Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

1) ZIEL

Aktualisierung der im zweiten Kohäsionsbericht vom Januar 2001 dargelegten Analyse des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und Beschreibung des Stands der Debatte über die künftige Regionalpolitik nach 2006.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 30. Januar 2002: Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM(2002) 46 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission erstellt alle drei Jahre einen „Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Art und Weise, in der die [Gemeinschaftspolitiken und sonstigen Mittel] hierzu beigetragen haben" (Artikel 159 EG-Vertrag). Der im Januar 2001 vorgelegte zweite Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt verfolgt zwei Ziele: Er dient der Analyse der Entwicklung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in einer erweiterten Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten und eröffnet die Debatte über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik.

Im Dezember 2001 vertrat der Europäische Rat von Laeken die Auffassung, dass, sofern das derzeitige Tempo der Verhandlungen beibehalten werde, alle Beitrittsländer mit Ausnahme Bulgariens und Rumäniens demnächst der Union beitreten könnten. Es zeichnet sich somit ab, dass die Union im Jahr 2004 bereits 25 Mitgliedstaaten haben könnte.

Der Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt dient dementsprechend folgenden Zielen:

SITUATION UND ENTWICKLUNGSTENDENZEN

4. Der Zwischenbericht enthält statistische Angaben zum BIP-Niveau auf regionaler Ebene für 1999 und zur Beschäftigung sowie zur Arbeitslosigkeit für das Jahr 2000. Die aktualisierte Analyse des Wachstums, der Beschäftigung und der Faktoren, die die nachhaltige Entwicklung begünstigen, bestätigt die im zweiten Kohäsionsbericht verzeichneten Entwicklungen:

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Union in ihrer derzeitigen Zusammensetzung und in den Beitrittsländern

Für den Zeitraum 1995-1999 kann nunmehr die Entwicklung des Pro-Kopf-BIP auf regionaler Ebene analysiert werden. Aufgrund der in dem Zwischenbericht präsentierten Analyse kann Folgendes festgestellt werden:

Die aktualisierten Daten bestätigen das Vorliegen einer starken Konzentration der Wirtschaftstätigkeiten im Dreieck zwischen North Yorkshire (Vereinigtes Königreich), der Franche-Comté (Frankreich) und Hamburg (Deutschland).

Das sozioökonomische Gewicht der Grenzregionen nimmt zu; diese Entwicklung wird sich mit der Erweiterung noch verstärken. Die Bergregionen, Küsten- und Meeresgebiete, Inseln und Archipele werden sich auf einen wesentlichen Teil des Gebiets der erweiterten Union erstrecken. Die spezifischen Bedürfnisse dieser geographischen Gebiete sind Gegenstand von Studien über die natürlichen Nachteile, mit denen diese Regionen sich auseinandersetzen müssen: Eine erste Analyse betrifft die Inselregionen (einschließlich der Regionen in äußerster Randlage), eine zweite beschäftigt sich mit den Berggebieten (einschließlich der arktischen Gebiete). Mit Hilfe der Studien wird es möglich sein, eine spezifische Datenbank mit statistischen Angaben zu diesen Gebieten (auf der Grundlage der Sammlung sozioökonomischer, ökologischer, demografischer Indikatoren usw.) aufzubauen, die auf den verschiedenen Ebenen (lokal, regional, national, gemeinschaftlich) vorliegen und Themen betreffen, die für die nachhaltige Entwicklung dieser Regionen von Bedeutung sind.

Eine Union mit 25 Mitgliedstaaten

Der Zwischenbericht enthält eine erste Bewertung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in einer Union mit 25 Mitgliedstaaten:

BILANZ DER DISKUSSION ÜBER DIE KÜNFTIGE KOHÄSIONSPOLITIK

Europäisches Kohäsionsforum

Auf dem europäischen Kohäsionsforum, das am 20. und 21. Mai 2001 stattfand, versammelten sich über 1800 Politiker aus den derzeitigen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern, um über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik zu diskutieren.

Es herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Kohäsionsanstrengungen verstärkt werden müssen. Die Kohäsionspolitik ist Ausdruck der Solidarität der Europäischen Union und zeugt davon, dass es in der Gemeinschaft ein spezifisches Entwicklungsmodell gibt. Mit der Erweiterung wird sich das Regionalgefälle noch vergrößern. Deshalb muss besonders denjenigen Regionen geholfen werden, die diese Hilfe am nötigsten brauchen. Der Wert der für die Kohäsionspolitik bereitgestellten Mittel darf die durch den Europäischen Rat von Berlin festgesetzte Schwelle von 0,45 % des EU-BIP nicht unterschreiten, weil sonst die Glaubwürdigkeit dieser Politik in Frage gestellt würde. Hinzu kommt, dass die Kohäsionspolitik nicht nur denjenigen Regionen nützt, die Finanzhilfen erhalten, sondern auch ihren Partnern in den übrigen Regionen des Binnenmarktes.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen des Kohäsionsforums sind wie folgt:

Die Diskussion auf institutioneller Ebene

Am 13. und 14. Juli 2001 fand unter dem belgischen Ratsvorsitz in Namur eine informelle Tagung der für Raumordnung zuständigen Minister statt. Thema der Tagung waren die Herausforderungen an den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt mit Blick auf die Erweiterung. Breites Einvernehmen bestand darüber, dass eine starke Kohäsionspolitik beibehalten werden muss. Die Regionen mit Entwicklungsrückstand sollen in einer erweiterten Union Vorrang haben. Die Konzentration der Strukturfondsinterventionen auf die Aktionen mit dem größten gemeinschaftlichen Mehrwert ist ebenso anzustreben wie mögliche Synergien mit den anderen Gemeinschaftspolitiken.

Mehrere Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Debatte und gaben Stellungnahmen zur Zukunft der Kohäsionspolitik ab. So übermittelte die spanische Regierung der Kommission im Juni 2001 ein Memorandum zu den Auswirkungen der Erweiterung auf die Regionalpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Kohäsionsfondsländer. Litauen, Italien, die Niederlande und Deutschland übermittelten ebenfalls Arbeitspapiere oder Studien zu diesem Thema.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss hat eine Stellungnahme zum zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt abgegeben [ABl. C 193 vom 10.7.2001]. Er spricht sich dafür aus, den gegenwärtigen Schwellenwert für die Förderfähigkeit im Rahmen von Ziel 1 der Strukturfonds anzuheben und die Gemeinschaftsunterstützung weiter auf die Regionen mit Entwicklungsrückstand zu konzentrieren. Der Ausschuss der Regionen gelangt in seiner Stellungnahme zum selben Bericht zu dem Ergebnis, dass die regionale Dimension der Kohäsionspolitik gestärkt werden sollte und diejenigen derzeitigen Ziel-1-Regionen, in denen der Prozess der Konvergenz noch nicht abgeschlossen ist, auch nach der Erweiterung förderfähig bleiben müssen. Er spricht sich außerdem dafür aus, die abrupte Einstellung der Strukturhilfen durch Gewährung einer Übergangsunterstützung zu vermeiden. Das Europäische Parlament betont in seiner Entschließung vom 7. Februar 2002, dass die Entwicklungsdisparitäten zwischen den Regionen abgebaut werden müssen. Auf technischer Ebene bedauert das Parlament, dass gegen Mitgliedstaaten, die gegen den Grundsatz der Additionalität verstoßen, keine Sanktionen eingeleitet werden können. Der Kohäsionsfonds sollte im Falle seiner Beibehaltung zu einem Instrument der Strukturpolitik umgewandelt werden, das den Regeln der Strukturfonds unterliegt. Das Europäische Parlament hält es außerdem für erforderlich, über operationelle Mechanismen zur Förderung der Koordinierung zwischen den Strukturfonds einerseits und den Programmen EEF, PHARE und MEDA andererseits zu verfügen.

Im Laufe des Jahres 2002 veranstaltet die Kommission Seminare zu den 10 Fragen für die Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2006. Die Debatte, die darauf ausgerichtet ist, die Maßnahmen mit einem hohen gemeinschaftlichen Mehrwert zu ermitteln, erstreckt sich auf folgende Themen:

Die Kommission ist sich der Herausforderung, die die Erweiterung für die Regionalpolitik darstellt, bewusst und wird die Anregungen, die aus dieser großen Debatte hervorgegangen sind, bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für die Kohäsionspolitik nach 2006 berücksichtigen. Diese Anregungen werden in den dritten Kohäsionsbericht einfließen.

Weitere Informationen über den zweiten Kohäsionsbericht:

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 20.04.2004