Bericht über die Beschäftigung in Europa 2007

Angesichts der positiven Entwicklung des Arbeitsmarkts und des Wirtschaftswachstums in Europa bietet das Jahr 2007 günstige Voraussetzungen für eine Umsetzung der Ziele von Lissabon.

RECHTSAKT

Bericht der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission - Beschäftigung in Europa 2007 (EN) [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

2006 hat sich die Situation am Arbeitsmarkt in der gesamten Europäischen Union (EU) verbessert. Dieser Trend wurde durch das Wirtschaftswachstum begünstigt, das sich in einer Erhöhung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU um durchschnittlich 3 % niederschlug. Neue Stellen wurden hauptsächlich für Frauen, für Personen zwischen 25 und 54 Jahren und abhängige Erwerbstätige (90 %) geschaffen. Die Beschäftigungsquote war in den Mitgliedstaaten, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind, ausgesprochen hoch.

Dank der erhöhten Beschäftigungsquote und Arbeitsproduktivität konnten Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der Lissabon-Agenda erzielt werden. Allerdings müssen weitere Reformen durchgeführt werden, insbesondere um das Ziel einer Gesamtbeschäftigungsquote von 70 % und einer Beschäftigungsquote von 50 % für ältere Arbeitnehmer zu erreichen. Das angestrebte Ziel einer Erwerbsbeteiligung der Frauen von 60 % ist fast erreicht.

Die hohe Jugendarbeitslosigkeit ist besorgniserregend. Der Übergang zwischen Ausbildungsende und erster Arbeitsstelle ist in der Regel schwierig. Zudem finden junge Leute häufig nur schlecht bezahlte und zeitlich befristete Stellen. Lebensbegleitendes Lernen trägt dazu bei, die Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verringern. Zudem sind Erleichterungen notwendig, damit die Unternehmen vermehrt junge Arbeitnehmer einstellen.

Beschäftigung älterer Arbeitnehmer: Aktives Altern

Die Beschäftigungsquote von Personen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren hat sich seit 2000 um 7 % erhöht. Allerdings handelt es sich bei den neu geschaffenen Arbeitsplätzen zumeist um prekäre und Teilzeitarbeitsverhältnisse. Darüber hinaus bleibt die Teilnahme älterer Arbeitnehmer am europäischen Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Strategie über die demografische Zukunft Europas und im Hinblick auf internationale Standards gering.

Die zur Förderung des aktiven Alterns ergriffenen Maßnahmen betreffen insbesondere die Qualität der gesundheitlichen Versorgung, lebenslanges Lernen, flexible Formen der Arbeitsorganisation und die Verbesserung finanzieller Beschäftigungsaspekte.

Flexicurity-Modelle in Europa

Die von einigen Mitgliedstaaten angewandten Flexicurity-Regelungen beruhen auf verschiedenen Modellen. Sie bevorzugen entweder die so genannte externe Flexibilität, bei der sich die Personalpolitik an die Marktzwänge anpasst oder die so genannte interne Flexibilität, die durch eine an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer angepasste Arbeitsorganisation gekennzeichnet ist. Zwei Modelle vereinen diese Formen der Flexibilität:

Berufliche Weiterbildung im Unternehmen

Die Kommission unterstreicht, dass ein staatliches Eingreifen notwendig ist, um einen gleichberechtigten Zugang zur beruflichen Weiterbildung zu erreichen und deren Effizienz zu stärken. Hierbei müssen verschiedene Elemente berücksichtigt werden:

Anteil des Arbeitseinkommens

Der Anteil des auf die Arbeit entfallenden Teils der Wertschöpfung hat 2006 einen historischen Tiefstand erreicht. Dieser Trend ist insbesondere eine Folge des technologischen Fortschritts und der weltweiten Öffnung des Handels. Er kann sich negativ auf die soziale Gerechtigkeit, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die makroökonomische Stabilität auswirken. Daher muss die Entwicklung hin zu einer wissensbasierten Wirtschaft mit Beschäftigungs- und Flexicurity-Maßnahmen einhergehen, die insbesondere auf die am wenigsten qualifizierten Arbeitnehmer zielen.

Letzte Änderung: 30.07.2009