Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Energie

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission – [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 EU-Beitrittskandidat. Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf die künftige Mitgliedschaft und die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden müssen.

Der Bericht 2011 stellt fest, dass das Land auf dem Energiesektor gute Fortschritte erzielt hat, vor allem dank des Inkrafttretens der neuen Rahmengesetze. Allerdings muss ein wirksam funktionierender Strommarkt erst noch aufgebaut werden.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Zu den energiepolitischen Zielen der Europäischen Union zählen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltschutz. Der Besitzstand umfasst Vorschriften und Strategien, namentlich für die Bereiche Wettbewerb und staatliche Beihilfen (Beispiel: Kohleförderung), den Energiebinnenmarkt (Beispiel: Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte, Förderung erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienz, Kernenergie und Strahlenschutz.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Was den Energiesektor anbelangt, so wurden gute Fortschritte erzielt, insbesondere dank des Inkrafttretens der neuen Rahmengesetze und der Lösung des langjährigen Konflikts mit dem Verteilernetzbetreiber, einem wichtigen EU-Investor. Ein wirksam funktionierender Strommarkt muss erst noch aufgebaut werden, zudem müssen die Voraussetzungen für den Wettbewerb geschaffen werden. Die finanzielle Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für Strahlenschutz ist immer noch nicht gewährleistet.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Trotz der Fortschritte, die das Land im Energiebereich bisher erzielt hat, weist der Bericht 2010 darauf hin, dass die Rechtsvorschriften in diesem Bereich vervollständig werden müssen und dass eine Rationalisierung der Strompreise erforderlich ist.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht von November 2008 unterstreicht die Fortschritte im Energiesektor, insbesondere die Umsetzung der Rechtsvorschriften und die Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts. Im Bereich der Tarife und Stromverteilung gibt es weiterhin Verbesserungsbedarf. Der Energiesektor ist noch nicht vollkommen unabhängig und das Land nicht ausreichend vorbereitet.

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Letzte Änderung: 20.12.2011