Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)

Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist ein vorrangiges Ziel der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten. Ein bedeutender Teil der europäischen Bevölkerung leidet unter Armut und hat keinen Zugang zur Grundversorgung. Die Lancierung eines diesem Ziel gewidmeten Europäischen Jahres soll den Prozess der sozialen Eingliederung voranbringen.

RECHTSAKT

Beschluss 1098/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) (Text von Bedeutung für den EWR).

ZUSAMMENFASSUNG

Anlässlich des Europäischen Jahres 2010 bekräftigt die Europäische Union (EU) ihr Engagement zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Sie fordert ein soziales Modell, das zum Wohlergehen der Einzelnen, ihrer Teilnahme an der Gesellschaft sowie zur wirtschaftlichen Entwicklung Europas beiträgt.

Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist mit einer Reihe von sozio-ökonomischen und kulturellen Faktoren verbunden, die bereichsübergreifende Strategien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene verlangen. Sie erfordert die Beteiligung sowohl öffentlicher Stellen als auch Einzelner.

Ziele und Begünstigte

Diese Initiative soll die europäischen Bürger informieren, aber auch die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen zu Wort kommen lassen.

Im Einklang mit den europäischen Grundsätzen der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit wurden für das Europäische Jahr vier bereichsübergreifende Ziele festgelegt.

Die Anerkennung des Grundrechts der von Armut Betroffenen auf ein Leben in Würde und auf umfassende Teilhabe an der Gesellschaft. Dabei soll insbesondere der Zugang zu Ressourcen und sozialen Diensten, zu Kultur und Freizeitmöglichkeiten gewährleistet werden.

Die Förderung des sozialen Zusammenhalts, die durch Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität, des sozialen Wohlergehens, der Chancengleichheit, der nachhaltigen Entwicklung, durch die Förderung eines Arbeitsmarktes, der den Bedürfnissen aller Rechnung trägt, und des Gleichheitsgrundsatzes im Hinblick auf Bildung und Ausbildung verwirklicht wird. Diese Maßnamen sollen sich insbesondere an Opfer von Diskriminierungen, Menschen mit Behinderungen, Kinder und Familien, die von Armut betroffen sind, Gruppen in schwierigen Lagen oder extremer Armut richten.

Die gemeinsame Verantwortung und die Teilhabe der Allgemeinheit und des Einzelnen, um die Rolle aller öffentlichen und privaten Akteure im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung zu stärken.

Das Engagement und das politische Handeln der Mitgliedstaaten und der EU und die Intensivierung der ergriffenen Maßnahmen auf allen Entscheidungsebenen. In diesem Zusammenhang soll die von der EU im Jahr 2000 eingeführte offene Methode der Koordinierung (OMK[m1]) in allen Bereichen des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung besser genutzt werden.

Maßnahmen und Funktionsweise

Im Rahmen dieser Initiative können Maßnahmen auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, innovative und kreative Initiativen oder auch um Zusammenkünfte, Diskussionen und Studien. Ein Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt die Kommission bei der Umsetzung des Europäischen Jahres.

Die Mitgliedstaaten führen diese Maßnahmen mittels nationaler Programme durch, die die gemeinschaftlichen Leitlinien an die Herausforderungen und Prioritäten der einzelnen Länder anpassen. Jeder Mitgliedstaat benennt eine für die Festlegung und Durchführung dieser Programme zuständige Stelle. Sie arbeitet mit der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern und den regionalen und lokalen Behörden zusammen.

Diese Ziele sollen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU verfolgt werden. An der Initiative können die Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Kandidatenländer für den Beitritt zur EU und Drittländer, die in die europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) einbezogen sind, teilnehmen.

Hintergrund

Die Verwirklichung einer stärker durch soziale Eingliederung und Verringerung von Armut geprägten Gesellschaft ist eine der wesentlichen Prioritäten der EU. Im Jahr 2000 haben sich die Mitgliedstaaten auf dem Gipfel von Lissabon verpflichtet, die Beseitigung von Armut in Europa bis zum Jahr 2010 voranzubringen.

Die Maßnahmen, die im Rahmen des Prozesses der sozialen Eingliederung durchgeführt werden, erfordern die größtmögliche Beteiligung aller einbezogenen Akteure.

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 1098/2008/EG

27.11.2008

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ABl. L 298 vom 7.11.2008

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission.

Letzte Änderung: 02.03.2009