Bilanz, Herausforderungen und Strategien für die Regionen in äußerster Randlage

Die Kommission zieht eine positive Bilanz ihrer Strategie der Partnerschaft mit den Regionen in äußerster Randlage. Sie stellt die seit 2004 erzielten Fortschritte dar und macht Vorschläge für eine Vertiefung der Schwerpunkte ihrer Strategie durch ergänzende Maßnahmen. Des Weiteren konsultiert die Kommission die interessierten Kreise zur den Zukunftsperspektiven der Strategie für die Regionen in äußerster Randlage.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 12. September 2007 „Strategie für die Regionen in äußerster Randlage: Fortschritte und Ausblick" [KOM(2007) 507 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Jahre 2004-2007 waren für die Umsetzung und Durchführung der europäischen Strategie für die Regionen in äußerster Randlage von wesentlicher Bedeutung. Die wichtigsten Instrumente wurden neu ausgerichtet und überarbeitet, um besser auf die Herausforderungen und Gegebenheiten dieser Regionen eingehen zu können. Dessen ungeachtet können die Maßnahmen der Europäischen Union (EU) noch verbessert werden, insbesondere im Hinblick auf mehr Kohärenz der Tätigkeit der Gemeinschaft.

In der Mitteilung geht es um folgende sieben Regionen in äußerster Randlage der EU: Guadeloupe, Guyana, Martinique und Réunion (also die vier französischen überseeischen Departements) sowie die Kanarischen Inseln (Spanien), die Azoren und Madeira (Portugal).

Zusätzliche Aktivitäten für die Regionen in äußerster Randlage

Nach Ansicht der Kommission müssen die Möglichkeiten der Strategie von 2004 durch einen Ausbau ihrer Schwerpunkte und durch zusätzliche Aktivitäten voll ausgeschöpft werden.

Die Verbesserung der Erreichbarkeit sowie die Verringerung der Auswirkungen der übrigen besonderen Zwänge, denen die Regionen in äußerster Randlage ausgesetzt sind, sind die obersten Prioritäten für diese Regionen. Die Kommission schlägt vor, die Möglichkeiten der kürzlich neu geschaffenen Instrumente zu nutzen: besondere Mittelzuweisungen zum Ausgleich der Mehrkosten im Bereich Verkehr und neue Informations- und Kommunikationstechnologien, transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V), transeuropäische Energienetze (TEN-E) und MARCO POLO II; sie wird den spezifischen Bedarf der Regionen in äußerster Randlage anlässlich der Erstellung des Berichts über die Umsetzung der Programme zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme POSEI bewerten.

Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen in äußerster Randlage ist das zweite Ziel in Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie, für dessen Erreichen unter anderem folgende Instrumente eingesetzt werden müssen:

Die stärkere regionale Einbindung der Regionen in äußerster Randlage mit Hilfe des Aktionsplans für das größere nachbarschaftliche Umfeld ist eine Neuerung im Rahmen der Strategie 2004, mit der der Dialog zwischen den Regionen in äußerster Randlage und ihren Nachbarn intensiviert werden soll. Zum Ausbau dieses Schwerpunkts schlägt die Kommission unter anderem folgende Maßnahmen vor:

Als letzter Schwerpunkt wird das Instrument zur Unterstützung des Ausgleichs der Auswirkungen von Benachteiligungen der Regionen in äußerster Randlage genannt. Durch die Reform der wichtigsten Gemeinschaftspolitiken erhalten die Regionen in äußerster Randlage für den Zeitraum 2007-2013 Finanzmittel für den Ausgleich von Gegebenheiten, die diese Regionen beeinträchtigen (Abgelegenheit, Insellage, schwierige Oberflächenverhältnisse und problematisches Klima usw.).

Ausschlaggebende Themen und Konsultation

Die Kommission nennt vier Themen, zu denen sie mit ihren Partnern die Diskussion eröffnen möchte. Es handelt sich dabei um Querschnittsthemen, die für die Zukunft der Strategie für die Regionen in äußerster Randlage von entscheidender Bedeutung sein werden.

Angesichts ihrer geografischen Lage und ihrer Anfälligkeit ist der Klimawandel für die Regionen in äußerster Randlage ein Problem von vorrangiger Bedeutung. Extreme Wetterereignisse dürften immer häufiger auftreten und negative Folgen für die drei Schwerpunkte der Strategie von 2004 (Erreichbarkeit, Wettbewerbsfähigkeit und regionale Einbindung) nach sich ziehen. Die Kommission fordert ihre Partner auf, sich unter anderem zu folgenden Fragen zu äußern:

Mit welchen Maßnahmen ließe sich ein Rückgang der Emissionen ohne nachteilige Auswirkungen für die Erreichbarkeit, Wirtschaft und die Bürger der Regionen in äußerster Randlage erreichen?

Wie lassen sich die neuen Möglichkeiten zur Bekämpfung des Klimawandels, über die die Regionen in äußerster Randlage dank ihres natürlichen Reichtums (Erdwärme, Biodiversität usw.) verfügen, optimal dafür nutzen, die Energiebilanz dieser Regionen zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern?

Wie lassen sich Fortschritte im Hinblick auf die Selbstversorgung mit Energie durch eine maximale Ausnutzung des Energiesparpotenzials erzielen?

Die demografische Entwicklung und die Migrationsströme wirken sich auf Raumordnung, Arbeitsmarkt, Ausbildungsbedarf und öffentliche Dienste aus. Die Kommission möchte die Meinung ihrer Partner zu folgenden Fragen hören:

Nach wie vor ist die Landwirtschaft ein Schlüsselfaktor für die Wirtschaft der Regionen in äußerster Randlage, die geografische und klimatische Benachteiligungen zu bewältigen haben. Die Unterstützung der Gemeinschaft für die einzelnen landwirtschaftlichen Sektoren wurde in die POSEI-Regelung einbezogen, wodurch eine kohärente Vorgehensweise für die Entwicklung der Landwirtschaft in diesen Regionen ermöglicht wurde.

Die Rolle der Regionen in äußerster Randlage in der Meerespolitik der EU ist von wesentlicher strategischer Bedeutung. Die besondere geografische Lage der Regionen in äußerster Randlage im Atlantik, im Indischen Ozean und in der Karibik bringt es mit sich, dass Europa eine weltweite maritime Dimension erhält. Zwar haben sich die Regionen in äußerster Randlage aktiv in die Konsultation über die künftige Meerespolitik der EU eingebracht, doch fordert die Kommission ihre Partner zu einem Dialog über folgende Fragen auf:

Hintergrund

In Anbetracht des besonderen, auf Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag beruhenden Statuts der Regionen in äußerster Randlage forderte der Europäische Rat vom Juni 2002 die Kommission auf, eine Strategie für diese Regionen vorzulegen. Die Mitteilung von 2004 kommt diesem Ersuchen nach und ist vor dem Hintergrund der Reform der europäischen Kohäsionspolitik zu sehen. In dieser Mitteilung wird eine Bilanz der Umsetzung der Strategie gezogen und eine Konsultation der Partner eingeleitet, die bis März 2008 fortgesetzt wird.

Der Europäische Rat vom 14. Dezember 2007 hat die Mitteilung der Kommission vom 12. September 2007 begrüßt und die Kommission aufgefordert, Schlussfolgerungen aus der laufenden Konsultation zu ziehen und entsprechende Vorschläge zu formulieren (Ziffer 60 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates).

Letzte Änderung: 08.01.2007