Sechstes Forschungsrahmenprogramm 2000-2006: Nanotechnologie und Nanowissenschaften

Dieses Programm zielt darauf, Europa dabei zu unterstützen, die notwendigen Kapazitäten aufzubauen, um mit Hilfe der Nanotechnologien und Nanowissenschaften neue Werkstoffe, Geräte oder Systeme entwickeln zu können, mit denen sich Materie im atomaren Maßstab steuern lässt.

RECHTSAKT

Entscheidung des Rates vom 30. September 2002 über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration:„Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" (2002-2006) [Amtsblatt L294 vom 29.10.2002].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit Hilfe der Nanotechnologie werden Atome bzw. Moleküle so bearbeitet, dass sie sich zu Werkstoffen oder Geräten zusammenfügen oder sich mit ihnen neue Technologien entwickeln lassen. Dabei werden Atom für Atom und Molekül für Molekül im Nanomaßstab so aufgebaut, dass neue Geräte mit außergewöhnlichen Eigenschaften entstehen. Das Prinzip der Nanotechnologie ist einfach: statt Materie immer weiter zu zerkleinern, um an die kleinsten Einheiten heranzukommen, setzt man bei den kleinsten Materiebausteinen an.

Schon seit jeher wird Materie aus dem Boden gewonnen, wird verändert, erhitzt, Druck ausgesetzt oder zusammengesetzt. Bei all diesen Verfahren ist der Energieeinsatz hoch und es fällt eine große Menge Abfall an. Dies ist das Grundprinzip der heutigen Industrieproduktion.

Die Nanotechnologie hingegen setzt direkt bei den einzelnen Atome an, manipuliert sie und lässt mit Hilfe der Selbstorganisation Atomgruppen entstehen, aus denen dann Nanowerkstoffe und Nanomaschinen hergestellt werden.

Die Nanotechnologie (der Begriff „nano" kommt aus dem Griechischen „nannos", was Zwerg bedeutet) erfordert enorme multidisziplinäre Anstrengungen in der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung unter Rückgriff auf unterschiedlichste Fachgebiete - Gentechnik, Biotechnologie, nachhaltige Entwicklung, Lebensmittelsicherheit, Luftfahrt, Gesundheit usw..

Die Nanotechnologie ist nicht nur eine immense technisch-industrielle Herausforderung zur Festigung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, sondern stellt auch hohe intellektuelle, kulturelle und bildungspolitische Anforderungen.

In der Nanotechnologie werden drei Hauptforschungsbereiche unterschieden:

Die innerhalb des 6. Rahmenprogramms hierfür [EN] bereitgestellten Mittel belaufen sich auf 1.300 Millionen Euro, wobei sich die Maßnahmen in drei Hauptbereiche zusammenfassen lassen:

A) Nanotechnologien und Nanowissenschaften

Die Nanotechnologien und Nanowissenschaften stellen ein neues Konzept in der Werkstoffkunde und Werkstofftechnik dar. Die Nanotechnologien haben auf dem Weltmarkt ein enormes Potenzial, das die Europäische Union in einen Wettbewerbsvorteil für die europäische Industrie ummünzen muss. Ziel ist die Förderung einer europäischen nanotechnologischen Industrie und die Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Bereiche:

B) Multifunktionelle, wissensgestützte Werkstoffe

Die neuen Werkstoffe, die neue Funktionen und eine höhere Leistungsfähigkeit bieten, sind Antrieb für industrielle Innovationen auf Gebieten wie Verkehr, Energie, Medizin, Elektronik und Bauwesen.

C) Neue Produktionsverfahren und -vorrichtungen

Ziel ist die Entwicklung von industriellen Systemen für den Lebenszyklus von Produkten („von der Wiege bis zur Bahre") - also von der Produktion, dem Einsatz und der effizienten Wiederverwertung bis zu besseren Ablaufmodellen und einem besseren Wissensmanagement.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 1513/2002/EG

Datum der Anwendung: 01.01.2003Datum des Ablaufs: 31.12.2006

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VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission - Auf dem Weg zu einer europäischen Strategie für Nanotechnologie [KOM (2004) 338 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 04.01.2007