Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Codex-Alimentarius-Kommission

Hauptaufgabe der Codex-Alimentarius-Kommission ist es, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und insbesondere durch die Festlegung der im Codex Alimentarius zusammengestellten Standards für die gute Praxis beim Handel mit Lebensmitteln zu sorgen. Die Mitgliedschaft der Europäischen Gemeinschaft in der Codex-Alimentarius-Kommission wird dazu beitragen, die Kohärenz zwischen den Standards, Leitlinien oder Empfehlungen im Rahmen des Codex und den anderen diesbezüglichen internationalen Verpflichtungen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich der Lebensmittelnormen zu verbessern.

RECHTSAKT

Entscheidung 2003/822/EG des Rates vom 17. November 2003 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Codex-Alimentarius-Kommission [Amtsblatt L 309 vom 26.11.2003]

ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenhang

Der Codex Alimentarius ist ein gemeinsames Programm der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Festsetzung von Standards für die Lebensmittelsicherheit, die als Maßstab für den internationalen Handel mit Lebensmitteln dienen.

Seit 1994 und dem Inkrafttreten der Übereinkommen der Welthandelorganisation (WTO) über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) und über technische Handelshemmnisse (TBT-Übereinkommen) haben die Codex-Standards zunehmende rechtliche Bedeutung erlangt. So nehmen diese beiden Übereinkommen nunmehr Bezug auf die Codex-Standards, was bedeutet, dass der Codex die Grundlage für die Bewertung einzelstaatlicher Maßnahmen und Regelungen bildet.

Gegenwärtig sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie seit Ende 2003 auch die Europäische Gemeinschaft als solche Mitglieder der Codex-Alimentarius-Kommission, der mit die Ausarbeitung des Codex betrauten Einrichtung.

Der jetzige Beschluss betrifft den Antrag auf den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Codex Alimentarius, der 2003 erfolgt ist. Der Beschluss enthält eine Erklärung über die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft sowie den Wortlaut der zwischen dem Rat und der Europäischen Kommission getroffenen Vereinbarung zur Vorbereitung der Sitzungen und Erklärungen der Codex-Alimentarius-Kommission sowie zur Ausübung des Stimmrechts in diesem Gremium.

Chronologischer Abriss der Beitrittsverhandlungen

Gemäß Artikel 2 der Satzung der Codex-Alimentarius-Kommission, wonach alle FAO-Mitglieder auch Vollmitglieder dieser Kommission werden können, hat die Europäische Gemeinschaft bereits Mitte der 90er Jahre entsprechende Verhandlungen eingeleitet.

Im Januar 1994 hat der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft mit dem Sekretariat der Codex-Alimentarius-Kommission Verhandlungen aufzunehmen, um die Bedingungen und Modalitäten für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft festzulegen.

Die Gespräche zwischen der Kommission und dem Rat sind aber zwischenzeitlich wieder zum Stillstand gekommen, weil die Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der internen Koordination und der Zuständigkeitsverteilung geäußert hatten.

In der Folge der Veröffentlichung des Weißbuchs zur Lebensmittelsicherheit, in dem erneut auf die Bedeutung dieses Beitritts hingewiesen wurde, wurden die Verhandlungen mit dem Sekretariat der Codex-Alimentarius-Kommission im Jahr 2001 wieder aufgenommen.

Im Juni 2003 hat die Codex-Alimentarius-Kommission ihre Geschäftsordnung geändert, um den Beitritt von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration zu ermöglichen, und hat so die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Europäische Gemeinschaft neben ihren Mitgliedstaaten Mitglied in dieser Kommission wird.

Die Codex-Alimentarius-Kommission: Ziele und Arbeitsweise

Die 1963 gegründete Codex-Alimentarius-Kommission hat die Aufgabe, ein gemeinsames Programm von FAO und WHO zur Aufstellung von Lebensmittelstandards auszuarbeiten, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, für faire Praktiken beim Handel mit Lebensmitteln zu sorgen und zur Koordinierung der Arbeit der internationalen und nationalen Organisationen im Bereich der Lebensmittelstandards beizutragen.

7. Hauptziel der Codex-Alimentarius-Kommission ist es also, internationale Standards, Verhaltenscodizes und andere Leitlinien und Empfehlungen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Kontaminanten, Futtermittel, Tierarzneimittel- und Pestizidrückstände, Etikettierung, Kontroll- und Zertifizierungssysteme, Analyse- und Stichprobeverfahren, ethische Grundsätze und Bestimmungen für die gute landwirtschaftliche Praxis sowie Leitlinien für die Lebensmittelhygiene festzulegen.

Diese Standards werden dann in dem 13-bändigen Codex Alimentarius veröffentlicht, der folgende Themen behandelt:

Die Arbeit der Codex-Alimentarius-Kommission ist auch ein Anreiz für Händler im Lebensmittelsektor, freiwillig ethische Praktiken anzuwenden. Zu diesem Zweck hat die Codex-Alimentarius-Kommission einen Verhaltenskodex für den internationalen Handel mit Lebensmitteln herausgegeben, der Bestandteil des Codex ist.

9. Derzeit sind 171 Länder Mitglieder in dieser einmal jährlich tagenden Kommission. Bei der Ausarbeitung ihrer Standards wird sie unterstützt von nachgeordneten Gremien wie z. B. Komitees, die sich mit horizontalen Fragen (etwa allgemeinen Grundsätzen, Etikettierung, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelzusätzen oder Kontaminanten) oder vertikalen Fragen, also mit nur einem einzigen Produkt (etwa Milch und Milcherzeugnisse oder Fisch und Fischereierzeugnisse) befassen, von „Task Forces", also Ausschüssen die für eine bestimmte Aufgabe und eine bestimmte Zeit eingerichtet werden, oder von den regionalen Koordinierungsausschüssen. Außerdem liefern die Sitzungen der Sachverständigen, die von der FAO und der WHO ausgerichtet und unterstützt werden, die wissenschaftliche Grundlage (Risikoabschätzung) für die Arbeit der Codex-Alimentarius-Kommission, und die hierbei erstellten Veröffentlichungen setzen internationale Maßstäbe. Es gibt drei Sachverständigengruppen: der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln (JMPR), der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für die biologische Risikobewertung und der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss über Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA).

Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen der Codex-Alimentarius-Kommission

Die Geschäftsordnung sieht jetzt auch die Möglichkeit vor, dass eine Organisation ihr Stimmrecht entsprechend den jeweiligen Zuständigkeiten mit ihren Mitgliedstaaten teilen kann. Verfügt eine Mitgliedsorganisation über ein Stimmrecht, so entspricht die Zahl ihrer Stimmen der Anzahl ihrer zum Zeitpunkt der Abstimmung im Sitzungssaal anwesenden Mitgliedstaaten. Diese Bestimmung ist das Ergebnis eines Kompromisses mit den Entwicklungsländern, die aus Gerechtigkeitserwägungen nicht akzeptieren konnten, dass die Stimme eines abwesenden Landes berücksichtigt wird.

Es gibt drei Formen von Zuständigkeit:

Vor jeder Sitzung der Codex-Alimentarius-Kommission oder eines ihrer nachgeordneten Gremien wird allen Teilnehmern eine Tagesordnung mit Anmerkungen übermittelt, in der zu jedem Punkt angegeben ist, wer - die Organisation und/oder die Mitgliedstaaten - zuständig ist und das Stimmrecht besitzt.

Ferner sind die Mitgliedstaaten und die Kommission berechtigt, an den Redaktionsausschüssen und Arbeitsgruppen des Codex Alimentarius mitzuwirken und darin ihre Meinung zu äußern. Die Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission bemühen sich, einen gemeinsamen Standpunkt zu finden und diesen bei den Beratungen in den Redaktionsausschüssen und Arbeitsgruppen zu vertreten.

Das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Point - Risikoanalyse und Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte) und der Codex Alimentarius

Die EU nimmt bei der Begründung ihrer Maßnahmen im Bereich Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit häufig auf den Codex Alimentarius Bezug. Dies gilt insbesondere für das HACCP-Konzept, das in den EU-Rechtsvorschriften für die Hygiene und die amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zugrunde gelegt wird.

15. Diese von der Codex-Alimentarius-Kommission schon Anfang der 90er Jahre erarbeiteten Grundsätze legen für den gesamten Produktionszyklus bestimmte Schritte fest, anhand deren mittels Risikoanalyse die kritischen Punkte ermittelt werden können, deren Kontrolle für die Lebensmittelsicherheit unerlässlich ist:

Die Beziehungen zwischen WTO und Codex Alimentarius

Im Rahmen der im April 1994 in Marrakesch aus der Taufe gehobenen WTO wurden zwei spezifische Übereinkommen geschlossen, die mit protektionistischen technischen Vorschriften begründete Handelshemmnisse begrenzen sollten:

Das SPS-Übereinkommen enthält die Bedingungen, unter denen ein Mitgliedstaat gesundheitspolizeiliche Maßnahmen (Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit) oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen erlassen und anwenden kann, die sich mittelbar oder unmittelbar auf den internationalen Handel auswirken. Bei der Eingrenzung des Handlungsrahmens der Mitgliedstaaten nimmt das Übereinkommen ausdrücklich Bezug auf die im Codex festgelegten Standards.

So wird in der Präambel dieses Übereinkommens „die Anwendung von gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen [...] zwischen den Mitgliedern auf der Grundlage von internationalen Normen, Richtlinien und Empfehlungen, die von den zuständigen internationalen Organisationen einschließlich der Kommission des Codex Alimentarius [...] entwickelt worden sind [...]" befürwortet.

Das TBT-Übereinkommen soll sicherstellen, dass die technischen Regelungen und Normen keine unnötigen Hemmnisse für den internationalen Handel errichten. Auch hier wird in großem Umfang auf internationale Normen Bezug genommen, ohne dass jedoch der Codex Alimentarius im Rahmen der für wünschenswert erklärten Harmonisierung ausdrücklich erwähnt wird.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2003/822/EG

17.11.2003

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ABl. L 309 vom 26.11.2003

See also

Weitere Informationen finden sich auf dem Internetportal über den Codex Alimentarius (EN) (ES) (FR).

Letzte Änderung: 02.05.2005