Die europäische Dimension des Sports

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Mitteilung (KOM(2011) 12 endgültig) – Entwicklung der europäischen Dimension des Sports

Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG UND VON ARTIKEL 6 AEUV?

Aufbauend auf dem Weißbuch Sport von 2007 wird in der Mitteilung eine Liste von Initiativen angeführt, die auf EU-Ebene durchgeführt werden können, um die gesellschaftliche Rolle des Sports, seine wirtschaftliche Dimension und seine Organisation weiter zu stärken.

Durch Artikel 6 AEUV wird die EU ermächtigt, Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der EU-Länder (u. a. in den Bereichen Sport, Bildung und Kultur) durchzuführen.

Wichtige Eckpunkte

In der Mitteilung werden drei große Themenbereiche vorgestellt, die auf EU-Ebene behandelt werden sollten. Die durchzuführenden Initiativen sollen einen Mehrwert bieten, indem sie die eigenen Maßnahmen der EU-Länder im Bereich des Sports unterstützen und ergänzen.

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Organisation des Sports

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Nichtformales Lernen: organisiertes Lernen, das auf den Fertigkeiten und Fähigkeiten des Lernenden aufbaut (oftmals unter der Leitung eines Lehrenden), aber nicht zu einem formalen Abschluss führt.
Informelles Lernen: Lernen ohne einen formalen Lehrplan oder Anrechnung von Leistungen, das häufig Familienmitglieder oder Freunde einbezieht.

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Erster Teil – Grundsätze – Titel I – Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union – Artikel 6 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 52-53)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Entwicklung der europäischen Dimension des Sports (KOM(2011) 12 endgültig vom 18.1.2011)

Letzte Aktualisierung: 11.06.2018