Innovative Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006

1) ZIEL

Die benachteiligten Regionen sollen ermutigt werden, in Innovation und technologische Entwicklung zu investieren, um ihren Entwicklungsrückstand zu reduzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Der Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken in diesen Bereichen soll insbesondere durch Unterstützung der Einrichtung themenorientierter interregionaler Netzwerke vorangetrieben werden.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission: "Die Regionen in der neuen Wirtschaft". Leitlinien für die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006 [KOM(2001) 60 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Im März 2000 setzte der Europäische Rat von Lissabon für Europa das Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Dabei ist allerdings zurzeit in Bezug auf Forschung und technologische Entwicklung (FTE) und Innovation ein starkes Gefälle zwischen den Regionen der Union zu verzeichnen. Auch hinsichtlich des Umfangs, in dem die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) zum Einsatz kommen, bestehen beträchtliche Unterschiede zwischen den Regionen. Dadurch werden der Grundsatz des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und die ausgewogene, polyzentrische Entwicklung des europäischen Raums in Frage gestellt. Damit sich die Wettbewerbsfähigkeit der benachteiligten Regionen weitestgehend auf ihre Innovationsfähigkeit stützen kann, ermutigt die Union diese Regionen, Politiken zu gestalten und umzusetzen, die auf dem Konzept der wissensbasierten Wirtschaft und der Informationsgesellschaft beruhen. Diese Politiken sollen hochwertige Arbeitsplätze schaffen, die die nachhaltige Entwicklung vorantreiben.

Auf der Grundlage von Artikel 10 der EFRE -Verordnung (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) wurden im Rahmen der im Zeitraum 1994-1999 durchgeführten innovativen Maßnahmen 350 Projekte zu den folgenden acht Themen gefördert: neue Beschäftigungsmöglichkeiten, Kultur und Erbe, Raumordnung (TERRA), städtische Pilotprojekte, interne interregionale Zusammenarbeit (RECITE II), externe interregionale Zusammenarbeit (ECOS-Ouverture), Förderung von technologischer Innovation [RIS und RTTs) sowie Informationsgesellschaft (RISI I und II). Es ist gelungen, mit diesen ersten Erfahrungen ein Versuchslabor für neue Ideen und Methoden zu schaffen. Durch sie konnten neue Partnerschaften zwischen privatem und öffentlichem Sektor sowie direkte Verbindungen zwischen den Regionen und der Europäischen Union geschaffen werden; außerdem wurde die Zusammenarbeit zwischen Regionen in der Europäischen Union und mit Regionen in den Beitrittsländern gefördert. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse belegen die Zweckmäßigkeit einer Innovationsförderung auf regionaler Ebene; hinzu kommt, dass sie in die allgemeine Debatte über Innovation in der Regionalpolitik einfließen.

Im Zeitraum 2000-2006 führt die Kommission die innovativen Maßnahmen fort. Diesmal wurden diese Maßnahmen auch in der allgemeinen Strukturfondsverordnung festgeschrieben. Für diese Maßnahmen sind 0,4 % der jährlichen Mittelausstattung des EFRE vorgesehen. Davon dürfen höchstens 6 % für den Erfahrungsaustausch, die Vernetzung von Regionen sowie für die Veranstaltung von Wettbewerben zur Anerkennung der besten Projekte verwendet werden.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Im Rahmen der innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006 können Regionen gefördert werden, die Gebiete umfassen, die unter die Ziele 1 oder 2 der Strukturfonds fallen. Ein vollständiges Verzeichnis der Regionen, die gemäß der Eurostat-Einstufung der Ebene NUTS II zuzuordnen sind, befindet sich im Anhang A der oben genannten Mitteilung der Kommission. Die Gemeinschaftsfördermittel können jeweils dem gesamten Gebiet der begünstigten Regionen zugute kommen.

Innovation ist naturgemäß eng mit den Begriffen "Risiko" und "Veränderung" verknüpft. Die innovativen Maßnahmen bieten den Regionen die Chance, die Unsicherheiten, die sich aus den technologischen und sozioökonomischen Veränderungen ergeben, besser zu bewältigen. Als Versuchslabor für neuartige Entwicklungsmethoden sollen die Maßnahmen die Art und die Qualität der Interventionen unter Ziel 1 und unter Ziel 2 der Strukturfonds (der "Mainstream-Förderung") langfristig beeinflussen. Zugleich sollen sie mögliche Synergien zwischen der Regionalpolitik und anderen Gemeinschaftspolitiken optimal ausschöpfen. Dies gilt besonders für diejenigen Politiken, die zur Stärkung von Unternehmensgeist und Innovation beitragen, die Umsetzung der Initiative eEurope (EN) unterstützen und die Schaffung eines europäischen Forschungsraums fördern sollen.

Die innovativen Maßnahmen der neuen Generationen erstrecken sich auf drei Aktionsbereiche:

AKTIONSBEREICH A: Unterstützung von regionalen Programmen für innovative Maßnahmen

Regionale Programme für innovative Maßnahmen

Um eine einfache, transparente Durchführung zu gewährleisten, schlägt die Kommission -- anders als bei den innovativen Maßnahmen des Zeitraums 1994-1999 -- anstelle einer projektbezogenen Förderung ein programmbezogenes Konzept vor. Die Bestimmungen der allgemeinen Strukturfondsverordnung über die Durchführung, Kontrolle, Begleitung und Bewertung gelten auch für die regionalen Programme für innovative Maßnahmen.

Die in den Regionen zuständigen Behörden können ihre Vorschläge für Programme für innovative Maßnahmen in den Jahren 2001 bis 2005 bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres unmittelbar bei der Kommission einreichen. Die Laufzeit eines Programms beträgt maximal zwei Jahre. Dieselbe Region kann höchstens zweimal eine Gemeinschaftsförderung in Anspruch nehmen. Das zweite regionale Programm kann von den zuständigen Behörden erst vorgeschlagen werden, nachdem die Kommission das erste regionale Programm für innovative Maßnahmen auf Grund der Tätigkeitsberichte genehmigt hat.

Jeder Programmvorschlag enthält eine Strategie, die zwischen den Partnern in der Region vereinbart wurde und wenigstens eines der im Folgenden genannten drei strategischen Themen betrifft. Ein Vorschlag für ein regionales Programm sollte in der Regel nicht länger als 25 Seiten sein und folgende Elemente enthalten: eine Beschreibung der Region, in der ihre Stärken und Schwächen dargestellt werden; die angestrebten Ziele und die Strategie zur Innovationsförderung; die zu finanzierenden Maßnahmen (Beispiele: Studien, Pilotprojekte, Vernetzung, technische Hilfe) und ein Zeitplan für die Durchführung; voraussichtliche Wirkung in der Region; Zielgruppen; für die Durchführung zuständige Stellen (Verwaltungsinstanz, Zahlungsinstanz, Lenkungsausschuss); Beschreibung der geplanten Kontroll-, Begleit- und Bewertungsmaßnahmen; Finanzierungsplan mit ausführlichen Angaben zu den öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen; Beschreibung der Partnerschaft (Angabe der Akteure und Beschreibung des Konsultationsverfahrens); Beschreibung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen, mit denen bei den Endbegünstigten und in der Öffentlichkeit für das Programm geworben werden soll.

Die Kommission entscheidet über eine Kofinanzierung der Programmvorschläge nach folgenden Kriterien: Qualität des Vorschlags (Klarheit und innovativer Charakter des strategischen Konzepts); mögliche Auswirkungen der innovativen Maßnahmen auf die Ziel-1- und Ziel-2-Programme (Auswirkungen auf die Modernisierung und Diversifizierung der regionalen Wirtschaft, langfristige Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, Dauerhaftigkeit der Maßnahmen); Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden für die Hauptinterventionen des EFRE; Intensität und Qualität der Partnerschaft (Mobilisierung des öffentlichen und des privaten Sektors, Qualität des Informations- und Konsultationsprozesses); Synergien mit den anderen europäischen Politiken und Bereichen von gemeinschaftlichem Interesse (Forschung, Informationsgesellschaft, Unternehmen, Umwelt, ländliche Entwicklung, Chancengleichheit).

Im Rahmen der Kofinanzierung wird für ein regionales Programms für innovative Maßnahmen aus Gemeinschaftsmitteln ein Betrag zwischen 300 000 EUR und 3 Millionen EUR gewährt. Der Kofinanzierungssatz liegt im Allgemeinen in den Regionen, die ganz oder teilweise unter das Ziel 2 fallen, bei 50 %, und beläuft sich bei den Ziel-1-Regionen auf bis zu 80 %.

Die drei strategischen Themen

Für den Zeitraum 2000-2006 hat die Kommission die Zahl der strategischen Themen auf drei reduziert:

Diese strategischen Themen ergänzen die Leitlinien der Kommission für die Programmgestaltung im Rahmen der Strukturfondsinterventionen im Zeitraum 2000-2006.

1) Eine auf Wissen und technologischer Innovation basierende regionale Wirtschaft: Unterstützung der benachteiligten Regionen bei der Anhebung ihres Technologieniveaus

Das Technologiegefälle im FTE-Bereich zwischen den Spitzenregionen und den weniger entwickelten Regionen ist weiterhin beträchtlich. Eine Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor, den Forschungseinrichtungen und den Unternehmen, vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), ist deshalb von vorrangiger Bedeutung. Im Folgenden seien einige Beispiele für denkbare Maßnahmen genannt:

2) eEuropeRegio: die Informationsgesellschaft im Dienste der regionalen Entwicklung

Die Initiative eEurope ist darauf ausgerichtet, alle gesellschaftlichen Akteure (Bürger, Unternehmen, Schulen, Verwaltungen) ans Netz zu führen und einen Unternehmensgeist zu stärken, der die Finanzierung und die Entwicklung neuer Ideen im Bereich der technischen Innovation begünstigt. Die Initiative soll außerdem gewährleisten, dass der Gesamtprozess alle Schichten der Gesellschaft erfasst und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärkt.

Die Regionen mit Entwicklungsrückstand oder mit Umstellungsproblemen sind aufgerufen, die neuen Möglichkeiten, die von der Informationsgesellschaft und der Anwendung der neuen Technologien in Bezug auf den Produktionssektor, öffentliche Dienstleistungen und die zunehmenden Bedürfnisse der Bürger geboten werden, optimal zu nutzen. Durch ihren starken Vernetzungseffekt kann die Informationsgesellschaft dazu beitragen, die geografische und wirtschaftliche Isolation dieser Regionen zu überwinden, und ihnen helfen, ihre Vorzüge besser als bisher zu valorisieren.

Die regionalen Programme für innovative Maßnahmen zum Thema "eEuropeRegio" erstrecken sich auf folgende Bereiche:

3) Regionale Identität und nachhaltige Entwicklung: Stärkung des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen mit Hilfe eines integrierten Konzeptes für den wirtschaftlichen, ökologischen, kulturellen und sozialen Bereich

In einem Umfeld des verschärften Wettbewerbs der Regionen untereinander sollen Tätigkeiten in den Regionen angesiedelt bzw. entwickelt werden, die die nachhaltige Entwicklung begünstigen. Die innovativen Maßnahmen helfen den Regionen, ihre besonderen Vorzüge ins rechte Licht zu setzen. Diese relativen Vorteile sind äußerst unterschiedlicher Natur. Es handelt sich um soziale (Qualifikationsniveau der Bevölkerung, spezifische Fähigkeiten), kulturelle (kulturelles Erbe, kulturelle Vielfalt, lokale Traditionen, Gastronomie), geografische oder ökologische Vorteile (gut erhaltenes Ökosystem, angenehmes Klima).

Die regionalen Programme für innovative Maßnahmen in diesem Bereich können beispielsweise folgende Aspekte zum Inhalt haben:

AKTIONSBEREICH B: Unterstützung begleitender Maßnahmen zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und zur Vernetzung der Regionen

Die Europäische Kommission ermutigt die Regionen, die innovative Maßnahmen durchführen, ausdrücklich, Erfahrungen und bewährte Praktiken insbesondere durch Einrichtung geeigneter Netzwerke untereinander auszutauschen. Hierfür bieten sich zwei Möglichkeiten an:

Geht der Erfahrungsaustausch über die Vernetzungstätigkeit hinaus, so können die Regionen für integrierte Maßnahmen der interregionalen Zusammenarbeit eine Kofinanzierung im Rahmen der Ausrichtung C der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III, einer Initiative zur Förderung der grenzübergreifenden und insbesondere der interregionalen Zusammenarbeit, beantragen.

AKTIONSBEREICH C: Veranstaltung von Wettbewerben

Im Zeitraum 2000-2006 schreibt die Kommission im Amtsblatt und auf der Inforegio-Website der Generaldirektion Regionalpolitik (Rubrik: innovative Maßnahmen) zweimal einen Wettbewerb zu den strategischen Themen aus.

Die zuständigen Behörden der geförderten Regionen wählen ein Projekt aus, das die Ausschreibungskriterien für den Wettbewerb erfüllt, und das sie als besonders innovativ erachten. Dieses Projekt wird der Kommission als preiswürdig vorgeschlagen. Eine Jury von Sachverständigen wird aus den Vorschlägen der Regionen die besten Projekte auswählen.

BERICHT

Ab 2002 wird die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss jährliche Berichte über die Durchführung der innovativen Maßnahmen des EFRE übermitteln.

4) durchführungsmassnahmen

Nähere Angaben zu den bisher von der Kommission geförderten regionalen Programmen [EN] für innovative Maßnahmen finden Sie auf der INFOREGIO-Website der Generaldirektion Regionalpolitik.

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 27.06.2006