Verhütung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2002/60/EG – besondere Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Mit ihr werden Verhütungs-, Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest festgelegt, eine allgemein tödliche Infektionskrankheit bei Schweinen und Wildschweinen, mit schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Erlass von Durchführungsrechtsakten

Im Jahr 2014 hat die Kommission einen Umsetzungsrechtsakt (Beschluss 2014/709/EU) erlassen, mit dem detaillierte Maßnahmen zur Kontrolle der Gesundheit der Tiere festgelegt werden, die zu ergreifen sind in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest in den betroffenen EU-Ländern (oder Regionen dieser Länder). Die Maßnahmen umfassen Verbote der Versendung von lebenden Schweinen, von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen, Samen, Eizellen und Embryonen.

Der Anhang des Beschlusses, der regelmäßig aktualisiert wird, ist in vier Abschnitte unterteilt. Die Gebiete der betroffenen EU-Länder sind aufgelistet und abgegrenzt in den Abschnitten I bis IV des Anhangs, unterschieden je nach Risikostufe auf der Grundlage der epidemiologischen Lage in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest.

Aufhebung

Diese Richtlinie wird durch die Verordnung (EU) 2016/429 zum 21. April 2021 aufgehoben.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 9. August 2002 in Kraft getreten und musste bis spätestens 1. Juli 2003 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2002/60/EG des Rates vom 27. Juni 2002 zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Änderungen der Richtlinie 92/119/EWG hinsichtlich der Teschener Krankheit und der Afrikanischen Schweinepest (ABl. L 192 vom 20.7.2002, S. 27-46)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2002/60/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1-208)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsbeschluss 2014/709/EU der Kommission vom 9. Oktober 2014 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2014/178/EU (ABl. L 295 vom 11.10.2014, S. 63-78)

Siehe konsolidierte Fassung.

Entscheidung 2003/422/EG der Kommission vom 26. Mai 2003 zur Genehmigung eines Diagnosehandbuchs für die Afrikanische Schweinepest (ABl. L 143 vom 11.6.2003, S. 35-49)

Letzte Aktualisierung: 18.09.2019