Dritter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt: Die soziale und wirtschaftliche Lage in der Europäischen Union und Auswirkungen der europäischen und der nationalen Politik

In dem dritten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt werden konkrete, sich auf die im Jahre 2001 eingeleitete europäische Diskussion stützende Vorschläge für die Zukunft der Regionalpolitik nach 2006 unterbreitet. Die vorgenommene Analyse basiert auf der Bewertung der Auswirkungen der gemeinschaftlichen und der einzelstaatlichen Politik auf den Zusammenhalt. Die Daten zur der sozialen und wirtschaftlichen Lage in der Europäischen Union werden aktualisiert.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission - Dritter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM (2004) 107 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Politik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt hat positive Auswirkungen auf die Problemgebiete der Europäischen Union. Zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen bestehen jedoch nach wie vor große soziale und wirtschaftliche Disparitäten. Diese Unterschiede im Wohlstand und in der Dynamik sind auf strukturelle Defizite bei bestimmten Schlüsselfaktoren der Wettbewerbsfähigkeit, unter anderem bei den Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Humanressourcen zurückzuführen. Die Mitgliedstaaten und die Regionen sind daher auf die Unterstützung durch die Politik der Gemeinschaft angewiesen, um die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, ihre komparativen Vorteile ausbauen und sich in einem in zunehmendem Maße wettbewerbsorientierten Umfeld besser entwickeln zu können.

Die Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedstaaten am 1. Mai stellt für die Europäische Union eine beispiellose Herausforderung dar; sie gefährdet insbesondere das derzeitige Gleichgewicht innerhalb der Regionalpolitik. In dem dritten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt werden konkrete Vorschläge für die Regionalpolitik nach 2006 unterbreitet. Die Kommission stützt sich bei ihren Vorschlägen auf die soziale und wirtschaftliche Lage der Union sowie auf die Untersuchung der Auswirkungen der Regionalpolitik sowie sonstiger europäischer und nationaler politischer Strategien.

SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Das Wirtschaftswachstum

Seit 1994 werden die Disparitäten in Bezug auf die Einkommen in den Mitgliedstaaten und den Regionen schwächer. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und die Produktivität sind in den vier Ländern, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds beanspruchen können (Spanien, Griechenland, Irland, Portugal), schneller gestiegen als in den übrigen Mitgliedstaaten. Der Zuwachs war besonders groß in Spanien und in Irland, während er in Portugal und Griechenland geringer ausfiel. Dennoch bestehen nach wie vor beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. In Griechenland und Portugal beträgt das Pro-Kopf-BIP noch immer nur rund 70 % des Gemeinschaftsdurchschnitts. Sicher ist jedoch, dass die Strukturfonds das Wachstum der vier Kohäsionsländer begünstigen. In Spanien wurde es um 1,5 %, in Griechenland um 2 %, in Irland um fast 3 % und in Portugal um 4,5 % erhöht. Im Laufe der zurückliegenden zehn Jahre hat sich das Handelsvolumen zwischen den Kohäsionsländern und der übrigen Gemeinschaft nahezu verdoppelt. Im Durchschnitt fließt ungefähr ein Viertel der Strukturausgaben in Form von Einfuhren in die übrigen Länder der Gemeinschaft zurück. Am meisten profitiert Deutschland von diesen Strömen.

Auf der Ebene der Regionen verzeichneten die rückständigen Regionen, die Unterstützung im Rahmen von Ziel 1 erhalten haben, ein jährliches Wachstum von 3 %. Demgegenüber betrug die Wachstumsrate für die Union insgesamt gut 2 %. Allerdings wies das Aufholtempo von Region zu Region erhebliche Unterschiede auf. In den Ziel-1-Regionen außerhalb der vier Kohäsionsländer hat das schwache Wachstum der jeweiligen Volkswirtschaft das Wachstum beeinträchtigt. In den neuen deutschen Bundesländern ist der BIP-Zuwachs etwa genauso hoch wie im Gemeinschaftsdurchschnitt, im italienischen Mezzogiorno liegt er dagegen unter dem Durchschnitt. Das Gleiche gilt für ehemalige Industrieregionen. Regionen in Nordostengland, die nördlichen Teile Deutschlands und die bevölkerungsschwachen Gebiete Nordschwedens liegen zwar außerhalb der Ziel-1-Regionen, verzeichneten jedoch einen jährlichen Zuwachs beim Pro-Kopf-BIP, der seit 1994 unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt geblieben ist.

Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt

In Bezug auf die Beschäftigung bestehen zwischen den Regionen weiterhin große Unterschiede. In den Kohäsionsländern nahm die Beschäftigung in den vergangenen zehn Jahren zu. In Spanien und Irland war diese Steigerung besonders ausgeprägt, in Portugal und Griechenland hingegen weniger stark. In den Regionen Süditaliens hatten 2002 lediglich 43 % der erwerbsfähigen Personen eine Arbeit. In den zehn neuen Mitgliedstaaten zieht die Umstrukturierung der Landwirtschaft und der herkömmlichen Industrien einen Anstieg der Arbeitslosigkeit nach sich. Hier hatten 56 % der Personen im erwerbsfähigen Alter eine Beschäftigung, wohingegen der entsprechende Prozentsatz in der derzeitigen Europäischen Union bei 64 % lag.

Im Jahr 2000 waren ungefähr 55 Millionen Menschen, das entspricht 15 % der Bevölkerung Europas, von Armut bedroht. Das Armutsrisiko betrifft insbesondere ältere Menschen (ab 65 Jahren) sowie Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, Angehörige ethnischer Minderheiten und Menschen mit Behinderungen. Der Anteil der von Armut bedrohten Menschen ist in den Ländern Südeuropas, im Vereinigten Königreich und in Irland hoch. In einer großen Zahl der neuen Mitgliedstaaten liegt dieser Anteil über dem Durchschnitt der Gemeinschaft.

In den kommenden Jahrzehnten wird die fortschreitende Überalterung der Bevölkerung zu einem allmählichen Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen führen und spürbare Folgen für das Wachstumspotenzial haben. Bis 2010 wird sich dieser Rückgang in Deutschland, in den vier südlichen Mitgliedstaaten sowie in der Mehrzahl der neuen Mitgliedstaaten bemerkbar machen. 2025 werden im Durchschnitt weniger als drei Personen im arbeitsfähigen Alter auf einen älteren Menschen kommen. Angesichts dieser demographischen Entwicklung ist es erforderlich, für ein anhaltendes Wirtschaftswachstum, eine hohe Erwerbstätigenquote und eine Verringerung der Zahl der Rentnerneuzugänge zu sorgen. Auch die Einwanderung sollte als wichtige Möglichkeit genutzt werden, zusätzliche Arbeitskräfte zu gewinnen.

Abbau der Unterschiede bei den regionalen Wettbewerbsfaktoren

Die Aufgabe der Kohäsionspolitik besteht in der Investition in die Wettbewerbsfaktoren, sie zielt darauf ab, Mitgliedstaaten und Regionen in die Lage zu versetzen, ihre jeweiligen strukturellen Probleme zu lösen. Die wichtigsten Wettbewerbsfaktoren sind:

AUSWIRKUNGEN UND ZUSÄTZLICHER NUTZEN DER REGIONALPOLITIK

In dem Zeitraum 2000-2006 beläuft sich der Haushalt für die Regionalpolitik auf 215 Mrd. . Die Ziel-1-Regionen zugewiesenen Beträge tragen zu einem großen Teil zum Wohlstand der Kohäsionsländer bei. In Spanien machen diese Beträge 0,9 % des nationalen BIP aus, in Griechenland und Portugal sogar über 2,5 %. Diese Unterstützung hat eine direkte verstärkende Wirkung, was öffentliche Investitionen anbelangt. Die Erhöhung der Investitionen wird in Spanien auf 3 % geschätzt, in den neuen deutschen Bundesländern auf 4 %, im italienischen Mezzogiorno auf 7 % und in Griechenland und Portugal auf 8-9 %. In den meisten Fällen erfasste dieser Ankurbelungseffekt auch die privaten Investitionen, wie die Zahlen für Österreich, Deutschland, die Niederlande und Belgien zeigen. Die finanziellen Anstrengungen des privaten Sektors sind allerdings in Frankreich, im Vereinigten Königreich und in den Kohäsionsländern gering. Die Unterstützung mit Mitteln aus den Strukturfonds werden außerdem durch Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB), insbesondere in den Bereichen Verkehr und Umwelt, ergänzt. Seit 2000 belaufen sich die Darlehen auf 20 Mrd. jährlich. Hiervon ging über die Hälfte an Ziel-1-Regionen und 3 Mrd. in die neuen Mitgliedstaaten.

In dem Zeitraum 1994-1999 erhielten 82 Regionen in zwölf Mitgliedstaaten Unterstützung im Rahmen von Ziel 2. Diese Fördermaßnahme betrifft die Umstrukturierung von Regionen mit großen naturbedingten oder strukturellen Nachteilen. Die Ausgaben wurden hierbei zur Hälfte für die Umstrukturierung ehemaliger Industriestandorte und für Dienstleistungen für Unternehmen verwendet. In geringerem Umfang wurden die Entwicklung von Humanressourcen sowie Forschung und technologische Entwicklung gefördert. Mithilfe der Unterstützung der Gemeinschaft konnten 700 000 Arbeitsplätze geschaffen, 300 000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) modernisiert und Industriebrachen mit einer Fläche von insgesamt 115 Mio. m² saniert werden. In zehn Jahren hat die Arbeitslosigkeit in den Ziel-2-Regionen etwas stärker abgenommen als in der übrigen Europäischen Union.

In mehreren Wirtschaftsbereichen ist der zusätzliche Nutzen der Regionalpolitik sichtbar.

Was die Bereiche Landwirtschaft und ländliche Entwicklung anbelangt, haben die Strukturfonds die wirtschaftlichen Tätigkeiten im ländlichen Raum unterstützt. Sie haben die Diversifizierung der wirtschaftlichen Aktivitäten in ländlichen Gebieten durch den Auf- und Ausbau von Agrotourismus und Umweltschutz gefördert. Die Fischerei spielt nur in einer begrenzten Anzahl von Regionen der Europäischen Union eine Rolle. Die Strukturmaßnahmen zielen hier auf die Einführung neuer wirtschaftlicher Aktivitäten ab.

In dem Zeitraum 1994-1999 stellte der Europäische Sozialfonds (ESF) Mittel zur Förderung von Humanressourcen zur Verfügung, die ein Drittel der gesamten Strukturfondsinterventionen ausmachten. Mithilfe der im Rahmen von Ziel 3 eingesetzten Mittel sollen junge Menschen, Langzeitarbeitslose und andere von Ausgrenzung bedrohte Personengruppen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Ein weiteres Ziel derartiger Maßnahmen ist die Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die besten Ergebnisse erzielen Maßnahmen, die Beratung, Schulung/Ausbildung und Unterstützung bei der Arbeitsuche miteinander verbinden. Darüber hinaus werden aus dem ESF Mittel für die Anpassung von Beschäftigungssystemen und Systemen für allgemeine und berufliche Bildung bereitgestellt. Seit 2000 werden die nationalen Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) mit 60 Mrd. Euro unterstützt.

Erfolgreiche Zusammenarbeit und Vernetzung

Die vier Gemeinschaftsinitiativen bieten die Möglichkeit, innovative Strategien für die regionale Entwicklung einzuführen. In diesem Rahmen liefern die Zusammenarbeit der verschiedenen Regionen und die Vernetzung einen wichtigen zusätzlichen Nutzen für die Strukturpolitik.

Im Jahr 2001 fiel der Startschuss für neue innovative Pilotmaßnahmen. Dank der Unterstützung in Höhe von 400 Mio. Euro bewirken sie die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation, Verbreitung von Technologien und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Drei Viertel der Regionen haben bereits Anträge auf Unterstützung gestellt.

Die Verwaltung der Strukturfonds macht Fortschritte, aber es können noch weitere Verbesserungen erzielt werden.

Die Verwaltung der Regionalpolitik orientiert sich an vier Grundprinzipien:

Die Verbesserung der Wirksamkeit von Programmen ist nach wie vor eine schwierige Aufgabe. Die Akteure vor Ort kritisieren die Verzögerung, die sich aus der Annahme der Bestimmungen ergeben hat und durch die ein gewisser Druck bezüglich der Mittelverwendung entstanden ist. Lediglich ein Drittel der Ziel-1-Projekte konnte daher rechtzeitig abgeschlossen werden, ein weiteres Drittel war ein Jahr im Rückstand. Bei zwei Dritteln der Projekte wurde außerdem der Haushaltsrahmen überschritten. Durch die Auflage, die Mittel in den zwei Jahren der Laufzeit des Programms zu verbrauchen, hat die so genannte n+2-Regel eine Optimierung der Haushaltsdisziplin bewirkt. Außerdem wurde für den Zeitraum 2000 - 2006 ein finanzieller Anreiz in Form einer leistungsgebundenen Reserve nach Ablauf der halben Laufzeit des Programms eingeführt, mit der 90 % der Programme auf der Grundlage von Kriterien wie Quote der Mittelverwendung und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung belohnt werden.

Die Begleitung ist ein wesentlicher Bestandteil des Systems der Durchführung der Strukturfonds. Aufgrund von Problemen bei der Erfassung von Informationen blieb sie in puncto Wirksamkeit hinter den Erwartungen zurück. Die Auswertung der Programme erfolgt in drei Schritten: vor der Durchführung, nach Ablauf der halben Laufzeit und nach Abschluss der Programme. Eine stärkere Einbeziehung aller Akteure wird eine weitere Verfeinerung der Analysen ermöglichen.

AUSWIRKUNGEN SONSTIGER POLITISCHER STRATEGIEN DER GEMEINSCHAFT

Im Gegensatz zur Strukturpolitik sind die folgenden politischen Strategien der Gemeinschaft zwar nicht hauptsächlich auf das Ziel ausgerichtet, die regionalen Unterschiede auszugleichen, haben jedoch eine große Auswirkung auf die Regionen.

AUSWIRKUNGEN DER NATIONALEN POLITIK DER MITGLIEDSTAATEN

Die öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten belaufen sich durchschnittlich auf 47 % des BIP der Europäischen Union, während der Etat für die Kohäsionspolitik unter 0,4 % liegt. Die Mitgliedstaaten gewährleisten mit ihrer Politik im Wesentlichen eine Stützung der Einkommen und die Bereitstellung von Dienstleistungen der Grundversorgung: Bildung, Gesundheitsvorsorge, Sozialschutz. Im Gegensatz dazu betragen die Ausgaben für Investitionen in Human- und Sachkapital durchschnittlich nur etwas mehr als 2 % des BIP der Gemeinschaft. Die Mittel, die in die Unterstützung von Unternehmen, in Hochschulbildung, Innovation und FuE fließen, sind noch geringer. Im Verhältnis zu den Summen, die von den Mitgliedstaaten für Strukturausgaben bereitgestellt werden, nimmt sich das Budget für Kohäsionspolitik nicht mehr ganz so bescheiden aus. Außerdem werden die Mittel im Wesentlichen in den Regionen eingesetzt, die die Unterstützung am dringendsten benötigen.

In den Mitgliedstaaten ist der Beitrag der öffentlichen Ausgaben zur Unterstützung der Einkommen in der Regel in weniger wohlhabenden Regionen aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus höher. Die staatlichen Einnahmen stehen dagegen in einem proportionalen Verhältnis zum Einkommen, hauptsächlich deshalb, weil in den Mitgliedstaaten die Steuern weitgehend zentral auf die Einkommen und auf die Ausgaben erhoben werden. Anschließend kommen Umverteilungsmechanismen zur Anwendung, mit deren Hilfe regionale Einkommensunterschiede ausgeglichen werden. Zurzeit geht der allgemeine Trend dahin, die Zuständigkeit für öffentliche Dienstleistungen auf die regionale und lokale Ebene zu übertragen, wobei ein vergleichbarer Trend in Bezug auf die Beschaffung finanzieller Mittel zur Finanzierung dieser Dienstleistungen nicht zu erkennen ist. Wichtigste Ausnahme hiervon ist Italien, wo die Zuständigkeit der Regionen für die Einnahmenbeschaffung nicht mit einer Verstärkung der Transferleistungen zwischen den Regionen verbunden ist.

Ausländische Direktinvestitionen (ADI) können eine potenzielle Schlüsselrolle beim Abbau von Disparitäten der regionalen Wirtschaftsleistung spielen, nicht nur als Quelle von Einkommen, sondern auch bei der Förderung des Transfers von Technologie. Allerdings werden ausländische Investoren nicht unbedingt von den geographischen Gebieten angezogen, in denen der Bedarf am größten ist. Lediglich 2 % der ADI in Deutschland wurden in den neuen Ländern (ohne Berlin) getätigt, und in Italien kamen 4 % der ADI den Regionen des Mezzogiorno zugute. Ausländische Investitionen konzentrieren sich zumeist auf dynamische städtische Regionen. In den neuen Mitgliedstaaten ziehen die Hauptstädte die meisten Investoren an. Im Jahre 2001 entfielen in Ungarn zwei Drittel der ADI auf Budapest, dies gilt auch für Prag in der Tschechischen Republik und Bratislava in der Slowakei.

Zur näheren Information stehen auf der Website INFOREGIO der Generaldirektion Regionalpolitik bereit:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Zweiter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM (2003) 34 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Siehe SCADPlus -Merkblatt

Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM (2002) 46 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Siehe SCADPlus -Merkblatt

„Einheit Europas - Solidarität der Völker - Vielfalt der Regionen" - Zweiter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM (2001) 24 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Siehe SCADPlus-Merkblätter: Bestandsaufnahme und Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen, 10 Diskussionspunkte

Letzte Änderung: 07.05.2007