Energieeffizienz im Jahr 2020

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union vereinbarten im März 2007, die prognostizierten Energieverbrauchszahlen bis 2020 um 20 % zu senken. Das entspricht einer Außerbetriebnahme von 400 Kraftwerken. Im Oktober 2014 einigte man sich auf ein höheres Energieeinsparziel* von 27 % oder mehr, bis zum Jahr 2030.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission - Energieeffizienz: Erreichung des 20 %-Ziels (KOM(2008) 772 endgültig vom 13.11.2008).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union vereinbarten im März 2007, die prognostizierten Energieverbrauchszahlen bis 2020 um 20 % zu senken. Das entspricht einer Außerbetriebnahme von 400 Kraftwerken. Im Oktober 2014 einigte man sich auf ein höheres Energieeinsparziel* von 27 % oder mehr, bis zum Jahr 2030.

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie analysiert die bisherigen Fortschritte der EU bei ihrem Ziel, eine höhere Energieeffizienz* zu erreichen, und zeigt bestehende Faktoren auf, die diese Entwicklung begünstigen oder behindern. Darüber hinaus legt sie die Einzelheiten des Energieeffizienzpakets dar, das die Kommission vorzulegen beabsichtigt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Paket sieht folgende Maßnahmen vor:

2011 schlug die Kommission im Anschluss daran einen Energieeffizienzplan vor. Dieser soll sicherstellen, dass das Ziel einer Verbrauchssenkung von 20 % verwirklicht wird, und die Entwicklung hin zu einer ressourcenschonenden, emissionsarmen Wirtschaft bis 2050 unterstützen.

Die EU hat 2012 eine neue Energieeffizienzrichtlinie verabschiedet. Darin wurden Vorschriften für eine effizientere Energieversorgung und -nutzung sowie indikative nationale Energieeffizienzziele festgelegt.

HINTERGRUND

Eine effizientere Energienutzung hat zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht niedrigere Energiekosten für Privathaushalte und Unternehmen, weniger Abhängigkeit Europas von externen Öl- und Gaslieferanten, eine wirksamere Bekämpfung des Klimawandels sowie eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft in der EU.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission zu Energie und Umwelt.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Energieeffizienz: weniger Energieverbrauch bei gleicher Leistung. Beispiele: energieeffiziente Kühlschränke und Waschmaschinen.

Energieeinsparung: Verringerung oder Verzicht auf eine Leistung, um Energie zu sparen. Beispiel: Licht ausschalten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1-56).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 (KOM(2011) 109 endgültig vom 8.3.2011).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 (COM(2014) 520 final vom 23.7.2014).

Letzte Aktualisierung: 09.04.2015