und der kulturellen Vielfalt in Europa, sozialer und kultureller Dialog, an dem sowohl Europa als auch der Rest der Welt beteiligt sind.

Operationeller Schwerpunkt der Maßnahmen wird die Unterstützung folgender Tätigkeiten sein:

- grenzüberschreitende Forschungsarbeiten und vergleichende Studien und Erstellung von Statistiken sowie von qualitativen und quantitativen Indikatoren;

- interdisziplinäre Forschung zur Unterstützung der Politiken;

- Aufbau und Nutzung von Forschungsinfrastrukturen sowie Daten- und Wissensbanken auf europäischer Ebene.

Bezug

Rechtsakt

Zeitpunktdes Inkrafttretens

Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten

Beschluss Nr. 1513/2002/EG

Zeitpunkt der Anwendung: 01.01.2003Zeitpunkt des Auslaufens: 31.12.2006

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VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission: „Wissenschaft, Gesellschaft und Bürger in Europa" [SEK(2000) 1973 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: „Innovation in einer wissensbestimmten Gesellschaft" [KOM(2000) 567 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Europäisches Regieren - Ein Weißbuch [KOM(2001) 428 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission - Eine europäische Wachstumsinitiative: Investionen in Netze und Wissen für Wachstum und Beschäftigung - Zwischenbericht für den Europäischen Rat [KOM (2003) 579 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 05.01.2007