Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung

Die Industrie steht im Mittelpunkt des neuen Wachstumsmodells für die EU-Wirtschaft, das in der Strategie Europa 2020 vorgestellt wird. In dieser Mitteilung wird daher eine neue Herangehensweise für die Industriepolitik vorgeschlagen, mit der die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt, Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen und der Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourceneffizienten Wirtschaft ermöglicht werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2010 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung: Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit [KOM (2010) 614 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung schlägt einen neuen Ansatz für die Industriepolitik vor, bei dem Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Industrie in der Europäischen Union (EU) im Mittelpunkt stehen. Zu diesem Zweck ist es wichtig, das Verständnis von Industriepolitik weiter zu fassen und diejenigen Maßnahmen einzubeziehen, die sich auf Kosten, Preise und die innovative Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und einzelner Branchen auswirken, aber auch alle anderen politischen Initiativen zu berücksichtigen, die sich auf die Kosten, die Preise und die innovative Wettbewerbsfähigkeit auswirken können. Das schließt nicht nur Maßnahmen für Binnenmarkt und Handel ein, sondern auch für die Bereiche Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz, Soziales und Verbraucherschutz.

Das neue Konzept der Kommission für die Industriepolitik zeichnet sich durch Folgendes aus:

Die politischen Maßnahmen in der EU müssen alle in die gleiche Richtung zielen, um beste Rahmenbedingungen für die Industrie in Europa zu schaffen. Daher hat die Kommission im Rahmen der Folgenabschätzung eine Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit entwickelt, das heißt eine besondere Berücksichtigung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit, die in allen Politikbereichen angewendet werden sollte. Parallel dazu werden spezielle Eignungsprüfungen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass die kumulierte Wirkung der bestehenden Rechtsvorschriften keine Belastung für die Industrie darstellt.

Innovation ist ein wichtiger Antriebsfaktor für die Produktivität, eine größere Energie- und Materialeffizienz, eine bessere Funktions- und Leistungsfähigkeit von Waren und Dienstleistungen und die Erschließung neuer Märkte. Eine neue Politik der industriellen Innovation wird die schnellere Entwicklung und Vermarktung von Waren und Dienstleistungen fördern und sicherstellen, dass EU-Unternehmen als erste auf den globalen Markt kommen und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Schlüsseltechnologien können die Grundlage für eine Reihe von neuen Verfahren, Waren und Dienstleistungen und auch für die Entwicklung neuer Industrien in der Zukunft bilden. Die Kommission schlägt daher die weitere Förderung des Einsatzes und der Vermarktung von wettbewerbsfähigen Schlüsseltechnologien vor.

Die Modernisierung der Qualifikationsbasis Europas wird durch die Verbesserung der Funktionsweise der EU-Arbeitsmärkte und die Gewährleistung geeigneter Qualifikationen der Arbeitnehmerschaft einen Beitrag zur Unterstützung der industriellen Basis der EU leisten. . Zu diesem Zweck wird die Kommission die Vernetzung der Beteiligten fördern, um den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den EU-Ländern zu stärken, und Leitsätze für Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen vorschlagen.

Um den größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung zu ziehen, wird die Kommission internationale Initiativen für die Regulierungszusammenarbeit entwickeln, um weltweit kompatible Rechtsvorschriften und Normen zu erarbeiten, und sie wird eine stärkere wirtschaftliche Integration der Nachbarstaaten der EU anstreben, indem die Vorteile des Europäischen Binnenmarktes in ausgewählten Bereichen mittels der Europäischen Nachbarschaftspolitik ausgeweitet werden. Diese Mitteilung trägt auch den Herausforderungen Rechnung, denen KMU bei einer Entscheidung für eine exportorientierte Geschäftstätigkeit gegenüberstehen; eine Strategie für die Internationalisierung von KMU wurde Ende 2011 vorgelegt. Zu den wichtigsten Prioritäten gehört es, den KMU auf Märkten außerhalb der EU die richtigen Informationen und eine geeignete Unterstützung zu gewähren.

In der Mitteilung wird festgestellt, dass die EU-Industrie ihren Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft beschleunigen muss, was Kosten und Umweltauswirkungen verringern kann. Am 20. September 2011 hat die Europäische Kommission ihren Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa vorgelegt, der einen Rahmen schafft für die Umsetzung einer ehrgeizigen Entkoppelung des Kohlenstoff- und Ressourcenverbrauchs vom Wirtschaftswachstum. Im Einklang mit dem EU-Fahrplan für eine kohlenstoffarme Wirtschaft bis spätestens 2050 wird die Kommission die langfristigen sektorspezifischen Strategien und Maßnahmen für die Industrie entwickeln, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen, ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft zu unterstützen.

In der Mitteilung wurde ein wirksamerer Ordnungsrahmen für die Industriepolitik mit verbesserter Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern gefordert. Die Mitteilung der Kommission Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vom 14. Oktober 2011 greift diesen politischen Gesichtspunkt auf.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik [ COM (2012) 582 final vom 10.10.2012 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dieser Mitteilung wird die Erfordernis hervorgehoben, massiv in neue Technologien zu investieren, damit Europa mit einem Wettbewerbsvorsprung in die neue industrielle Revolution startet. In der Mitteilung wird als Ziel ein Anstieg des Anteils des verarbeitenden Gewerbes am BIP der EU auf 20 % bis 2020 gesetzt. Zur Erreichung dieser Zielsetzung regt die Kommission die gemeinsame Konzentration mit den EU-Mitgliedstaaten und der Industrie auf sechs Bereiche für vorrangige Maßnahmen - fortschrittliche Herstellungstechnologien, Schlüsseltechnologien, biobasierte Produkte, nachhaltige Industrie- und Baupolitik, Rohstoffe, umweltfreundliche Fahrzeuge und intelligente Netze - an. Taskforces werden für jeden Maßnahmenbereich Strategiepläne entwickeln.

In der Mitteilung wird auch die Notwendigkeit besserer Marktbedingungen betont: Eine Erleichterung des Zugangs zum Binnenmarkt sowie zu den internationalen Märkten wird die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums unterstützen, Zu den in Betracht gezogenen Maßnahmen zählen die Förderung des Unternehmertums, die Ausweitung der Nutzung der Normung, Schutz und Förderung der Rechte des geistigen Eigentums, Verbesserung des Zugangs zu Rohstoffen, Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten und eine Verstärkung der Investitionen in Humanressourcen.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie [ COM(2014) 14 final vom 22.1.2014 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dieser Mitteilung wird die Bedeutung der Industrie für die Sicherstellung der Widerstandskraft der Wirtschaft betont. Angesichts des im Sommer 2013 auf 15,1 % gesunkenen Beitrags des verarbeitenden Gewerbes zum BIP der EU wird die Notwendigkeit der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU hervorgehoben.

Dies kann unter anderem auf folgende Weisen erfolgen:

Letzte Änderung: 17.06.2014