Island – Informationsgesellschaft und Medien

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 zieht eine positive Bilanz hinsichtlich der Anwendung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU), was größtenteils auf die Teilnahme Islands am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und an den europäischen Programmen zurückzuführen ist.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der Besitzstand enthält spezifische Regeln zur elektronischen Kommunikation, zu Diensten der Informationsgesellschaft, insbesondere elektronischer Handel und zugangskontrollierte Dienste, sowie zu audio-visuellen Diensten. Bei der elektronischen Kommunikation strebt der Besitzstand danach, Hindernisse für eine effektive Funktionsweise des Binnenmarktes bei den Telekommunikationsdiensten und -netzen aus dem Weg zu räumen, den Wettbewerb zu fördern und die Verbraucherinteressen auf diesem Gebiet zu wahren, einschließlich der allgemeinen Verfügbarkeit moderner Dienste.

Was die audiovisuelle Politik betrifft, so fordert der Besitzstand die Rechtsangleichung mit der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen", die die Voraussetzungen für den freien Verkehr von Fernsehsendungen in der EU schafft. Der Besitzstand beabsichtigt die Einrichtung eines transparenten, vorhersehbaren und effektiven Rechtsrahmens für den öffentlich-rechtlichen und den privatwirtschaftlichen Rundfunk im Einklang mit den europäischen Normen. Der Besitzstand verlangt auch die Fähigkeit, sich an den Gemeinschaftsprogrammen Media Plus und Media Training zu beteiligen.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Die Angleichung des Lands an den Besitzstand ist zufriedenstellend. Island wendet bereits ein Großteil des EU-Besitzstands im Bereich Informationspolitik und Medien an. Allerdings muss der geänderte Telekommunikationsrahmen noch umgesetzt werden. Zudem müssen noch Lücken bei der Umsetzung der Vorschriften im Bereich audiovisuelle Politik und Informationsgesellschaft geschlossen werden.

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Letzte Änderung: 12.10.2011