Verbrauchsteuern auf Tabakwaren

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2011/64/EU des Rates – Struktur und Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie bestimmt allgemeine Grundsätze und die Mindestsätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (d. h. Zigaretten, Zigarren und Zigarillos, Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten und anderer Rauchtabak) in der Europäischen Union (EU).

WICHTIGE ECKPUNKTE

Vorschriften für Zigaretten

Vorschriften für andere Tabakwaren als Zigaretten

Kleinverkaufshöchstpreis

Die Hersteller bzw. ihre Vertreter oder Beauftragten in den EU-Ländern sowie die Importeure aus Nicht-EU-Ländern können für jedes ihrer Erzeugnisse und für jedes EU-Land, in dem diese Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden sollen, den Kleinverkaufshöchstpreis frei bestimmen. Dies beeinflusst jedoch nicht die Anwendung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften über die Preisüberwachung oder die Einhaltung der vorgeschriebenen Preise, sofern diese Vorschriften mit den Vorschriften der EU vereinbar sind.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Richtlinie 2011/64/EU kodifiziert und ersetzt die Richtlinien 92/79/EWG, 92/80/EWG und 95/59/EG (sowie ihre nachfolgenden Änderungen).

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Ad-valorem-Verbrauchsteuer: eine an den Wert des betreffenden Produkts gebundene Steuer.
Gewichteter durchschnittlicher Kleinverkaufspreis: berechnet unter Bezugnahme auf den Gesamtwert aller in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Zigaretten auf der Grundlage des Kleinverkaufspreises einschließlich sämtlicher Steuern, geteilt durch die Gesamtmenge der in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Zigaretten.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierter Text) (ABl. L 176 vom 5.7.2011, S. 24-36)

Letzte Aktualisierung: 14.11.2017