Erdölsicherheitsvorräte

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/119/EG zur Verpflichtung der EU-Länder, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 29. Oktober 2009 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis 31. Dezember 2012 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (ABl. L 265 vom 9.10.2009, S. 9-23)

Letzte Aktualisierung: 13.03.2017