Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Umwelt

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat für die Europäische Union (EU). Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf seine künftige Mitgliedschaft und die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 noch nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden mussten.

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission fest, dass Mazedonien bei der Angleichung an den Besitzstand im Bereich Umwelt einige Fortschritte erzielt hat. Der Bericht bedauert jedoch, dass es nach wie vor Lücken bei der Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich Klimawandel gibt.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die europäische Umweltpolitik zielt auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und auf die Erhaltung der Umwelt für heutige und künftige Generationen ab; die Grundlage dafür ist die Integrierung des Umweltschutzes in andere Politikfelder der Gemeinschaft, und zu ihrer Strategie gehören präventive Maßnahmen, das Verursacherprinzip, die Bekämpfung von Umweltschäden durch Ansetzen bei den Ursachen und ausgewogene Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten. Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst mehr als 200 Rechtsakte für die Bereiche horizontale Rechtsvorschriften, Wasser- und Luftverschmutzung, Abfallwirtschaft einschließlich Chemikalien, Biotechnologie, Naturschutz, Bekämpfung der industriellen Umweltbeeinträchtigung und Risikomanagement sowie Lärmschutz.

Die Übernahme und praktische Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erfordert erhebliche Investitionen, hat aber im Gegenzug bedeutende Vorteile für die öffentliche Gesundheit zur Folge und führt zu einer Verringerung der kostspieligen Wald-, Gebäude-, Landschaftsschäden und der in der Fischerei verursachten Schäden. Für die Anwendung Durchsetzung des umweltrelevanten Besitzstandes ist eine auf nationaler, regionaler kommunaler Ebene leistungsfähige und gut ausgerüstete Verwaltung unverzichtbar.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich Umwelt sind einige Fortschritte zu vermelden, insbesondere bei der Umsetzung des EU-Besitzstands in nationales Recht und bei der Ratifizierung multilateraler Umweltübereinkommen. Es bedarf erheblicher Anstrengungen im Hinblick auf die Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Wassermanagement und Verschmutzung durch Industrieanlagen.

Was den Klimawandel anbelangt, so wurden bei der Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich Klimawandel und bei dessen Umsetzung geringe Fortschritte erzielt. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die institutionellen Kapazitäten und die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu stärken.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2010 betont, dass Mazedonien im Bereich Umwelt nur begrenzt auf die Anforderungen des Besitzstands vorbereitet ist, auch wenn in den Bereichen Luftqualität und Abfallwirtschaft Anstrengungen unternommen wurden. Ebenfalls begrenzt sind die Fortschritte, was die Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich Klimawandel, Naturschutz, Luftverschmutzung durch Industrieanlagen und Risikomanagement anbelangt.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht 2008 stellt die Kommission fest, dass im Bereich Umweltschutz nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden. Der Rechtsrahmen musste weiter ausgebaut und besondere Aufmerksamkeit auf die horizontalen Rechtsvorschriften im Bereich Umwelt und auf die Abfallwirtschaft gelegt werden. Die geplanten Investitionen wurden als unzureichend angesehen, um das Land ausreichend auf die mit der Heranführung verbundenen umweltbezogenen Herausforderungen vorzubereiten. Außerdem hatte Mazedonien keine Strategie für die Annahme und Umsetzung des EU-Besitzstands im Bereich Umwelt ausgearbeitet.

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Letzte Änderung: 20.12.2011