Europäisches Beratungsgremium für die Statistische Governance

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss Nr. 235/2008/EG zur Einsetzung eines Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Der Beschluss sieht die Einsetzung eines Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance vor. Zweck des Beratungsgremiums ist die unabhängige Überwachung des Europäischen Statistischen Systems.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufgaben

Das Beratungsgremium hat folgende Aufgaben:

Das Beratungsgremium kann die Europäische Kommission beraten, um das Vertrauen der Nutzer in die europäischen Statistiken zu stärken.

Zusammensetzung

Das Beratungsgremium setzt sich aus sieben unabhängigen Mitgliedern zusammen, die Experten auf dem Gebiet der Statistik sind. Das Europäische Parlament und der Rat ernennen nach Anhörung der Kommission jeweils drei Mitglieder. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre; eine einmalige Wiederernennung ist zulässig.

Der Rat wählt nach Anhörung der Kommission den Vorsitzenden aus, dessen Ernennung vom Parlament genehmigt wird. Die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt ebenfalls drei Jahre; eine einmalige Wiederernennung ist zulässig. Der Vorsitzende darf weder einem nationalen statistischen Amt noch der Kommission angehören oder eine solche Stellung in den vorausgegangenen zwei Jahren bekleidet haben.

Tritt ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit zurück, so wird es durch ein neues Mitglied ersetzt, das für eine volle Amtszeit ernannt wird.

Eurostat ist als Beobachter im Beratungsgremium vertreten.

Arbeitsweise

Das Beratungsgremium wird durch ein unabhängiges Sekretariat unterstützt, das von der Kommission bereitgestellt wird. Der Sekretär wird von der Kommission nach Anhörung des Beratungsgremiums ernannt.

Der jährliche Bericht über die Umsetzung des Verhaltenskodex wird für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die Ausgaben des Beratungsgremiums werden im Haushaltsvoranschlag der Kommission ausgewiesen.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 16. März 2008 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken wurde 2005 vom Ausschuss für das Statistische Programm (heute: Ausschuss für das Europäische Statistische System) erstellt. Er wird in der Empfehlung der Kommission vom 25. Mai 2005 vorgestellt. Der Verhaltenskodex definiert die Normen in Bezug auf die Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft. Auf diese Weise trägt er zur Verbesserung der Governance und der Qualität der statistischen Daten bei und stärkt das Vertrauen der Nutzer in die zuständigen Behörden.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss Nr. 235/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung eines Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 17-19)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (KOM(2005) 217 endgültig, 25.5.2005)

Letzte Aktualisierung: 18.04.2018