Europäisches System zur Registrierung von Beförderern radioaktiven Materials (Vorschlag)

Ziel dieses Vorschlags ist die Ablösung der nationalen Melde- und Genehmigungsverfahren für Beförderer radioaktiven Materials durch ein einziges Registrierungssystem. Die Umsetzung dieser Verordnung soll die Verfahren vereinfachen und den Verwaltungsaufwand verringern und gleichzeitig dafür sorgen, dass die erreichten hohen Strahlenschutzstandards aufrechterhalten werden.

VORSCHLAG

Vorschlag für eine Verordnung des Rates vom 30. August 2011 zur Festlegung eines Gemeinschaftssystems zur Registrierung von Beförderern radioaktiven Materials [KOM(2011) 518 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Durch diesen Vorschlag für eine Verordnung soll ein europäisches System zur Registrierung von Beförderern radioaktiven Materials * eingerichtet werden. Es geht darum, den Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen sicherzustellen.

Dieser Vorschlag betrifft alle Beförderer, die radioaktives Material innerhalb der Europäischen Union (EU), aus Drittländern in die EU und aus der EU in Drittländer befördern. Er gilt nicht für die Beförderer, die radioaktives Material im Luft- oder Seeverkehr befördern.

Registrierung der Beförderer

Die Beförderer sind verpflichtet, sich beim Elektronischen System für die Registrierung der Beförderer (Electronic System for Carrier Registration (ESCReg)) zu registrieren. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die registrierten Beförderer und die Antragsteller erhalten beschränkten sicheren Zugang zum ESCReg, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten.

Ist der Antragsteller in einem oder mehreren Mitgliedstaat(en) niedergelassen, wird der Antrag von der zuständigen Behörde * des Mitgliedstaates bearbeitet, in dem sich der Geschäftssitz des Antragstellers befindet. Ist der Antragsteller in einem Drittland niedergelassen, wird der Antrag von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates bearbeitet, in dem der Beförderer erstmals die Grenze zum Gebiet der Union überschreiten will.

Die Mitgliedstaaten benennen eine zuständige Behörde und eine nationale Kontaktstelle für die Beförderung radioaktiven Materials.

Lehnt die zuständige Behörde die Ausstellung einer Bescheinigung über die Registrierung des Beförderers ab, kann der Antragsteller ein Rechtsmittel einlegen.

Eine gültige Registrierungsbescheinigung wird von allen Mitgliedstaaten anerkannt und ist fünf Jahre lang gültig.

Beförderungsbedingungen für radioaktives Material

Registrierte Beförderer können ihrer Tätigkeit in der gesamten EU nachgehen. Der Beförderer ist verpflichtet, eine Kopie der Registrierungsbescheinigung während der Beförderung mitzuführen.

Nationale Anforderungen in Bezug auf Melde- und Genehmigungsverfahren, die über diesen Vorschlag für eine Verordnung hinausgehen, sind nur für die Beförderung folgender Materialien zulässig:

Dagegen können Beförderer, für die entsprechend der Richtlinie über die Gefahren ionisierender Strahlungen Erlaubnisse erteilt oder Registrierungen vorgenommen wurden, radioaktives Material ohne Registrierung befördern, sofern die Erlaubnisse oder die Registrierungen auch für die Beförderung in allen Mitgliedstaaten gelten, in denen die Beförderung stattfindet.

Erfüllt ein Beförderer die Anforderungen dieses Vorschlags für eine Verordnung nicht, kann die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Zuwiderhandlung aufgedeckt wurde, die Registrierung des Beförderers aussetzen, entziehen oder ändern. Gegen den Beförderer kann sogar strafrechtlich vorgegangen werden.

Hintergrund

2008 haben der Rat und das Parlament die Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter angenommen, um eine Regelung für alle Arten der Beförderung im Binnenland einzuführen. Gemäß der Richtlinie 96/29/Euratom, die die grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen festlegt, müssen die Mitgliedstaaten ein Registrierungssystem für Unternehmen und Institutionen einrichten, die mit radioaktivem Material umgehen. Hierunter fallen auch die Beförderer. Mit diesem Vorschlag für eine Verordnung wird diese Registrierung zentralisiert, um die Beförderung innerhalb der EU zu erleichtern.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

Bezug

Vorschlag

Amtsblatt

Verfahren

KOM(2011) 518 endg.

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2011/0225/NLE

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Letzte Änderung: 30.11.2011