Eine europäische Wachstumsinitiative

1) ZIEL

Stärkere Mobilisierung von öffentlichen und privaten Finanzierungsmitteln für Investitionen in Netzinfrastrukturen und Wissen, Bereiche mit hohem Wachstumspotenzial.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 11. November 2003 - Eine europäische Wachstumsinitiative: Investitionen in Netze und Wissen für Wachstum und Beschäftigung - Abschlussbericht an den Europäischen Rat [KOM(2003) 690 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Initiative soll zum Wachstum der europäischen Wirtschaft beitragen. Sie umfasst die Maßnahmen, die erforderlich sind, um öffentliche und private Mittel zur Investition in Netze und Wissen zu mobilisieren. Sie ist die Antwort auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2003, der die Mitgliedstaaten darübe r hinaus zur Aufrechterhaltung einer gesunden Wirtschaftspolitik und zur Beschleunigung der Strukturreformen aufrief. Sie wurde im Dezember 2003 vom Europäischen Rat von Brüssel definitiv angenommen.

Der Auf- und Ausbau der Transeuropäischen Netze (TEN) in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation sowie die Investitionen in Forschung und Entwicklung sind ausschlaggebende Faktoren. Sie fördern das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und tragen zur Schaffung eines erweiterten Binnenmarktes unter Wahrung der Ziele der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts bei.

Die europäische Initiative umfasst 3 Schwerpunkte:

Einleitung eines Sofortmaßnahmenprogramms

Kernstück der Europäischen Wachstumsinitiative bildet das Sofortmaßnahmenprogramm. Es legt 54 vorrangige Projekte von europäischem Interesse fest, die innerhalb der nächsten drei Jahre anlaufen können. Das Gesamtinvestitionsvolumen für die Zeit bis 2010 beträgt etwa 62 Milliarde . Diese vorrangigen Projekte wurden nach einer Bewertung anhand der folgenden vier Kriterien festgelegt: Reifegrad des Projekts, seine grenzüberschreitende Dimension, die Auswirkungen auf Wachstum und Innovation sowie Umweltnutzen.

Die 54 vorrangigen Projekte decken folgende Bereiche ab:

Diese Liste ist nicht erschöpfend. Weitere Projekte können in das Programm aufgenommen werden, sofern sie die oben dargestellten Kriterien erfüllen.

Welche bestehenden und innovativen Finanzierungsinstrumente gibt es in der EU?

Die Europäische Union und die Europäische Investitionsbank (EIB) tragen maßgeblich zur Finanzierung der Initiative bei. Folgende Finanzierungsinstrumente stehen gegenwärtig zur Verfügung oder sind geplant:

Für den Erfolg der Initiative ist die Koordination der Finanzierungsinstrumente von entscheidender Bedeutung. Bessere Mobilisierung von Ressourcen, um besser intervenieren zu können. Die Europäische Kommission und die EIB haben praktische Modalitäten zur Schaffung von Synergien zwischen der EIB, den Strukturfonds und dem 6. RPFTE festgelegt. Im Rahmen der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts soll so insbesondere die gemeinsame Planung der Strukturinterventionen erleichtert werden, zum Beispiel durch Aufnahme der allgemeinen Verpflichtungen der EIB in die Programmplanungsdokumente der Regionen und Staffelung der Interventionsrate in Abhängigkeit von den Gesamtkosten einer Operation.

Kommission und EIB untersuchen die Möglichkeiten zur Erhöhung der privaten Investitionen. Vier Arten von innovativen Finanzierungstechniken kommen dabei besonders in Frage:

Als Anreiz müssen günstige rechtliche und administrative Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die Erfahrung zeigt, dass die Durchführbarkeit und Attraktivität von Projekten mitunter sehr viel stärker durch nicht finanzielle Faktoren beeinträchtigt werden als durch das Fehlen von Finanzmitteln.

Der Rat und das Europäische Parlament sind aufgerufen, in fünf Bereichen rechtsetzende Maßnahmen zu ergreifen:

Die Kommission will ihre Arbeiten in folgenden fünf Bereichen vorantreiben:

Wie sind öffentlich-private Partnerschaften statistisch zu behandeln?

Wie ist das wirtschaftliche Eigentum am Basisvermögen in der öffentlich-privaten Partnerschaft unabhängig von den Rechtsvorschriften über die Priorität einzustufen? Ist es staatliches Eigentum oder Eigentum des privaten Partners? Der Grundsatz, wonach das wirtschaftliche Eigentum an einem Vermögenswert davon abhängt, welche Partei die mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken und Nutzen trägt bzw. hat, lässt sich auf die PPP nicht problemlos anwenden. Diese Frage wird im Rahmen der Wachstumsinitiative geklärt und soll Anfang 2004 endgültig entschieden werden.

Fortschrittsbewertung

Die im Rahmen der Wachstumsinitiative erzielten Fortschritte werden regelmäßig bewertet. Diese Bewertung findet ab 2005 im Zuge des jährlichen Berichterstattungszyklus anlässlich der Frühjahrstagung des Europäischen Rats statt. Darüber hinaus wird die Initiative fünf Jahre nach ihrer Einleitung einer umfassenden Bewertung unterworfen.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 27.06.2006