Kroatien – Regionalpolitik

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

BEZUG

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2010 stellt fest, dass Kroatien im Bereich Regionalpolitik ein zufriedenstellendes Maß an Rechtsangleichung erreicht hat. Das Land muss seine Vorbereitungen für die Umsetzung der Kohäsionspolitik fortsetzen, insbesondere, um die entsprechenden Kapazitäten für die Inanspruchnahme der Mittel zum Zeitpunkt des EU-Beitritts auszubauen.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der Besitzstand dieses Kapitels besteht überwiegend aus Rahmen- und Durchführungsverordnungen, die keine Umsetzung in innerstaatliche Rechtsvorschriften erfordern. Sie definieren die Regeln zur Ausarbeitung, Genehmigung und Durchführung von Programmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds, die die Gebietseinteilung eines jeden Landes widerspiegeln. Diese Programme werden mit der Kommission verhandelt und abgeschlossen, die Umsetzung jedoch verbleibt in der Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Rechtsvorschriften generell beachten, zum Beispiel bei der Auswahl und Realisierung von Projekten in den Sektoren öffentliches Auftragswesen, Wettbewerb und Umwelt. Die Mitgliedstaaten müssen einen institutionellen Rahmen sowie eine leistungsfähige Verwaltung zur Verfügung haben, um Planung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung im Hinblick auf Management und Finanzkontrolle in einwandfreier und kosteneffektiver Weise gewährleisten zu können.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Gute Fortschritte wurden im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente erzielt, insbesondere durch die Ausarbeitung strategischer Dokumente und die Bestimmung der Institutionen und Mechanismen, die für die Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik sowie für die Einstellung und Fortbildung neuer Mitarbeiter zuständig sind.

Kroatiens Vorbereitungen auf die Anwendung der Kohäsionspolitik der EU sind relativ weit fortgeschritten. Das Land muss diese Vorbereitungen nun durch den Aufbau eines Bestands ausgereifter Projektvorschläge und entsprechender Kapazität für die Inanspruchnahme der Mittel vollständig zum Abschluss bringen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1333 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2694 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1431 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1385 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1424 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

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Letzte Änderung: 03.12.2010