Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen (2010-2020)

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa für Menschen mit Behinderungen – KOM(2010) 636 endgültig

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie enthält eine Strategie zur Befähigung von Menschen mit Behinderungen, damit diese ihre Rechte voll ausschöpfen und gleichberechtigt an der Gesellschaft und an der Wirtschaft teilhaben können.

Die Strategie baut auf der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf und ergänzt außerdem die Strategie „Europa 2020“ (die EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union des Vertrags von Lissabon.

WICHTIGE ECKPUNKTE

In dieser Strategie werden acht gemeinsame Aktionsbereiche der EU und der EU-Länder ins Zentrum gerückt:

Zugänglichkeit: Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Hilfsmitteln haben.

Teilhabe: Menschen mit Behinderungen müssen all ihre Grundrechte als europäische Bürger ausüben können.

Gleichstellung: Es muss eine Politik zur Förderung der Chancengleichheit (sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene) umgesetzt werden.

Beschäftigung: Die Zahl der Arbeitnehmer mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt muss erhöht und der Zugang zu Arbeitsplätzen verbessert werden.

Allgemeine und berufliche Bildung: Schüler und Studenten mit Behinderungen müssen Zugang zu einem Bildungssystem und zu Bildungsprogrammen für lebenslanges Lernen haben. Die Europäische Kommission hat bereits mehrere Bildungsinitiativen ins Leben gerufen, zum Beispiel die Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung.

Sozialer Schutz: Weit verbreitete soziale Herausforderungen, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, wie Einkommensungleichheiten, Armutsrisiko und das Risiko sozialer Ausgrenzung, müssen angegangen werden. Die EU-Strukturfonds und die nationalen Maßnahmen der EU-Länder können zur Sicherung dieses sozialen Schutzes eingesetzt werden;

Gesundheit: Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigten und erschwinglichen Zugang zu (psychischen) Gesundheitsleistungen und damit zusammenhängenden Einrichtungen erhalten;

Maßnahmen im Außenbereich: Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen auf internationaler Ebene gefördert werden.

Zur optimalen Umsetzung der Strategie müssen die EU-Einrichtungen und die EU-Länder in Zusammenarbeit folgende Ziele anvisieren:

Bewusstseinsbildung für die Probleme im Zusammenhang mit einer Behinderung;

Ausbau von Finanzierungsmöglichkeiten;

Verbesserung der statistischen Daten und

Sicherstellung der Umsetzung des VN-Übereinkommens.

Über die Fortschritte der Umsetzung des VN-Übereinkommens wurde 2014 in einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen berichtet.

HINTERGRUND

80 Millionen Menschen in der EU (ein Sechstel der Bevölkerung) haben leichte bis schwere Behinderungen. Die Armutsquote unter diesen Menschen, die häufig durch ihre Behinderung daran gehindert werden, an der Gesellschaft und Wirtschaft teilzuhaben, liegt um 70 % höher als der EU-Durchschnitt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen –Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa (KOM(2010) 636 endgültig vom 15.11.2010)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Bericht über die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Union (SWD(2014) 182 final vom 5.6.2014)

Letzte Aktualisierung: 13.10.2015