Island - Binnenmarkt

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 bescheinigt dem Land aufgrund seiner Beteiligung am Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum einen guten Stand bei der Umsetzung des Besitzstands der Europäischen Union (EU). Allerdings müssen Fortschritte erzielt werden, um die Angleichung abzuschließen, insbesondere in Bezug auf den freien Warenverkehr, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie in Bezug auf den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Das Prinzip des freien Warenverkehrs beinhaltet, dass Produkte innerhalb der Union frei gehandelt werden können. In einer Reihe von Bereichen wird dieses allgemeine Prinzip durch einen harmonisierten Regulierungsrahmen ergänzt, entweder gemäß des "alten Konzeptes" (das genaue Produktbeschreibungen auferlegt) oder des "neuen Konzeptes" (das lediglich allgemeine Produktanforderungen stellt). Das umzusetzende harmonisierte europäische Produktrecht stellt in diesem Kapitel den größten Teil des Besitzstands dar. Darüber hinaus erfordert es hinreichendes administratives Leistungsvermögen, um Handelsbeschränkungen anzuzeigen sowie horizontale und prozedurale Maßnahmen auf Gebieten wie zum Beispiel Normung, Konformitätsbewertung, Akkreditierung, Metrologie und Marktüberwachung anzuwenden.

Der Besitzstand im Kapitel Freizügigkeit für Arbeitnehmer bestimmt, dass EU-Bürger eines Mitgliedstaats das Recht haben, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten. EU-Wanderarbeitnehmer müssen auf die gleiche Weise behandelt werden wie einheimische Arbeitnehmer was die Arbeitsbedingungen sowie soziale Vergünstigungen und Steuervorteile betrifft. Dieser Besitzstand beinhaltet auch einen Mechanismus, um beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat die staatlichen Sozialleistungen für Versicherte und ihre Familienmitglieder zu koordinieren.

Im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass das Recht auf Niederlassung und die Dienstleistungsfreiheit überall in der EU nicht durch nationale Rechtsvorschriften behindert werden. In einigen Sektoren schreibt der Besitzstand harmonisierte Regeln vor, die eingehalten werden müssen, wenn der Binnenmarkt funktionieren soll; dies betrifft hauptsächlich den Finanzsektor (Banken, Versicherungen, Investitionsdienstleistungen und Wertpapiermärkte). Finanzinstitute können ihre Tätigkeit in der gesamten Europäischen Union unter der Kontrolle ihres jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats ausüben. Sie können Niederlassungen errichten oder grenzüberschreitende Dienste anbieten. Der Besitzstand harmonisiert auch die Bestimmungen zu bestimmten reglementierten Berufen (Handwerker, Händler, Landwirte, Handelsvertreter) und zu bestimmten Dienstleistungen der Informationsgesellschaft sowie für den Schutz personenbezogener Daten.

Die Mitgliedstaaten müssen untereinander, innerhalb der Europäischen Union, aber auch gegenüber Drittländern (bis auf einige Ausnahmen) im nationalen Recht alle Hürden des freien Kapitalverkehrs beseitigen und die EU-Vorschriften für grenzüberschreitende Zahlungen und die Ausführung von Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapierübertragungen annehmen. Die Richtlinie über den Kampf gegen die Geldwäsche und die Finanzierung von Terroristen verlangt von den Banken und anderen Wirtschaftsakteuren, die Identität von Kunden offen zu legen und bestimmte Transaktionen zu melden, insbesondere beim Handel mit hochwertigen Waren. Eine Grundvoraussetzung bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität ist die Schaffung einer effektiven Verwaltung mit entsprechender Vollzugsgewalt unter Einbeziehung einer Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungs- und –vollstreckungsbehörden.

Der Besitzstand zum öffentlichen Auftragswesen enthält allgemeine Grundsätze zu Transparenz, Gleichbehandlung, freiem Wettbewerb und Nichtdiskriminierung. Außerdem gelten bestimmte EU-Regeln für die Koordinierung der Vergabe öffentlicher Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, für traditionelle Auftraggeber und für besondere Branchen. Der Besitzstand bestimmt auch Regeln für Begutachtungsverfahren und die Verfügbarkeit von Abhilfemaßnahmen. Spezielle Durchführungsorgane sind erforderlich.

Der Besitzstand über geistiges Eigentum listet harmonisierende Regeln zum gesetzlichen Schutz des Urheberrechts und verwandter Rechte auf. Spezifische Bestimmungen betreffen den Schutz von Datenbanken, Computerprogrammen, Halbleitertopographien, Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung. Bei den gewerblichen Schutzrechten legt der Besitzstand harmonisierte Regeln für den gesetzlichen Schutz von Marken und Geschmacksmustern dar. Andere Bestimmungen gelten für biotechnologische Erfindungen, Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel. Der Besitzstand führt auch eine Gemeinschaftsmarke sowie ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster ein. Schließlich enthält der Besitzstand harmonisierte Regeln für die Durchsetzung des Urheberrechts und verwandter Rechte als auch für gewerbliche Schutzrechte. Benötigt werden geeignete Umsetzungsmechanismen, vor allem effektive Durchsetzungskraft.

Der Besitzstand zum Gesellschaftsrecht beinhaltet Bestimmungen zur Gründung, Registrierung, Zusammenschluss und Aufspaltung von Unternehmen. Auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung benennt der Besitzstand Regeln für die Vorlage von jährlichen und Konzernabschlüssen einschließlich vereinfachter Regeln für kleine und mittlere Unternehmen. Die Anwendung internationaler Grundsätze der Rechnungslegung ist für einige Unternehmen des öffentlichen Interesses zwingend erforderlich. Darüber hinaus legt der Besitzstand Regeln für die Zulassung, die persönliche Integrität sowie die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer fest.

Der Besitzstand zur Zollunion besteht fast ausschließlich aus Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Er enthält den Zollkodex der Gemeinschaften und seine Durchführungsvorschriften, die Kombinierte Nomenklatur, den Gemeinsamen Zolltarif und Durchführungsvorschriften zur Tarifierung, Zollbefreiung, Zollaussetzungen und bestimmte Zollkontingente, und andere Durchführungsbestimmungen wie etwa jene zur zollamtlichen Überwachung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen, über Drogenausgangsstoffe, die Ausfuhr von Kulturgütern sowie auch über die Amtshilfe im Zoll- und Transitbereich. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die geeigneten Verwaltungsstrukturen zur Umsetzung und Durchführung vorhanden sind, auch was die Verbindungen zu den entsprechenden computergestützten Zollsystemen in der EU betrifft. Die Zollbehörden müssen auch hinreichende Kapazitäten zur Verfügung stellen, um besondere Vorschriften umzusetzen und durchzuführen, die in angrenzenden Bereichen des Besitzstands festgelegt sind, wie etwa der Außenhandel.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich des freien Warenverkehrs stehen die isländischen Rechtsvorschriften nach wie vor weitestgehend im Einklang mit dem Besitzstand. Weitere Verbesserungen sind auf dem Gebiet der horizontalen Maßnahmen und der Produktvorschriften nach dem alten Konzept erforderlich (das genaue Produktspezifikationen verlangt im Gegensatz zum neuen Konzept, das allgemeine Anforderungen vorsieht, die die Produkte erfüllen müssen) insbesondere im Automobilsektor.

Ebenso hat das Land in puncto Freizügigkeit der Arbeitnehmer einen hohen Angleichungsstand erreicht. Die vorbereitenden Arbeiten für die Anwendung der neuen Vorschriften über die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme werden fortgesetzt.

Die Angleichung in Bezug auf das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr ist zufriedenstellend. Allerdings ist die Angleichung an die Dienstleistungsrichtlinie und die Umsetzung der dritten Richtlinie über Postdienste nicht abgeschlossen. Die Verwaltungskapazitäten müssen für eine wirksame Umsetzung der EU-Vorschriften und -Politik gestärkt werden. Schließlich hat das Land im Bereich der Finanzdienstleistungen einen guten Angleichungsstand erreicht, obwohl die durchgeführten Reformen nicht alle Bereiche abdecken. Die Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften ist in einigen Schlüsselbereichen wie den Bereichen Versicherungen und Wertpapiere unvollständig und die Kapazitäten der Aufsichtsbehörden müssen verstärkt werden. Der Icesave-Streit ist bis heute nicht beigelegt.

Im Großen und Ganzen hat Island den Besitzstand in Bezug auf den freien Kapitalverkehr umgesetzt, wobei diese Umsetzung aufgrund umfassender Einschränkungen, die weiterhin für den Kapitalverkehr gelten, unvollständig ist. Der Rechtsrahmen wurde verstärkt und die Verwaltungskapazität der Finanzinformationseinheit muss verbessert werden.

Das Land hat im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum einen hohen Angleichungsstand erreicht und die Verwaltungskapazitäten reichen aus. Maßnahmen zur verbesserten Anwendung der Bestimmungen wurden getroffen.

Die Umsetzung des Besitzstands der EU auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ist zufriedenstellend. Allerdings ist die Angleichung an die Rechnungslegungsstandards und die internationalen Prüfstandards noch nicht abgeschlossen.

Die Zollvorschriften sind weitgehend angeglichen, auch wenn es noch Diskrepanzen in den Rechtsvorschriften zu beseitigen gilt, insbesondere in Bezug auf die Zollvorschriften, Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Duty-free-Waren und Sicherheitsaspekte. Die Verwaltungskapazität des Landes ist in diesem Bereich nicht ausreichend. Ferner müssen Vorbereitungen getroffen werden, um die wirksame Umsetzung des Besitzstands sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf die Interoperabilität der isländischen und europäischen IT-Zollsysteme.

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Letzte Änderung: 12.10.2011