Sicherstellung angemessener Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die hohen Standards bei Futtermitteln und Lebensmitteln in der Europäischen Union (EU) eingehalten werden. Amtliche Kontrollen werden durchgeführt, um zu überprüfen, ob die verschiedenen Teile der Gesetzgebung in vollem Umfang umgesetzt werden.

Mit der Verordnung werden die Lücken in der bestehenden Gesetzgebung durch eine Neuorganisation der amtlichen Kontrollen geschlossen, sodass diese auf allen Produktionsstufen und in allen Wirtschaftsbereichen integriert sind. Sie legt die Aufgaben der für die Kontrolle zuständigen Stellen auf nationaler und europäischer Ebene fest. Sie zielt darauf ab, die Risiken für Mensch und Tier zu vermeiden, zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß zu senken, lautere Gepflogenheiten im Futtermittel- und Lebensmittelhandel zu gewährleisten und die Öffentlichkeit zu schützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufhebung

Die Verordnung wird aufgehoben und ersetzt durch die Verordnung (EU) 2017/625 (siehe Zusammenfassung Durchsetzung der EU-Vorschriften für die Futtermittel- und Lebensmittelkette) vom 14. Dezember 2019.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 20. Mai 2004 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1-141). Neuveröffentlichung des Wortlauts in der Berichtigung (ABl. L 191 vom 28.5.2004, S. 1-52)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 19.06.2015