Branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten für das Jahr 2009

Diese Mitteilung baut auf dem Aktionsprogramm von 2007 auf und stellt die branchenspezifischen Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten sowie zusätzliche Maßnahmen vor, die zur Reduzierung der Verwaltungslasten für Unternehmen in der Europäischen Union (EU) erforderlich sind. Die Verringerung der mit der Regulierung für Unternehmen verbundenen Kosten ist Teil der Strategie der Kommission zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung. Sie steht im Einklang mit dem „Small Business Act“ und dem darin verankerten Grundsatz „Vorfahrt für KMU“.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 [KOM(2009) 544 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

2007 stellte die Kommission ein Aktionsprogramm zum Abbau von Verwaltungslasten vor. Dieses Programm war Teil der Kommissionsagenda für bessere Rechtssetzung. In diesem Aktionsprogramm schlug die Kommission eine europäische Strategie vor, mit der die Verwaltungslasten, die durch EU-Rechtsvorschriften entstehen, bis 2012 um 25 Prozent verringert werden sollen. Anfang 2009 verpflichtete sich die Kommission, branchenspezifische Pläne für 13 vorrangige Bereiche vorzulegen und zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung der Verwaltungslasten vorzubereiten, um dieses Ziel bis 2012 zu erreichen.

EU-Basisberechnung

Die Kommission führte eine Bewertung der Verwaltungslasten durch, die Unternehmen entstehen, weil sie nach geltendem EU-Recht Informationen über ihre Produktion oder Tätigkeiten bereitstellen müssen. Bei der EU-Basisberechnung wurden 486 EU-Informationsverpflichtungen sowieEU-Informationsverpflichtungen sowie über 10 000 nationale Verpflichtungen erfasst, mit denen auf das EU-Recht zurückgehende Verpflichtungen durchgeführt oder umgesetzt werden. Über 700 nationale Informationspflichten gehen über die rechtlichen Anforderungen der EU hinaus.

Aus der EU-Basisbewertung geht hervor, dass ein sehr hoher Anteil der Verwaltungslasten sich auf eine begrenzte Anzahl von Informationspflichten in einigen wenigen Politikbereichen zurückführen lässt. Durch dieses Ergebnis wird die Entscheidung der Kommission bestätigt, ihre Anstrengungen auf eine begrenzte Anzahl von Rechtsakten in vorrangigen Bereichen zu konzentrieren.

Die Kommission stellte fest, dass die Informationspflichten im Allgemeinen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verhältnismäßig stärker belasten. Sie haben keinen Zugang zu den fortschrittlichsten Informations- und Kommunikationstechnologien, und ebenso wenig verfügen sie über eigenes mit Regulierungsfragen vertrautes Personal. Daher sollte ein besonderer Schwerpunkt auf die Verringerung der Verwaltungslasten für KMU gelegt werden. Dieses Ziel würde auch mit dem „Small Business Act“ und dem darin verankerten Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ im Einklang stehen.

Die Bewertung zeigte auch, dass etwa ein Drittel der mit EU-Rechtsvorschriften verbundenen Verwaltungslasten zum einen darauf zurückgehen, dass einige Mitgliedstaaten über das vom Gemeinschaftsrecht vorgegebene Mindestmaß hinausgehen, zum anderen auf die Ineffizienz ihrer Verwaltungsverfahren. Die Unterschiede in den durch die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften verursachten Verwaltungslasten deuten darauf hin, dass durch einen Austausch bewährter Verfahren das Ausmaß der Verwaltungslasten in vielen Mitgliedstaaten verringert werden könnte.

Zielvorgabe für EU-Rechtsvorschriften

Die Kommission hat bereits mögliche Bereiche bestimmt, in denen Verwaltungslasten verringert werden können, und die über die Zielvorgabe einer 25%igen Verringerung bis 2012 hinausgehen. Die bereits angenommenen Maßnahmen könnten zu einer Verringerung von mehr als 26 Milliarden EUR führen, und durch Maßnahmen, die bereits vorgeschlagen wurden, deren Verabschiedung aber noch aussteht, könnte dieser Betrag um weitere 12 Milliarden EUR steigen. Zusammen mit weiteren Verringerungen, die derzeit vorbereitet werden, könnte dies zu einer Reduzierung der Kosten von mit EU-Rechtsvorschriften zusammenhängenden Verwaltungslasten von insgesamt 40,4 Milliarden EUR oder 33 % führen.

In Fällen, in denen die Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Wesentlichen auf die Mitgliedstaaten abzielen, und nicht auf die EU insgesamt, soll die Kommission diese Veränderungen unterstützen.

Seit dem Beginn der Gesetzgebungsperiode haben das Europäische Parlament und der Rat bereits zahlreiche Legislativvorschläge in allen vorrangigen Bereichen verabschiedet. Gleichzeitig hat die Kommission verschiedene Maßnahmen für einen weiteren Bürokratieabbau eingeleitet.

Die Kommission hat sich nicht nur auf Bereiche konzentriert, auf die ein Großteil der Verwaltungslasten fällt, wie das Mehrwertsteuerrecht und das Gesellschaftsrecht. Sie hat auch darauf geachtet, dass Unternehmen das Kosten sparende Potenzial der neuen Technologien und Lösungen für elektronische Behördendienste weitestmöglich nutzen konnten und dass die Belastungen für die KMU verringert wurden.

Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene

Alle Mitgliedstaaten haben zugestimmt, nationale Ziele zum Abbau unnötiger Verwaltungslasten festzusetzen. In dieser Mitteilung betont die Kommission, dass es wichtig ist, die einzelnen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, weil die Unternehmen nur dann von den Vorteilen der EU-Maßnahmen profitieren können, wenn die einzelstaatlichen Behörden alles unternehmen, um die Verwaltungslasten, die auf nationale Bestimmungen zurückgehen, abzubauen.

Schlussfolgerungen.

Die Kommission hat im Rahmen weiterer Konsultationen und Überprüfungen zusätzliche Bereiche ermittelt, in denen ein Abbau möglich wäre. Dazu würde entweder der Geltungsbereich der bestehenden 13 vorrangigen Bereiche ausgeweitet oder es würden neue Bereiche in das Aktionsprogramm aufgenommen.

Die Kommission wird ihre Bemühungen fortsetzen:

Letzte Änderung: 27.07.2010