Beteiligung junger Menschen mit geringeren Möglichkeiten

Die Europäische Union (EU) setzt sich für junge Menschen mit geringeren Möglichkeiten ein, um sie bei der umfassenden Ausschöpfung ihres Potenzials zu unterstützen und ihre Beteiligung an der Gesellschaft zu erleichtern.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Mai 2008 über die Beteiligung junger Menschen mit geringeren Möglichkeiten [ABl. C 141 vom 7.6.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Die jungen Menschen mit geringeren Möglichkeiten in der Gesellschaft stoßen aufgrund ihres weniger privilegierten schulischen, sozio-ökonomischen und geografischen Hintergrunds oder aufgrund einer Behinderung auf besondere Schwierigkeiten.

Ihre Beteiligung am demokratischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Gesellschaft erfordert besondere Aufmerksamkeit auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene.

Strategischer Ansatz

Die vorliegende Entschließung ruft die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, jungen Menschen in prekären Situationen im Rahmen der Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie, der Maßnahmen des Europäischen Pakts für die Jugend und der nationalen Flexicurity-Strategien Priorität einzuräumen.

Die Mitgliedstaaten müssen bei der Ausgestaltung ihrer Politik und besonderer Programme einen bereichsübergreifenden Ansatz wählen. Ihre Strategien müssen langfristig angelegt sein und frühzeitiges Eingreifen ermöglichen. Die Sicherstellung eines erleichterten Zugangs zu den Programmen und Strukturfonds der EU soll ebenfalls die Eingliederung und aktive Beteiligung der jungen Menschen an der Gesellschaft fördern.

Der Rat fordert die Kommission insbesondere auf:

Soziale Eingliederung

Die soziale Eingliederung der jungen Menschen mit geringeren Möglichkeiten muss auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene vorrangig sein. Der Sozialschutz und der Prozess der sozialen Integration der Europäischen Union (EU) tragen insbesondere zur Bekämpfung der Diskriminierung und zur Förderung der Chancengleichheit bei. Im Hinblick auf die Lebensbedingungen und die gesundheitliche Situation muss die Politik außerdem die sozialen und wirtschaftlichen Faktoren sowie die Voraussetzungen für das Wohlergehen der jungen Menschen besser untersuchen und analysieren.

Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen der sozialen Ausgrenzung und der Weitergabe wirtschaftlicher Untätigkeit von einer Generation an die nächste entgegenwirken, indem sie den Zugang zu angemessenen Arbeitsplätzen fördern und Mechanismen der beruflichen Anleitung und Beratung entwickeln.

Aktiver Bürgersinn Der Rat bittet die Mitgliedstaaten und die Kommission, einen strukturierten, offenen und für allen geeigneten Dialog zu führen. Die demokratische und assoziative Einbeziehung kann durch die Information der jungen Menschen und die Entwicklung innovativer Formen der Beteiligung verbessert werden, insbesondere durch Nutzung der Informationstechnologie (IT).

Die Mitgliedstaaten müssen die Tätigkeiten der Jugendorganisationen und Sozialverbände, insbesondere durch die berufliche Aufwertung des zuständigen Personals und der Jugendbetreuer, unterstützen.

Kontext

Der Europäische Pakt für die Jugend trägt zur Umsetzung der erneuerten Lissabon-Strategie bei. Er soll die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Mobilität der jungen Menschen verbessern. Er zielt vorrangig auf junge Menschen mit geringeren Möglichkeiten.

In diesem Zusammenhang unterstützt das Programm Jugend in Aktion besonders die Beteiligung junger Menschen am öffentlichen Leben, ihren Unternehmens- und Initiativgeist und ihre Kreativität.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen 7652/1/08 der Ratspräsidentschaft nach der Sitzung des Europäischen Rates vom 13. und 14. März [EN] [FR] [SI].

Der Rat bekräftigt die soziale Dimension der Lissabon-Strategie. Die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung, die Förderung der aktiven Eingliederung und eine Verbesserung der Möglichkeiten zur Beschäftigung der Personen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, werden als prioritär bezeichnet.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25. Mai 2007 – Gleiche Chancen und uneingeschränkte gesellschaftliche Beteiligung für alle jungen Menschen [Amtsblatt C 314 vom 22.12.2007].

Der Rat definiert Chancengleichheit als das Recht aller jungen Menschen auf eine angemessene Lebensweise, auf allgemeine und berufliche Bildung, auf Wohnraum, Arbeit und Zugang zum sozialen Sicherungssystem und zu Beschäftigungsprogrammen sowie als Recht zur Mitwirkung bei sozialen und politischen Diskussionen.

Der Rat fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verschiedene Formen eines strukturierten Dialogs mit den jungen Menschen zu führen. Die Auswirkungen der offenen Koordinierungsmethode bei der Ausarbeitung der politischen Maßnahmen für gleiche Chancen und soziale und berufliche Eingliederung müssen verstärkt werden.

Der Rat ruft die Mitgliedstaaten auf, die regionale und lokale Dimension des Europäischen Pakts für die Jugend zu entwickeln und die Auswirkung der nationalen Politik auf die Lebensqualität der jungen Menschen zu verbessern.

See also

Weitere Informationen auf der Website der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission, auf dem europäischen Jugendportal und auf der Website der Generaldirektion Beschäftigung und Sozialpolitik der Europäischen Kommission.

Letzte Änderung: 20.01.2009