Intelligente Stromnetze

Intelligente Stromnetze eröffnen den Verbrauchern die Möglichkeit, ihren individuellen Energieverbrauch zu kontrollieren und zu steuern. Sie tragen so zur Einrichtung eines Stromsystems bei, das weniger CO2-Emissionen verursacht. Die Europäische Kommission schlägt vor, die Möglichkeiten dieser Netze in vollem Umfang zu nutzen, um die Ziele zur Reduktion des Primärenergieverbrauchs zu erreichen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 24. April 2011: Intelligente Stromnetze: von der Innovation zur Realisierung [KOM(2011) 202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung schlägt mehrere Wege zur Entwicklung intelligenter Netze * vor, um damit einen wirksamen Beitrag zur Strategie Europa 2020 der Europäischen Union (EU) für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu leisten.

Laut der europäischen Biointelligenz-Studie (EN) könnten intelligente Netze:

1. Ziel: Entwicklung gemeinsamer europäischer Normen für intelligente Netze

Seit März 2009 sind die europäischen Normungsorganisationen wie das Europäische Komitee für Normung (CEN) (EN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) (EN) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) (EN) damit beauftragt, europäische Normen für die Interoperabilität intelligenter Verbrauchszähler für Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie für intelligente Netze zu entwickeln. Die Ergebnisse dieser Forschungen, die unter anderem auf der Grundlage der Richtlinie über Messgeräte basieren sollen, werden voraussichtlich 2012 vorliegen.

Die Europäischen Normungsorganisationen haben zudem die Aufgabe, neue Normen für die Interoperabilität von Elektrofahrzeug-Ladegeräten mit allen Arten von Elektrofahrzeugen und mit Stromversorgungsstellen zu entwickeln.

Die Kommission beabsichtigt, die Entwicklung dieser Normen im Laufe der Jahre 2011-12 zu überprüfen.

2. Ziel: Gewährleistung von Datenschutz und -sicherheit

In der EU wird der Schutz von personenbezogenen Daten in der Richtlinie 95/46/EG geregelt. Sie gilt für die Verarbeitung von Daten in allen Sektoren, also auch für intelligente Netze.

Von besonderer Bedeutung ist Unterscheidung zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten. Nach Ansicht der Kommission ist es sinnvoll, die nationalen Rechtsvorschriften anzupassen, um den spezifischen Anforderungen intelligenter Netze Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Privatsphäre der europäischen Bürger zu schützen.

Die Kommission beabsichtigt, die Ausarbeitung der nationalen Rechtsvorschriften, die den spezifischen Anforderungen der intelligenten Netze Rechnung tragen, zu lenken. Die europäischen Normungsorganisationen sollen dagegen die technischen Normen für diese Netze unter Anwendung des „Privacy-by-Design“-Ansatzes entwickeln. Eine Arbeitsgruppe soll die Netz- und Informationssicherheit intelligenter Netze bewerten.

3. Ziel: Anreize für die Realisierung intelligenter Netze

Die Realisierung intelligenter Netze soll vom Markt vorangetrieben werden. Deshalb sollen Haushalte und Unternehmen Zugang zu transparenten Verbrauchsinformationen haben, sodass sie ihre Energiekosten niedrig halten können.

Darüber hinaus sollen Investitionen in intelligente Netze gefördert werden. Die Stromrichtlinie und die Energiedienstleistungsrichtlinie sollen einen Rahmen schaffen, der solche Investitionen begünstigt.

Die Kommission beabsichtigt eine Methodik für die Pläne der Mitgliedstaaten zur Einführung intelligenter Messsysteme zu erstellen. Sie fordert darüber hinaus die Mitgliedstaaten auf, Aktionspläne für die Realisierung intelligenter Netze auszuarbeiten. Dank der nationalen Regulierungsbehörden und des Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber (Strom) (ENTSO-E) ist eine spezifische und koordinierte Aktion all dieser Akteure möglich.

4. Ziel: Entwicklung intelligenter Netze und eines Wettbewerbsmarkts zum Vorteil der Verbraucher

Die Mitgliedstaaten müssen transparente Endkundenmärkte schaffen und den Wettbewerb unter den Anbietern erleichtern. Der Ausbau intelligenter Netze in einem Wettbewerbsendkundenmarkt soll es den Verbrauchern ermöglichen, ihr Verhalten hinsichtlich des Energieverbrauchs dadurch zu ändern, dass sie in Echtzeit Zugang zu ihren genauen Verbrauchsdaten haben.

Zur Vollendung dieses Markts sieht die Kommission die Überarbeitung der Energiedienstleistungsrichtlinie vor, um Mindestanforderungen an Form und Inhalt der Informationsbereitstellung an Kunden einzuführen. Sie beabsichtigt zudem, die Umsetzung des „ dritten Energiepakets (EN)“ zu überwachen, mit dem insbesondere die Preisgestaltung in Abhängigkeit vom Verbrauchszeitpunkt und Reaktion auf der Nachfrageseite eingeführt werden sollen.

5. Ziel: Unterstützung von Innovationen

Die Realisierung intelligenter Netze erfordert bedeutende Investitionen in Forschung und Entwicklung. So wurde im Rahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET) die Europäische Stromnetzinitiative (European Electricity Grids Initiative, EEGI) geschaffen, um die Einführung der Technologien für intelligente Netze im Hinblick auf die Ziele für 2020 zu beschleunigen. Die beiden Initiativen „Konvent der Bürgermeister (EN)“ und „Intelligente Städte und Gemeinden (EN)“ haben ebenfalls die gleiche Zielsetzung.

Die Kommission beabsichtigt, weitere Initiativen in Anlehnung an die oben genannten zu konzipieren, um die Realisierung intelligenter Netze zu fördern.

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Letzte Änderung: 02.08.2011