Island – Umwelt

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 bewertet die Angleichung Islands positiv, da aufgrund der Teilnahme des Landes am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bereits ein großer Teil des Besitzstands der Europäischen Union (EU) Anwendung findet. Darüber hinaus hat das Land seine Verwaltungskapazitäten im Umweltbereich aufgestockt.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und auf die Erhaltung der Umwelt für heutige und künftige Generationen ab; die Grundlage dafür ist die Integrierung des Umweltschutzes in andere Politikfelder der Gemeinschaft, und zu ihrer Strategie gehören präventive Maßnahmen, das Verursacherprinzip, die Bekämpfung von Umweltschäden durch Ansetzen bei den Ursachen und ausgewogene Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten. Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst mehr als 200 Rechtsakte für die Bereiche horizontale Rechtsvorschriften, Wasser- und Luftverschmutzung, Abfallwirtschaft einschließlich Chemikalien, Biotechnologie, Naturschutz, Bekämpfung der industriellen Umweltbeeinträchtigung und Risikomanagement sowie Lärmschutz.

Die Übernahme und praktische Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erfordert erhebliche Investitionen, hat aber im Gegenzug bedeutende Vorteile für die öffentliche Gesundheit zur Folge und führt zu einer Verringerung der kostspieligen Wald-, Gebäude-, Landschaftsschäden und der in der Fischerei verursachten Schäden. Für die Anwendung Durchsetzung des umweltrelevanten Besitzstandes ist eine auf nationaler, regionaler kommunaler Ebene leistungsfähige und gut ausgerüstete Verwaltung unverzichtbar.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Island hat weitere Fortschritte erzielt, obwohl im Bereich Umweltschutz bereits ein hohes Maß an Angleichung besteht. Die institutionellen Strukturen wurden weitgehend geschaffen und sind einsatzfähig. Die vollständige Rechtsangleichung im Bereich Naturschutz muss noch abgeschlossen werden, insbesondere in Bezug auf Wale, Seehunde und wild lebende Vögel sowie in Bezug auf den Schutz natürlicher Lebensräume und wild lebender Pflanzen- und Tierarten. Dies gilt auch für den Wassersektor, insbesondere für die Angleichung an die Rahmenrichtlinie über die Meeresstrategie.

Auch im Bereich Klimawandel sind weitere Fortschritte erforderlich; dies betrifft auch den Luftverkehrssektor und den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.

Island muss in bestimmten Bereichen allmählich die von der EU auf internationaler Ebene vertretenen Standpunkte im Bereich Umweltschutz übernehmen. Zudem muss das Land die wichtigsten multilateralen Umweltabkommen ratifizieren.

See also

Letzte Änderung: 13.10.2011