Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 663/2009 – Programm zur Konjunkturbelebung durch finanzielle Unterstützung der EU zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit ihr wird das Europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) geschaffen, um Projekte in Schlüsselbereichen des Energiesektors finanziell zu fördern:

Sie wurde eingerichtet, um die EU wie folgt zu unterstützen:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Programm finanziert Gas- und Strominfrastrukturprojekte, die auf Folgendes abzielen:

Projekte im Bereich Offshore-Windenergie erhalten eine EEPR-Unterstützung, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, die dem Aufbau der Infrastruktur, den innovativen Merkmalen des Projekts und dessen Beitrag zum bestehenden Windenergienetz Rechnung tragen.

Projekte im Bereich der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung erhalten eine Förderung, wenn sie nachweislich in der Lage sind, mindestens 80 % des Kohlendioxids (CO2) in Industrieanlagen abzuscheiden.

Das Budget des Programms beläuft sich auf 3,98 Mrd. EUR und setzt sich wie folgt zusammen:

Der im Jahr 2011 eingerichtete Europäische Energieeffizienzfonds übernahm die Funktion der Mittelzuweisung an Projekte, die Energieeffizienz unterstützen. Er unterstützt Projekte in folgenden Bereichen:

Berichte

Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr Berichte über die Umsetzung des EEPR. Ein Bericht über EEPR, der 2018 nach siebenjähriger Durchführung veröffentlicht wurde, zeigt Folgendes:

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. August 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das EEPR ist Teil des Europäischen Konjunkturprogramms, das eingerichtet wurde, um die Folgen der Finanz- und Energiekrise, von der die europäische Wirtschaft im Jahr 2008 betroffen war, zu beheben.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Gas- und Elektrizitätsinfrastruktur:
Projekte im Bereich Offshore-Windenergie: Windparks im Meer.
Kohlenstoffabscheidung und -speicherung: eine Möglichkeit der Verringerung der Auswirkung der Klimaveränderung durch die Abscheidung von CO2 aus Industrieanlagen, seinen Transport zu einer Lagerstätte und seine Einspeicherung in eine geeignete unterirdische geologische Formation.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (ABI L 200, vom 31.7.2009, S. 31-45)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung und die Inanspruchnahme des Europäischen Energieeffizienzfonds (COM(2018) 86 final vom 5.3.2018)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung und die Inanspruchnahme des Europäischen Energieeffizienzfonds (COM(2016) 743 final vom 28.11.2016)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung und die Inanspruchnahme des Europäischen Energieeffizienzfonds (COM(2015) 484 final vom 8.10.2015)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung (COM(2014) 669 final vom 28.10.2014)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung (COM(2013) 791 final vom 18.11.2013)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen — Halbzeitbewertung des Europäischen Energieeffizienzfonds als Begleitdokument — Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung (SWD(2013) 457 final vom 18.11.2013)

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat – Europäisches Konjunkturprogramm (KOM(2008) 800 endgültig vom 26.11.2008)

Letzte Aktualisierung: 14.09.2018