Tierschutz – Schutz von Masthühnern

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2007/43/EG – Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

Für alle Betriebe geltende Vorschriften

Besatzdichte*

Ausbildung

Inspektionen

Die nationalen Behörden führen regelmäßige Kontrollen der Betriebe durch, um die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen. Jedes Jahr müssen sie der Europäischen Kommission einen Bericht über die durchgeführten Kontrollen sowie eine Liste der Maßnahmen vorlegen, die zur Behebung der festgestellten Tierschutzprobleme ergriffen worden sind.

Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof

Im Rahmen der Überwachung im Schlachthof wird sichergestellt, dass die Zahl der bei der Ankunft verendet vorgefundenen Masthühner aufgezeichnet wird. Bei Fleischuntersuchungen nach dem Tod können Anzeichen für unzulängliche Haltungsbedingungen ermittelt werden. Findet man derartige Anzeichen, müssen der Betrieb und die zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen ergreifen.

Berichte

Ständiger Ausschuss

Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel unterstützt die Europäische Kommission bei der Durchführung dieser Richtlinie.

Änderung

Mit der Verordnung (EU) 2017/625 zur Durchsetzung der EU-Vorschriften für die Lebensmittelkette (siehe Zusammenfassung) wurden einige geringfügige Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 eingeführt. Die Änderungsverordnung fasst amtliche Kontrollen in allen verschiedenen Segmenten der Lieferkette (einschließlich Tierschutz) unter einem rechtlichen Dach zusammen. Sie sieht außerdem die Einrichtung neuer EU-Referenzzentren für den Tierschutz vor. Diese Zentren führen wissenschaftliche und technische Studien durch, führen Schulungen durch, stellen Forschungsergebnisse zur Verfügung und bieten den Mitgliedstaaten wissenschaftliche und technische Beratung. Ein Durchführungsrechtsakt, die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1685 der Kommission, benannte ein EU-Referenzzentrum Geflügel und andere kleine Nutztiere.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 1. August 2007 in Kraft getreten und musste bis spätestens 30. Juni 2010 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Brüterei. Ein Gebäude, in dem Geflügeleier ausgebrütet werden, häufig unter künstlichen Bedingungen mittels Brutapparaten.
Besatzdichte. Das Gesamtlebendgewicht der sich in einem Stall gleichzeitig befindenden Hühner je Quadratmeter Nutzfläche.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern (ABl. L 182 vom 12.7.2007, S. 19–28).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2007/43/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1685 der Kommission vom 4. Oktober 2019 zur Benennung eines Referenzzentrums der Europäischen Union für den Tierschutz bei Geflügel und anderen kleinen Nutztieren (ABl. L 258 vom 9.10.2019, S. 11–12).

Bericht der Kommission an das Europäisches Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie 2007/43/EG und ihren Einfluss auf das Wohlergehen von Masthühnern sowie über die Entwicklung der Tierschutzindikatoren (COM(2018) 181 final vom 13.4.2018).

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Auswirkungen genetischer Selektion auf das Wohlbefinden von Masthähnchen (COM(2016) 182 final vom 7.4.2016).

Letzte Aktualisierung: 09.11.2021