Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Beschäftigung und Sozialpolitik

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission – [KOM(2011) 666 endg.– SEK(2011) 1203 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat für die Europäische Union (EU). Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf seine künftige Mitgliedschaft und die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 noch nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden mussten.

In ihrem Bericht 2011 stellt die Europäische Kommission fest, dass Mazedonien bei der Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand in diesem Bereich nur begrenzte Fortschritte erzielt hat. Die Arbeitslosenquote ist nach wie vor hoch und die Strategien für die soziale Inklusion wenig wirksam.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Sozialbereich erstreckt sich auf Mindestnormen in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Männern und Frauen, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und die Bekämpfung von Diskriminierung. Das wichtigste Instrument, mit dem die EU die Verwirklichung ihrer Beschäftigungsstrategie unterstützt, ist der Europäische Sozialfonds, mit dessen Mitteln auch die Anstrengungen im Bereich der sozialen Eingliederung gefördert werden (Kapitel 22 behandelt sämtliche Strukturinstrumente einschließlich der Regeln für ihre praktische Umsetzung). Die Mitgliedstaaten beteiligen sich am sozialen Dialog auf europäischer Ebene und an den EU-Initiativen in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung und soziale Sicherheit.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Bei der Rechtsangleichung im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Umsetzung des Rahmengesetzes zum Diskriminierungsschutz wurde in Angriff genommen. Die Angleichung an den Besitzstand muss noch vollständig abgeschlossen werden. Die hohe Arbeitslosenquote und die geringe Erwerbsbeteiligung geben weiterhin Anlass zur Sorge. Die Integration der Roma-Gemeinschaft, von Menschen mit Behinderungen und von anderen gesellschaftlich ausgegrenzten Personen schreitet nur langsam voran. Weiterhin gilt es, wirksame Strategien für Beschäftigung und soziale Inklusion umzusetzen, und der soziale Dialog sollte weiter gestärkt werden Die Verwaltungskapazität ist insgesamt unzureichend.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2010 erwähnt die Annahme einer Reihe von Antidiskriminierungsgesetzen. Dabei wurde allerdings dem Besitzstand der EU in diesem Bereich nicht vollständig Rechnung getragen. Außerdem sind die Fortschritte beim sozialen Dialog und bei den Strategien für die soziale Inklusion nach wie vor unzureichend.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 endg. Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht von Oktober 2009 erläutert die Fortschritte bei den Reformen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, insbesondere in Bezug auf die Verbesserung des sozialen Dialogs und die Beschäftigung von Personen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Die Verwaltungskapazitäten des Staates wurden zwar erweitert, reichen aber weiterhin nicht aus, um die gesetzgeberischen und politischen Reformen durchzuführen.

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In ihrem Bericht von November 2008 geht die Kommission davon aus, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bedeutende Anstrengungen unternehmen muss, um ihre Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Sozial- und Beschäftigungspolitik anzugleichen. Zu diesem Zweck müssen die Gesetzgebung beschleunigt und die Verwaltungskapazität ausgebaut werden.

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Letzte Änderung: 19.12.2011