Genehmigungssystem für Holzeinfuhren in die EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Änderungen

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 30. Dezember 2005 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das FLEGT-Genehmigungssystem wurde erstmals 2003 im FLEGT-Aktionsplan vorgeschlagen, der den illegalen Holzeinschlag bekämpfen und Angebot und Nachfrage für Holz aus legalem Einschlag verbessern sollte. Im Fokus standen dabei vor allem die holzreichen Regionen in Zentralafrika, Russland, Südostasien und Teilen Südamerikas.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1-6)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115-127)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) 2016/1387 der Kommission vom 9. Juni 2016 zur Änderung der Anhänge I und III der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates im Anschluss an ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen mit Indonesien über ein FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren in die Europäische Union (ABl. L 223 vom 18.8.2016, S. 1-9)

Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (ABl. L 295 vom 12.11.2010, S. 23-34)

Letzte Aktualisierung: 11.09.2019