Zusammenarbeit in der EU auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die sechs Prioritäten für den Zeitraum 2016-2020 lauten:

HINTERGRUND

Artikel 14 der Charta der Grundrechte der EU besagt: „Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.“

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zum strategischen Rahmen – Allgemeine und berufliche Bildung 2020 erhältlich.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2-10)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2012 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung – „Allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa“ (ABl. C 70 vom 8.3.2012, S. 9-18)

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) – Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25-35)

Letzte Aktualisierung: 29.02.2016