Island - Wirtschaft und Währung

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 weist darauf hin, dass die Angleichung des Landes an den Besitzstand der Europäischen Union (EU) im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik weiterhin nicht vollständig erfolgt ist.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die EU-Rechtsvorschriften zur Wirtschafts- und Währungspolitik enthalten spezielle Vorschriften, die die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken gewährleisten und die direkte Finanzierung des Staates über die Zentralbank sowie den bevorrechtigten Zugang des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten untersagen. Von neuen Mitgliedstaaten wird vom Zeitpunkt des Beitritts an erwartet, dass sie ihre Wirtschaftspolitik koordinieren und sich haushaltspolitisch an den Stabilitäts- und Wachstumspakt halten. Sie verpflichten sich auch, die im EG-Vertrag festgelegten Voraussetzungen für die Einführung des Euro zu erfüllen. Bis zur Einführung des Euro beteiligen sie sich an der Wirtschafts- und Währungsunion als Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, und betrachten ihre Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Island hat einige Fortschritte im Bereich der Wirtschaftspolitik erzielt, aber weitere Anstrengungen sind notwendig, um die Koordinierung mit der EU-Politik zu verbessern. Im Bereich der Währungspolitik sind keine Fortschritte zu verzeichnen; in diesem Bereich muss die Angleichung fortgesetzt werden und zwar insbesondere in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank und das Verbot der monetären Finanzierung des öffentlichen Sektors.

Im Bereich der Finanz- und Haushaltsbestimmungen ist die Rechtsangleichung des Landes gut vorangekommen. Das Land ist bemüht, die Bereiche zu ermitteln, in denen Angleichungslücken bestehen. Die Vorbereitungen im Zusammenhang mit der Schaffung administrativer Kapazitäten und der Einrichtung der Eigenmittelsysteme müssen abgeschlossen und eine offizielle Koordinierungsstruktur eingerichtet werden.

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Letzte Änderung: 12.10.2011