Erweiterungsstrategie 2010-2011

Die Kommission legt ihre Strategie zur Unterstützung der Reformen dar, die in den Kandidatenländern und in den potenziellen Kandidatenländern für einen Beitritt zur Europäischen Union (EU) erforderlich sind. Zudem zeigt sie die politischen und finanziellen Prioritäten des Erweiterungsprozesses für das laufende Jahr auf.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 23. November 2010: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2010-2011 [KOM(2010) 660 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Erweiterungsprozess wurde infolge der internationalen Wirtschaftskrise und der neuen Ziele der Europäischen Union (EU) für ein nachhaltiges Wachstum neu ausgerichtet. Diese Mitteilung unterstreicht zudem die großen Fortschritte, die die westlichen Balkanländer erzielt haben. Das Tempo der Reformen muss allerdings noch beschleunigt werden.

Lage der Kandidatenländer

Die Türkei hat ihre politischen Reformen und ihre Verfassungsreformen fortgesetzt, um das Funktionieren der Demokratie und das Justizwesen zu verbessern, den Anwendungsbereich der Grundrechte auszudehnen und die Einhaltung der Rechte des Einzelnen zu verbessern.

Weitere Anstrengungen sind aber noch erforderlich, insbesondere in den Bereichen öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerbspolitik und Sozialpolitik. Außerdem muss das Land seine Beziehungen zu Griechenland und Armenien weiter normalisieren.

Kroatien hat Fortschritte bei der Erfüllung der Kriterien für die EU-Mitgliedschaft und bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand erzielt. Weitere Reformen müssen noch realisiert werden, um eine gute Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel sicherzustellen. Auch in den Bereichen Justiz, Grundrechte, Wettbewerbspolitik sowie Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) sind noch Reformen erforderlich.

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien muss in den Bereichen Demokratie, öffentliche Verwaltung und Justizwesen Reformen durchführen. Das Land muss insbesondere die Bekämpfung der Korruption, die Freiheit der Meinungsäußerung und das Wirtschaftsumfeld verbessern. Zudem muss es seine Beziehungen zu Griechenland normalisieren.

Im Juli 2010 wurden mit Island Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Seitdem kann das Land zur Unterstützung seiner Reformen Mittel aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) in Anspruch nehmen. Das Land muss noch Fortschritte erzielen, um die Transparenz seines politischen Systems, die Unabhängigkeit des Justizwesens sowie die Stabilität der öffentlichen Finanzen und des Finanzsystems zu gewährleisten.

Lage der potenziellen Kandidatenländer

Die Kommission hat dem Rat empfohlen, Montenegro den Status eines Kandidatenlandes zu gewähren und Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, sobald das Land ausreichend Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittskriterien gemacht hat. Darüber hinaus ermutigt die Kommission Albanien, seine Anstrengungen im Hinblick auf die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen fortzusetzen.

Bosnien und Herzegowina hat bei der Erfüllung der Beitrittskriterien nur geringe Fortschritte erzielt. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die Wahrung der demokratischen Grundsätze und des Rechts auf Gleichbehandlung ohne Diskriminierung.

Serbien hat seine politische Reformagenda weiter umgesetzt und einige positive Ergebnisse bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption erzielt. Zudem hat das Land Fortschritte bei der Umsetzung des Interimsabkommens über den Handel und des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) gemacht. Eine wesentliche Bedingung für eine EU-Mitgliedschaft ist, dass das Land seine Anstrengungen hinsichtlich der Aussöhnung, der regionalen Zusammenarbeit und der aktiven Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) fortsetzt.

Das Kosovo hat seine Reformen beschleunigt, insbesondere hinsichtlich des Dezentralisierungsprozesses. Dagegen muss er seine Bemühungen zur Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und Geldwäsche verstärken. Zudem ist es erforderlich, den Dialog und die Aussöhnung zwischen den Volksgruppen, den Schutz der Minderheiten sowie den Dialog und die regionale Zusammenarbeit zu verbessern.

Prioritäten der Strategie 2010-2011

Der Erweiterungsprozess muss entsprechend den neuen Prioritäten fortgesetzt werden, um Folgendes zu erreichen:

Letzte Änderung: 14.02.2011