Die operativen Prioritäten der Europäischen Investitionsbank

 

ZUSAMMENFASSUNG

Als Bank der Europäischen Union stellt die Europäische Investitionsbank (EIB) Finanzierungen und Know-how für solide und nachhaltige Investitionsprojekte in Europa und darüber hinaus zur Verfügung. Die EIB befindet sich im gemeinsamen Besitz der 28 EU-Länder und unterstützt Projekte, mit denen politische Zielsetzungen der EU gefördert werden sollen. Die künftigen Prioritäten der Bank werden im Operativen Gesamtplan 2015-2017 dargelegt.

WAS IST DER ZWECK DES OPERATIVEN GESAMTPLANS 2015-2017?

Der Plan wurde im April 2015 genehmigt und legt die Pläne der EIB zur bestmöglichen Nutzung ihrer Ressourcen dar, um Projekte zu finanzieren, einschließlich Unterstützung im Rahmen des Investitionsplans für Europa, der voraussichtlich durch eine zusätzliche Garantie aus dem EU-Haushalt gesichert wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Investitionen in die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der EU

Die EIB ist nach wie vor gut aufgestellt, um die Investitionstätigkeit zu fördern, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu unterstützen, die Beschäftigung aufrechtzuerhalten und entscheidend zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der EU beizutragen.

Sie hat wiederholt unter Beweis gestellt, auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen zu reagieren und ihrer Rolle als „Bank der EU“ gerecht zu werden. Dieser Status wurde mit der 2012 genehmigten Kapitalerhöhung von 10 Mrd. EUR unterstrichen. Dadurch kann die EIB zusätzliche Finanzierungen durchführen, um im Zeitraum 2013-2015 Investitionen von etwa 180 Mrd. EUR für tragfähige Vorhaben in der gesamten EU zu mobilisieren, bei denen Projekte für ein nachhaltiges langfristiges Wachstum und Arbeitsplätze im Vordergrund stehen. Dieses Ziel hat die Bank schon vorzeitig erreicht. Sie will auch weiterhin als wichtiger Katalysator fungieren, um zur Bewältigung des aktuellen Investitionsstaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU beizutragen.

Die EIB wird auch 2015-2017 wieder ein hohes Volumen an Finanzierungsmitteln bereitstellen. Darin ist ein umfangreicher antizyklischer Beitrag enthalten, um Investitionsvorhaben in der EU zu fördern.

Außerhalb der EU wird die Bank sich weiterhin stark für die EU-Strategie einsetzen und zur Förderung des Wachstums weiterhin den Privatsektor unterstützen. Neben der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird sie auch den Aufbau dringend notwendiger wirtschaftlicher und sozialer Infrastrukturen fördern und Beratungsdienste und technische Hilfe anbieten.

Eine strategische Partnerschaft zwischen der EIB und der Europäischen Kommission

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ist eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und der EIB, die von der EIB-Gruppe (EIB und Europäischer Investitionsfonds – EIF) eingesetzt wird, um Marktversagen durch Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit Projekten zu beheben und so weitere Investitionen anzuregen.

Die EIB leistet einen Beitrag von 5 Mrd. EUR zur neuen Initiative, hinzu kommen 16 Mrd. EUR als Garantie aus dem EU-Haushalt. Diese Mittel werden neue Finanzierungen des EFSI von mehr als 315 Mrd. EUR für den Zeitraum 2015-2017 ermöglichen.

Hoher Mehrwert durch Darlehen

Die EIB gewährt öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen Darlehen. Das Projekt muss zu EU-Zielen beitragen und wirtschaftlich, technisch und finanziell solide sowie umweltverträglich sein, um Unterstützung der EIB zu erhalten.

HINTERGRUND

Die EIB wurde 1958 gegründet und ist die Bank der EU für langfristige Darlehen. 1994 wurde der EIF eingerichtet, um die Entwicklung wachstumsintensiver KMU bzw. jener Unternehmen zu unterstützen, die in neue Technologien investieren. Die EIB ist mehrheitlicher Anteilseigner und Verwaltungsinstanz des EIF. Die EIB-Gruppe, zu der die EIB und der EIF gehören, wurde 2000 ins Leben gerufen. Innerhalb der Gruppe vergibt die EIB lang- und mittelfristige Darlehen, während der EIF auf Risikokapitaloperationen und auf Garantien für KMU spezialisiert ist.

RECHTSAKT

Europäische Investitionsbank-Gruppe: Operativer Gesamtplan 2015-2017, 8. Mai 2015

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Artikel 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1-38)

Letzte Aktualisierung: 15.10.2015