Europa 2020: die Strategie der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(2010) 2020 endgültig) – Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

WAS IST DER ZWECK DER STRATEGIE EUROPA 2020?

Die Strategie Europa 2020 soll dafür sorgen, dass die wirtschaftliche Erholung der Europäischen Union (EU) nach der Wirtschafts- und Finanzkrise von einer Reihe von Reformen begleitet wird, um bis 2020 solide Grundlagen für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu errichten. Bei der Beseitigung struktureller Schwächen der EU-Wirtschaft und der Bekämpfung wirtschaftlicher und sozialer Probleme berücksichtigt die Strategie auch längerfristige Probleme wie Globalisierung, Ressourcenknappheit und Alterung.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Umsetzung der Strategie im Rahmen des Europäischen Semesters

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission: „Europa 2020 Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010) 2020 endgültig vom 3.3.2010)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ((COM(2014) 130 final/2 vom 5.3.2014)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung (COM(2012) 299 final vom 30.5.2012)

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Brüssel vom 25. und 26. März 2010

Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates vom 14. Juli 2015 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 192 vom 18.7.2015, S. 27-31)

Beschluss (EU) 2015/1848 des Rates vom 5. Oktober 2015 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015 (ABl. L 268 vom 15.10.2015, S. 28-32)

Letzte Aktualisierung: 07.02.2017