Vorbereitung der künftigen Mitgliedstaaten auf die Durchführung der Regionalpolitik im Zeitraum 2004-2006

1) ZIEL

Bewertung des Standes der von den künftigen Mitgliedstaaten für die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds im Zeitraum 2004-2006 getroffenen Maßnahmen.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 16. Juli 2003 über die Umsetzung der Verpflichtungen, die von den Beitretenden Ländern im Rahmen der Beitrittsverhandlungen über Kapitel 21 - Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturpolitischen Instrumente - eingegangen worden sind [KOM(2003)433 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Bei den abschließenden Beitrittsverhandlungen mit den künftigen Mitgliedstaaten hat der Europäische Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 beschlossen, diesen zehn Ländern Mittel in Höhe von insgesamt 21,7 Mrd. Euro im Rahmen der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2004-2006 zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet eine signifikante Aufstockung der diesen Ländern gewährten Unterstützung aus den Finanzierungsinstrumenten zur Vorbereitung des Beitritts (Programm Phare, ISPA und SAPARD).

Wenngleich der Beitritt zum 1. Mai 2004 vorgesehen ist, gilt die Förderfähigkeit der künftigen Mitgliedstaaten im Rahmen der Strukturfonds bereits ab 1. Januar. Folglich müssen sie sich vor Ablauf des Jahres 2003 folgenden Herausforderungen stellen:

Die Kommission hat mitgeteilt, dass sie keine Gemeinschaftsfinanzierung genehmigen kann, solange die Vorschriften der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds nicht vollständig angenommen sind und eingehalten werden.

Gemäß ihrer Verpflichtung veröffentlicht sie einen Bericht über den Stand der Vorbereitung der künftigen Mitgliedstaaten auf der Grundlage detaillierter Fragebögen, die den betreffenden Staaten zugesandt wurden. Bei den folgenden zehn Punkten besteht besonders dringlicher Handlungsbedarf:

Im November 2003, also sechs Monate vor dem Beitritt, wird die Kommission einen detaillierten Kontrollbericht über die Durchführung der von den zehn künftigen Mitgliedstaaten in allen Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstands eingegangenen Verpflichtungen vorlegen. Besondere Aufmerksamkeit wird sie der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2004-2006 schenken.

Nach der Genehmigung der Programme und dem Abschluss der Durchführungsvereinbarungen wird die Kommission die Konformität der Systeme überprüfen.

Ergänzende Informationen über den Beginn der Programmplanung für die künftigen Mitgliedstaaten: Zypern (EN) (FR), Estland (EN) (FR), Ungarn (EN) (FR), Lettland (EN) (FR), Litauen (EN) (FR), Malta (EN) (FR), Polen (EN) (FR), Tschechische Republik (EN) (FR), Slowakei (EN) (FR), Slowenien (EN) (FR)

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 27.08.2003