Island – Energie

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission fest, dass Island ein hohes Maß an Angleichung erreicht hat, was größtenteils auf die Anwendung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zurückzuführen ist.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Zu den energiepolitischen Zielen der Europäischen Union zählen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltschutz. Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst Vorschriften und Strategien, namentlich für die Bereiche Wettbewerb und staatliche Beihilfen (Beispiel: Kohleförderung), den Energiebinnenmarkt (Beispiel: Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte, Förderung erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienz, Kernenergie und Strahlenschutz.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich Energie hat Island weitgehend die Angleichung an den Besitzstand erreicht. Es müssen jedoch noch Fortschritte bei den Rechtsvorschriften über die Ölvorräte, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und die Energieeffizienz erzielt werden.

See also

Letzte Änderung: 13.10.2011