Innovationsunion

Die Europäische Union stellt ein neues strategisches Konzept für Innovation vor. Die von der Kommission im Rahmen der Strategie Europa 2020 vorgestellte Initiative soll die Bedingungen für Innovation in allen Phasen der Forschung und Entwicklung verbessern. Diese Initiative soll sich zudem bis 2020 positiv auf Beschäftigung, grünes Wachstum und den sozialen Fortschritt in der EU auswirken.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6. Oktober 2010 - Leitinitiative der Strategie Europa 2020 Innovationsunion [KOM(2010) 546 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) erarbeitet im Rahmen der Strategie Europa 2020 eine neue Forschungs- und Entwicklungspolitik. Dieser neue Ansatz soll die Innovation vor allem in den Bereichen fördern, die Herausforderungen für die europäische Gesellschaft darstellen, wie etwa Klimawandel, Energieeffizienz, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Bevölkerungsalterung.

Eines der bis 2020 zu erreichenden Ziele lautet, dass 3 % des Bruttoinlandsprodukts der EU in Forschung und Entwicklung investiert werden müssen.

Wissen und Kompetenzen entwickeln

Die Bildungs- und Ausbildungssysteme müssen modernisiert werden, um die naturwissenschaftliche Lehre, die fächerübergreifenden Konzepte von Universitäten und die digitalen Kompetenzen zu stärken.

Darüber hinaus muss bis 2014 der Europäische Forschungsraum geschaffen werden, indem Mobilität und Zusammenarbeit der Forscher erleichtert werden. Außerdem müssen sich die EU und die Mitgliedstaaten zusammenschließen, um prioritäre europäische Forschungsinfrastrukturen aufzubauen; dies gilt auch für den Bereich der internationalen wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit.

Innovative Unternehmen fördern

Innovative Unternehmen müssen einen besseren Zugang zu Märkten und Finanzierungen erhalten. So müssen ihnen verschiedene Finanzierungsquellen aufgezeigt werden, insbesondere durch die Einrichtung eines europäischen Risikokapitalfonds. Zudem dürfen ihre länderübergreifenden Tätigkeiten nicht durch steuerliche Hindernisse gebremst werden.

Die Tätigkeit der Unternehmen im Binnenmarkt muss insbesondere durch die Einführung eines EU-Patents, eines einheitlichen Streitbeilegungsmechanismus, aber auch durch verbesserte Interoperabilität von Produkten und innovativen Systemen erleichtert werden.

Kreativität fördern

Die Innovationsunion fördert gemeinsame Forschungsinitiativen und den Technologietransfer zwischen den Mitgliedstaaten. Auch die geistigen Eigentumsrechte und der freie Zugang zu den Ergebnissen öffentlich geförderter Forschung müssen zur Förderung der Kreativität beitragen.

Sozialen und territorialen Zusammenhalt fördern

Jetzige und künftige Finanzmittel aus den Strukturfonds müssen für Innovation verwendet werden. Sie müssen insbesondere der Finanzierung von nationalen innovativen Systemen, von Strategien zur intelligenten Spezialisierung, von länderübergreifenden Projekten sowie von Projekten im Bereich sozialer Innovation dienen.

Innovationspartnerschaften einrichten

Die Innovationsunion verfolgt einen neuen Ansatz, der auf der Partnerschaft regionaler, nationaler und europäischer Partner basiert, die an der Forschungs- und Innovationskette beteiligt sind.

Diese Partnerschaften betreffen die Bereiche, bei denen staatliche Eingriffe eindeutig gerechtfertigt sind und die Zusammenarbeit der Akteure wirksamer ist. Die Kommission sieht eine Reihe miteinander verknüpfter Bedingungen für den Erfolg der Partnerschaften vor. Sie müssen:

Der Politik nach außen mehr Gewicht verleihen

Die EU muss ein Anziehungspunkt für Akademiker, Forscher und hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern sein. Darüber hinaus muss die EU-Außenpolitik die wissenschaftliche Zusammenarbeit und internationale Forschungsstrategien fördern.

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Letzte Änderung: 04.03.2011