Elektrizitätsbinnenmarkt

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/72/EG – Vorschriften für den Elektrizitätsmarkt der EU

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Vorschriften für die Organisation des Sektors

Ziel der Vorschriften für die Organisation des Sektors ist es, einen wettbewerbsbestimmten, sicheren und unter ökologischen Aspekten nachhaltigen Elektrizitätsmarkt zu entwickeln.

Die EU-Länder können den Elektrizitätsunternehmen Verpflichtungen auferlegen, die sich auf Sicherheit und Versorgungssicherheit, Regelmäßigkeit und Qualität, Preis, Umweltschutz und Energieeffizienz beziehen.

Die EU-Länder müssen dafür sorgen, dass alle Kunden ihren Stromlieferanten frei wählen und ohne Probleme wechseln können, und zwar mit Hilfe des Betreibers und innerhalb von höchstens 3 Wochen. Sie müssen auch sicherstellen, dass die Kunden sämtliche sie betreffenden Verbrauchsdaten erhalten.

Die Stromlieferanten müssen die Endkunden informieren über:

Die EU-Länder müssen einen unabhängigen Mechanismus (einen Beauftragten für Energie oder eine Verbraucherschutzeinrichtung) einrichten, der die Beschwerden oder Streitfälle effizient behandelt.

Die EU-Länder müssen auch für eine Beobachtung der Versorgungssicherheit sorgen. Sie müssen Kriterien für die technische Betriebssicherheit festlegen, um ihre nationalen Märkte auf einer oder mehreren regionalen Ebenen zu integrieren. Außerdem arbeiten die nationalen Regulierungsbehörden mit der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zusammen, um die Kompatibilität der regional geltenden Regulierungsrahmen zu gewährleisten.

Erzeugung

Die EU-Länder müssen die Kriterien für den Bau von Erzeugungsanlagen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen. Dabei tragen sie folgenden Aspekten Rechnung:

Betrieb des Übertragungsnetzes

Ab dem 3. März 2012 mussten die EU-Länder für die Entflechtung der Übertragungsnetze und der Übertragungsnetzbetreiber sorgen.

Bevor ein Unternehmen offiziell als Übertragungsnetzbetreiber benannt wird, muss es zertifiziert werden. Eine Liste der Übertragungsnetzbetreiber, die von den EU-Ländern benannt wurden, muss im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Die Übertragungsnetzbetreiber sind in erster Linie dafür verantwortlich,

Betrieb des Verteilernetzes

Die EU-Länder oder von diesen dazu aufgeforderte Unternehmen, die Eigentümer von Verteilernetzen sind oder die für sie verantwortlich sind, müssen die Verteilernetzbetreiber benennen.

Die Verteilernetzbetreiber sind in erster Linie dafür verantwortlich,

Die EU-Länder haben die Möglichkeit, geschlossene Verteilernetze einzurichten, mit denen in einem geographisch begrenzten Industrie- oder Gewerbegebiet oder einem Gebiet, in dem Leistungen gemeinsam genutzt werden, Strom verteilt wird.

Entflechtung und Transparenz der Rechnungslegung

Die EU-Länder sowie die zuständigen Behörden haben das Recht auf Einsichtnahme in die Rechnungslegung der Elektrizitätsunternehmen; sie müssen jedoch die Vertraulichkeit bestimmter Informationen wahren.

Die Elektrizitätsunternehmen müssen getrennte Konten für ihre Übertragungs- und Verteilungsaktivitäten führen.

Organisation des Netzzugangs

Die EU-Länder müssen ein System für den Zugang Dritter zu den Übertragungs- und Verteilernetzen organisieren. Die Tarife für die Berechnung dieses Zugangs werden veröffentlicht.

Die EU-Länder müssen auch die Kriterien für die Erteilung von Genehmigungen für den Bau von Direktleitungen auf ihrem Hoheitsgebiet festlegen. Diese Kriterien müssen objektiv und nicht diskriminierend sein.

Nationale Regulierungsbehörden

Die EU-Länder müssen auf nationaler Ebene eine Regulierungsbehörde benennen. Diese muss unabhängig sein und ihre Befugnisse vollkommen unparteiisch ausüben. Sie ist in erster Linie dafür zuständig:

Endkundenmärkte

Vertragliche Vereinbarungen, die Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, die Regeln für den Datenaustausch und Abrechnung sowie das Eigentum an den Daten und die Zuständigkeit für die Verbrauchserfassung müssen festgelegt werden.

Nichthaushaltskunden haben die Möglichkeit, gleichzeitig mit mehreren Versorgungsunternehmen Verträge abzuschließen.

Ausnahmeregelungen

Treten plötzliche Marktkrisen auf oder ist die Sicherheit von Personen bedroht, kann ein EU-Land Schutzmaßnahmen ergreifen. Ausnahmeregelungen sind auch möglich bei Problemen mit dem Betrieb isolierter Netze.

Die Richtlinie 2009/72/EG hob die Richtlinie 2003/54/EG mit Wirkung vom 3. März 2011 auf.

Intelligentes Messen - der bisherige Fortschritt

2012 verabschiedete die Europäische Kommission die Empfehlung 2012/148/EU. In dieser werden detaillierte Empfehlungen zu folgenden Bereichen festgelegt:

Im Einklang mit der Richtlinie 2009/72/EG erstatteten die EU-Länder 2012 der Kommission über die Ergebnisse ihrer Kosten-Nutzen-Analyse für die Einführung intelligenter Messsysteme Bericht. Die Ergebnisse dieser Benchmarking-Maßnahme wurden 2014 in einem Bericht der Kommission veröffentlicht.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 3. September 2009 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum 3. März 2011 in einzelstaatliches Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Marktvorschriften der Website der Europäischen Kommission.

RECHTSAKT

Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 55–93)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

2012/148/EU: Empfehlung der Kommission vom 9. März 2012 zu Vorbereitungen für die Einführung intelligenter Messsysteme (ABl. L 73 vom 13.3.2012, S. 9-22)

Bericht der Kommission: Die Einführung intelligenter Verbrauchsmesssysteme in der EU-27 mit Schwerpunkt Strom im Vergleich (COM(2014) 356 final vom 17.6.2014)

Letzte Aktualisierung: 08.05.2016