Island - Forschung und neue Technologien

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 zieht eine insgesamt positive Bilanz, da Island am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), am Europäischen Forschungsraum (EFR) und am 7. europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung teilnimmt.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

In Anbetracht seiner Spezifität erfordert der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich Wissenschaft und Forschung keine Umwandlung in innerstaatliches Recht. Die Umsetzung des Besitzstandes impliziert in diesem Falle nicht die Umsetzung und praktische Anwendung von Rechtsvorschriften, sondern zielt auf die Schaffung entsprechender Kapazitäten, die für eine erfolgreiche Beteiligung an den auf der Grundlage der Forschungsrahmenprogramme durchzuführenden Aktivitäten erforderlich sind. Dazu muss die Türkei die erforderlichen Kapazitäten in den Bereichen Forschung und Technologieentwicklung schaffen und das Personal jeweils nach Maßgabe der auf der Grundlage der Forschungsrahmenprogramme durchzuführenden Aktivitäten aufstocken.

Der Besitzstand im Telekommunikationsbereich soll die Hindernisse für die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes der Telekommunikationsdienste und –netze beseitigen und zur Einrichtung moderner für alle zugängliche Dienste beitragen. Ein neuer Regulierungsrahmen für elektronische Kommunikation wurde 2002 von der Europäischen Union (EU) angenommen. Bei den Postdiensten besteht das Ziel darin, den Binnenmarkt umzusetzen, indem dieser Sektor auf der Grundlage eines Regulierungsrahmens, der einen umfassenden Dienst sicherstellt, schrittweise und kontrolliert für den Wettbewerb geöffnet wird.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

In den Bereichen Wissenschaft und Forschung hat das Land bedeutende Fortschritte bei der Angleichung an Politik und Rechtsvorschriften erzielt. Es nimmt aktiv am 7. europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung teil. Dank seines Engagements im Europäischen Forschungsraum (EFR) ist Island zudem im Begriff, die Ziele des EFR und der Innovationsunion zu erreichen.

Letzte Änderung: 12.10.2011