Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen des Rates – Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zuständigkeiten der EU-Länder

Jedes EU-Land sollte auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die EU-Länder sollten beispielsweise:

Zuständigkeiten der Europäischen Kommission

Die Kommission ihrerseits wird dazu aufgerufen:

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

mit Migrationshintergrund Kinder aller Personen mit Wohnsitz in einem EU-Land, in dem sie nicht geboren wurden, unabhängig davon, ob sie Bürger eines Drittlandes oder Bürger eines anderen EU-Landes sind oder ob sie später die Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes erworben haben.

HAUPTDOKUMENT

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2009 zur Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund (ABl. C 301 vom 11.12.2009, S. 5-8)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern (ABl. L 199 vom 6.8.1977, S. 32-33)

Grünbuch – Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme (KOM(2008) 423 endgültig vom 3.7.2008)

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Grünbuch – Migration & Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme“ (ABl. C 218 vom 11.9.2009, S. 85-90)

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) (KOM(2010) 213 endgültig vom 6.5.2010)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Schutz minderjähriger Migranten (COM(2017) 211 final vom 12.4.2017)

Letzte Aktualisierung: 14.11.2017